War gerade nochmal persönlich bei der Stadtkasse... Trotz Kaufvertrag, Darlehensvertrag der Bank und Vertrag zwischen mir und meinem Vater bleiben die stur und behaupten weiterhin, dass der wagen nach öffentlichem recht pfändbar ist....
Wäre dem Mitarbeiter der Stadt fast an die Gurgel gegangen, nachdem er Sätze wie: "soll ihr Vater ihnen doch das Geld leihen, auf die paar Euro mehr kommt es auch nicht an" und "wäre noch eine Bank involviert, würden wir den wagen nicht pfänden" von sich gegeben hat.
Dreister geht es ja bald nicht mehr... Wenn eine große Bank dahinter steht, trauen wir uns nicht, aber eine Privatperson können wir ja einfach mal enteignen... Auch wenn die nix damit zu tun hat.
Montag gehts erstmal zum Anwalt...
Hi,
also ich gehe ja mal davon aus das du zumindest auch einen Kaufvertrag (inklusive Ratenvereinbarung) mit deinem Vater (dem Verkäufer) abgeschlossen hast.
Die Pfändung auf einen vollstreckbaren Titel beruht, und du nicht erst seit gestern wußtest was hätte 'passieren' können?
Grundsätzlich bleiben die Eigentumsrechte (erst Recht unter Eigentumsvorbehalt) deines Vaters durch die Pfändung unberührt. Er kann sein Eigentum auch erst dann 'einfordern' (herausverlangen) wenn ER vom Vertrag mit dir zurücktritt. Dies wiederum ist aber nicht einfach mal so möglich sondern muß begründet werden. Eine Begründung dafür sehe ich nicht, jedenfalls nicht so lange du fleissig der vereinbarten Ratenzahlung nachkommst.
Für dein Vater ist es völlig egal wer in Besitz der Sache ist, so lang er seine mit dir vereinbarten monatlichen Geldbeträge bekommt. Denn das ist ja anzunehmenderweise Hauptbestandteil des Vertrages zwischen dir und deinem Vater. (rechtlich gesehen)
Dein Vater könnte eine Drittwiderspruchsklage anstreben, wird aber auch damit nicht weit kommen eben weil es einen Vertrag zwischen dir und ihm gibt.
(er Verkäufer, du Käufer. Er will dein Geld, nicht die Sache. Die überläßt er als Verkäufer dir, dem Käufer)
Sollte der GV von diesem Vertrag zwischen deinem Vater und dir keine Kenntnis haben so hatte er allerdings trotzdem das Recht das Auto zu pfänden. Eigentumsverhältnisse, Eigentumsrechte, werden im Nachhinein geprüft.
Und bevor dann sonstwer nach nem Anwalt schreit und voll auf die Pauke haut wäre es der einfachste Weg wenn der 'Eigentümer' den Gläubiger schriftlich zur Herausgabe der Sache auffordert. Kommt der Gläubiger dieser Aufforderung nicht nach wäre eine Drittwiderspruchsklage zulässig.
Für mich eh nicht ganz klar warum du zwar deinem Vater monatlich Geld zahlen kannst, einem Gläubiger der mittlerweile offensichtlich gar vollstreckbare Titel gegen dich erwirkt hat, aber nicht?
Also keine Ahnung wie das da ist wo du wohnst, aber grundsätzlich sind Gläubiger schon mit Rückzahlungen in Kleinstraten einverstanden, nur muß man sich mit der Schei''e die man mal verbockt hat auch auseinandersetzen.
So eine Sache mit 'Recht' und 'Gesetz' wenn man es doch auch viel einfacher haben könnte. Und oft soll es ja schon geholfen haben wenn man einfach nett und aufrichtig das Gespräch mit dem Gläubiger sucht statt zu versuchen sich aus jeder Scheiße rauszuwinden...
Und wer als Schuldner bei nicht allzu großen Schuldenbergen grundsätzlich zahlungswillig ist bei dem ist es auch nicht so leicht Sachen zu pfänden, auch nicht Autos.
Aber nu ja, nur am Rande eben, und auch nur meine Meinung.
mfG