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KFZ Pfändung obwohl GV weiß, dass ich nicht Eigentümer bin

ups


und da reicht es nicht den Kaufvertrag beim GV vorzulegen?
Oder der GV hat sich sturgestellt. So ein Ärger

Rechtlich gesehen gibt es generell keine andere Möglichkeiten, außer der (Dritt)Widerspruchsklage, aber in der Regel ersparen sich die Gerichtsvollzieher das ganze, was hier wohl offenbar nicht der Fall ist.
 
Was anderes.

Der GV wird natürlich wiederkommen und was anderes pfänden wollen wenn nicht das Auto und wenn du nichts Pfändbares hast, musst du eine E.V. abgeben.

Ist es total unmöglich für dich, das Geld aufzutreiben?

Hast du Ratenzahlung verpennt?
 
Besitzer des Fahrzeuges ist der Halter und derjenige, der die Fahrzeugpapiere har, nicht der, der im Kaufvertrag steht, sonst gäbs beim Gebrauchtwagenkauf echt Ärger.
 
War gerade nochmal persönlich bei der Stadtkasse... Trotz Kaufvertrag, Darlehensvertrag der Bank und Vertrag zwischen mir und meinem Vater bleiben die stur und behaupten weiterhin, dass der wagen nach öffentlichem recht pfändbar ist....

Wäre dem Mitarbeiter der Stadt fast an die Gurgel gegangen, nachdem er Sätze wie: "soll ihr Vater ihnen doch das Geld leihen, auf die paar Euro mehr kommt es auch nicht an" und "wäre noch eine Bank involviert, würden wir den wagen nicht pfänden" von sich gegeben hat.

Dreister geht es ja bald nicht mehr... Wenn eine große Bank dahinter steht, trauen wir uns nicht, aber eine Privatperson können wir ja einfach mal enteignen... Auch wenn die nix damit zu tun hat.
Montag gehts erstmal zum Anwalt...
 
Da hat die Stadtkasse Mist gebaut .

Der Hintergrund ist , dass sie denken , Dein Vater nimmt sich keinen Anwalt .

Den sollte sich Dein Vater aber nehmen und in Vorkasse gehen , denn letztendlich ist das Auto eine Leihgabe an Dich .

Rechtlich gesehen ist es aber so , das der von Dir bereits gezahlte Teil pfändbar sein könnte . Das probieren die nun .....

Deshalb kommt es auf den Entscheid des Richters an , der prüft nun die Kauf und Abzahlungsvereinbarung .
Dort steht ja drin , bis zur letzten Rate ...Vater Eigentümer.
Von daher, letztendlich nicht pfändbar .

Eigentlich ganz simpel aber wohl gängige Praxis des Amtes bei Euch, wie Du schreibst .

Sucht einen Anwalt auf , der regelt das mit einem Brief .
 
Besitzer des Fahrzeuges ist der Halter und derjenige, der die Fahrzeugpapiere har, nicht der, der im Kaufvertrag steht, sonst gäbs beim Gebrauchtwagenkauf echt Ärger.

Lies mal die reingestellten links, wenn du die bisherigen Aussagen nicht glaubst.
Der Halter ist schon zweimal nicht automatisch Eigentümer. Er muss nicht mal im Brief stehen. Wer die Papiere hat ist sowas von unwichtig bei der Frage nach dem Eigentümer...
 
Hab mich mal fix angemeldet 😉

Schonmal Danke für die schnellen Antworten 😀

Eigentümer ist nicht mehr die Person die im Brief steht. Steht in der Zulassungsbescheinigung auch so drin, unter Punkt C.4c: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"

Bei seinem letzten Besuch hat er selber noch gesagt, dass er den Wagen unter diesen Umständen nicht Pfänden darf. Wenn er das dürfte, könnte er ja im Prinzip jedes finanzierte oder geleaste Auto pfänden.

Aus nem Jura-Forum:
"In der Regel ist in einem KFZ-Brief der Eigentümer des Fahrzeugs eingetragen. Dies muss aber nicht so sein, denn nach §952 II BGB analog wird derjenige Eigentümer auch des Briefes, der Eigentümer des KFZ ist, unabhängig davon, ob er sich eintragen lässt oder nicht. So kann der Finanzier Eigentümerin des Fahrzeugs sein, auch wenn sie nicht im Brief eingetragen ist, sondern dort der Schuldner.

Genau, viele wissen das leider nicht
 
War gerade nochmal persönlich bei der Stadtkasse... Trotz Kaufvertrag, Darlehensvertrag der Bank und Vertrag zwischen mir und meinem Vater bleiben die stur und behaupten weiterhin, dass der wagen nach öffentlichem recht pfändbar ist....

Wäre dem Mitarbeiter der Stadt fast an die Gurgel gegangen, nachdem er Sätze wie: "soll ihr Vater ihnen doch das Geld leihen, auf die paar Euro mehr kommt es auch nicht an" und "wäre noch eine Bank involviert, würden wir den wagen nicht pfänden" von sich gegeben hat.

Dreister geht es ja bald nicht mehr... Wenn eine große Bank dahinter steht, trauen wir uns nicht, aber eine Privatperson können wir ja einfach mal enteignen... Auch wenn die nix damit zu tun hat.
Montag gehts erstmal zum Anwalt...

Hi,
also ich gehe ja mal davon aus das du zumindest auch einen Kaufvertrag (inklusive Ratenvereinbarung) mit deinem Vater (dem Verkäufer) abgeschlossen hast.
Die Pfändung auf einen vollstreckbaren Titel beruht, und du nicht erst seit gestern wußtest was hätte 'passieren' können?

Grundsätzlich bleiben die Eigentumsrechte (erst Recht unter Eigentumsvorbehalt) deines Vaters durch die Pfändung unberührt. Er kann sein Eigentum auch erst dann 'einfordern' (herausverlangen) wenn ER vom Vertrag mit dir zurücktritt. Dies wiederum ist aber nicht einfach mal so möglich sondern muß begründet werden. Eine Begründung dafür sehe ich nicht, jedenfalls nicht so lange du fleissig der vereinbarten Ratenzahlung nachkommst.

Für dein Vater ist es völlig egal wer in Besitz der Sache ist, so lang er seine mit dir vereinbarten monatlichen Geldbeträge bekommt. Denn das ist ja anzunehmenderweise Hauptbestandteil des Vertrages zwischen dir und deinem Vater. (rechtlich gesehen)

Dein Vater könnte eine Drittwiderspruchsklage anstreben, wird aber auch damit nicht weit kommen eben weil es einen Vertrag zwischen dir und ihm gibt.
(er Verkäufer, du Käufer. Er will dein Geld, nicht die Sache. Die überläßt er als Verkäufer dir, dem Käufer)

Sollte der GV von diesem Vertrag zwischen deinem Vater und dir keine Kenntnis haben so hatte er allerdings trotzdem das Recht das Auto zu pfänden. Eigentumsverhältnisse, Eigentumsrechte, werden im Nachhinein geprüft.
Und bevor dann sonstwer nach nem Anwalt schreit und voll auf die Pauke haut wäre es der einfachste Weg wenn der 'Eigentümer' den Gläubiger schriftlich zur Herausgabe der Sache auffordert. Kommt der Gläubiger dieser Aufforderung nicht nach wäre eine Drittwiderspruchsklage zulässig.

Für mich eh nicht ganz klar warum du zwar deinem Vater monatlich Geld zahlen kannst, einem Gläubiger der mittlerweile offensichtlich gar vollstreckbare Titel gegen dich erwirkt hat, aber nicht?
Also keine Ahnung wie das da ist wo du wohnst, aber grundsätzlich sind Gläubiger schon mit Rückzahlungen in Kleinstraten einverstanden, nur muß man sich mit der Schei''e die man mal verbockt hat auch auseinandersetzen.
So eine Sache mit 'Recht' und 'Gesetz' wenn man es doch auch viel einfacher haben könnte. Und oft soll es ja schon geholfen haben wenn man einfach nett und aufrichtig das Gespräch mit dem Gläubiger sucht statt zu versuchen sich aus jeder Scheiße rauszuwinden...

Und wer als Schuldner bei nicht allzu großen Schuldenbergen grundsätzlich zahlungswillig ist bei dem ist es auch nicht so leicht Sachen zu pfänden, auch nicht Autos.

Aber nu ja, nur am Rande eben, und auch nur meine Meinung.

mfG
 
Ja, ich fürchte Lotte66 hat es richtig erkannt. Zunächst dürfen "die" ( es geht wahrscheinlich um einen Vollzugsbeamten des Kasse ) pfänden, was sich in Gewahrsam des Schuldners befindet. Die Eigentumsverhältnisse werden tatsächlich erst hinterher geprüft. In solchen Fällen ist es auf jeden Fall besser, die Sache zu mieten. Dann sind die Eigentumsverhälnisse eindeutig. Aber ich bin auch gespannt, was ein Anwalt sagt.
 

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