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KFZ Pfändung obwohl GV weiß, dass ich nicht Eigentümer bin

Aber dann würde es doch keinen Sinn machen, dass Banken den Brief behalten bis ein Auto abbezahlt ist.😕

In solchen Fällen wird in der Regel auch der Eigentumsvorbehalt vereinbart und das ist hier in diesem Falle auch der springende Punkt. Ohne eine entsprechende Vereinbarung über die Eigentumsverhältnisse kann sonst jeder daherkommen und sagen:

Moment mal, das Auto gehört XYZ und nicht mir.

Das sind so die juristischen Tücken, die man immer gerne vergisst.

Edit: Hier mal ein Link dazu

http://www.rechtslexikon-online.de/Eigentumsvorbehalt.html
 
In meinen Augen ist es etwas einfacher,

dein Vater soll mit dem Kaufvertrag, den er ja unterschrieben hat und der ihn als Eigentümer ausweist, zu GV gehen und die Herausgabe verlangen.

So geht das recht problemlos.
Wenn wir mal annehmen, das das Abzahlen bei dem Vater inoffiziell ist.

Wenn ihn also der Kaufvertrag als Eigentümer ausweist, ab zum GV und Herausgabe verlangen.

Da der Brief eine Eigentumsvermutung ist, konnte der GV pfänden, bis ihm dein Vater nachweist das er der Eigentümer ist..
 
Im Vertrag steht, dass mein Vater bis zur letzten rate Eigentümer des Autos bleibt. Das hatte ich dem Eintreiber der Stadtkasse schon im Juli vorgelegt. Demnach sagte er selber, dass der wagen nicht pfändbar ist. Trotzdem wurde jetzt gepfändet...
Daher ja die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe (ist nicht das erste mal, dass ich Probleme mit der Stadtverwaltung habe...)
 
genau die die ich dir geschrieben habe.

Dein Vater muss den Kaufvertrag nehmen und um Herausgabe des Fahrzeugs bitten-
Das muss er machen da er der Eigentümer ist.

ups
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine Möglichkeiten hast du, sondern nur der rechtmäßige Eigentümer hat hier Möglichkeit der Pfändung zu Widersprechen und das wird ja schon gemacht.
 
Ich schließe mich Chrismas in allen relevanten Punkten an.

1) Wieso hat die Bank dann den Brief? -----> wegen dem damit verbundenen Eigentumsvorbehalt und nicht wegen der Tatsache des Briefes alleine.

2) Der TE muss nun Klagen / Widerspruch einlegen ----> muss er nicht und kann er auch gar nicht. Da er lediglich Besitzer ist, kein Eigentümer!

In diesem Fall zieht letztendlich der Kaufvertrag mit Eigentumsvorbehalt! Das Auto muss wieder herausgegeben werden und der TE sitzt weiter auf der entsprechenden Schuldenhöhe.
 
@Rascas

Startbeitrag

quote_icon.png
Zitat von Gast
Eine Widerspruchsklage des rechtlichen Eigentümers (mein Vater) wurde bereits eingereicht.

ups


und da reicht es nicht den Kaufvertrag beim GV vorzulegen?
Oder der GV hat sich sturgestellt. So ein Ärger
 
Aber dann würde es doch keinen Sinn machen, dass Banken den Brief behalten bis ein Auto abbezahlt ist.😕

Ohne Fahrzeugbrief kein gutgläubiger Erwerb von Dritten.

Erklärs uns mal bitte, oder Diabolo...

Wenn ich mich recht entsinne, hat die Sache mit dem Halter vor allem eine versicherungstechnische Relevanz, erlaubt der Halter z.B. einem Angetrunkenen mit seinem Auto zu fahren ist er mitverantwortlich sollte etwas geschehen - meine ich.

Die Bank kann z.B. Eigentümer bleiben, während ein anderer Halter ist, dadurch dass die Bank den Brief einbehält, kann der Halter das Auto nicht an einen Dritten weiter verkaufen bzw. ein Dritter kann keinen gutgläubigen Erwerb geltend machen in diesem Fall.

Beispiel, ein Spielsüchtiger leiht sich Geld auf der Bank um einen Porsche zu kaufen, er ist in Geldnot und verkauft den Porsche an einen Dritten und verspielt das Geld und ist hinterher mittellos.

Hat er den Fahrzeugbrief, muss man von einem gutgläubigen Erwerb ausgehen, der Dritte kann den Porsche behalten und die Bank geht leer aus.

Ohne Fahrzeugbrief kein gutgläubiger Erwerb, die Bank kann den Porsche vom Dritten verlangen.
 

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