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KFZ Pfändung obwohl GV weiß, dass ich nicht Eigentümer bin

Hat aber nichts mit der Pfändung des Autos zu tun, um das es hier geht. Wie die Beträge zustandegekommen sind, ob sie das geschenkt haben ( darüber müßte es ja Belege geben ) oder sonstwie - sie haben für diese Beträge das Auto in Beschlag genommen.
 
Liebe Foristen,

Euch ist schon aufgefallen, daß Forderung staatlicher bzw. städtischer Seite besteht. Somit ist der hier oft zitierte "Mahnbescheid" obsolet. Behörde erläßt Gebührenbescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung und Widerspruchsfrist. Schuldner widerspricht, Behörde verwirft Widerspruch und weist in der Rechtsbehelfsbelehrung auf den Klageweg (nicht Zivil- sondern Verwaltungsgericht) hin. Wenn der durch den Schuldner nicht beschritten wird, wird der Bescheid rechtskräftig und kann wie ein Zivilrechtlicher Titel vollstreckt werden. Beste Grüße
 
@wuty

Ganz ehrlich, ohne einen vollstreckbaren Titel hätte dir niemand das Auto pfänden können und auch dürfen, daher muss da irgendwo etwas sein und hiergegen kann man eine Vollstreckungsabwehrklage einreichen.

Alles in allem bin ich mittlerweile der Meinung, dass das hier alles für mich, konstruiert wirkt.

Das Ganze erscheint mir auch etwas seltsam. Ohne vollstreckbaren Titel macht sich kein GV auf den Weg und pfändet nach Gefühl und Wellenschlag.

Wenn Dein Vater sein Geld haben will, kann er das Auto verkaufen, Deine Zahlungen erstatten und sich mit dem Rest einen schönen Tag machen.
 
Hört sich für mich nach einer ziemlich faulen Geschichte an. Keine Ahnung ob man sowas hier toleriert, für mich jedenfalls ist das eines 'Hilferufs' nicht würdig.
Da soll es ja echt 'arme' Leute geben die tief in der Schuldenfalle sitzen, du bist für mich nicht gerade so jemand.

Aber: wem´s gefällt. Bitteschön.

Tief in der Schuldenfalle saß ich auch, aktuell läuft eine Privat-Insolvenz


Die Schilderung spar ich mir. Nicht weil ich so unsensibel bin, sondern weil du dich ja gesetzestechnisch bestens auskennst, allerdings scheinbar im Einfachsten 'vergessen' hast einen ordentlichen Widerspruch schriftlich zu formulieren.
Aufgrund meiner Insolvenz habe ich mich eingehend mit den Thema "Pfändung" beschäftigt und bin gleichzeitig in der Lage gewisse Dinge zu recherchieren...

Und das du dann manches gar noch als 'lustig' empfinden kannst spricht doch auch für sich.
Ein 'ernstzunehmendes' Problem entnehme ich diesem Thema nicht, moralische oder gesellschaftliche Aspekte mal weg lassend.
Als Lustig empfinde ich in dem Zusammenhang lediglich die Sturheit der Behörden, die andere für eigene Versäumnisse zur Zahlung zwingen wollen

Ich bin aus diesem 'lustigen' Thema dann auch raus, viel Spaß noch und so weiter.



Die Einstellung des Verfahrens und den Erlass sämtlicher entstandener Kosten habe ich vorliegen. Leider gehört unsere Stadtkasse zu den Behörden, die es mit den Gesetzen nur dann sehr genau nimmt, wenn Kohle für die Stadt raus springt. (Die ganze Geschichte mit dem Verwarngeld ist jetzt etwas über 6 Monate her, in der Zwischenzeit habe ich keinerlei Rechnung/Mahnung o.ä. von der Stadt erhalten und erst nach Rückfrage erfahren, dass es wieder um die "alte" Forderung geht...)

Daher auch meine Eingangsfrage: Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich um gegen die Stadtkasse vorzugehen? Die Pfändung mal völlig außen vor gelassen... Habe schon öfter von dieser "Willkür" gehört, habe die Geschichten aber immer als "schwätzerei" abgetan. Es geht immerhin um eine öffentliche Behörde. Die sollte sich ja an die Gesetze halten...

Jetzt weiß ich aus eigener Erfahrung, dass an den Geschichten wohl doch was wahres dran ist...
 
Liebe Foristen,

Euch ist schon aufgefallen, daß Forderung staatlicher bzw. städtischer Seite besteht. Somit ist der hier oft zitierte "Mahnbescheid" obsolet. Behörde erläßt Gebührenbescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung und Widerspruchsfrist. Schuldner widerspricht, Behörde verwirft Widerspruch und weist in der Rechtsbehelfsbelehrung auf den Klageweg (nicht Zivil- sondern Verwaltungsgericht) hin. Wenn der durch den Schuldner nicht beschritten wird, wird der Bescheid rechtskräftig und kann wie ein Zivilrechtlicher Titel vollstreckt werden. Beste Grüße

Ich lass das jetzt einfach mal so stehen...



Da das ganze Thema inzwischen als "konstruiert" und "faul" dargestellt wird, bedanke ich mich für Antworten und werde in Zukunft lieber andere Foren nutzen....

[Sarkasmus on]
Aber ja, ich habe auch nichts besseres zu tun, als mir den lieben langen Tag irgendwelche Geschichten auszudenken, nur um etwas Aufmerksamkeit von Leuten zu bekommen, die ich nicht mal kenne.... Ich giere förmlich nach Aufmerksamkeit und überlege schon, in welchem Forum ich als nächstes eine tolle Geschichte erfinden kann [/sarkasmus off]


​-CLOSE-
 
Da das ganze Thema inzwischen als "konstruiert" und "faul" dargestellt wird, bedanke ich mich für Antworten und werde in Zukunft lieber andere Foren nutzen....

Ich glaube, du hast hier etwas missverstanden. Wir sind hier nur normale Menschen, die dir Ihrem Wissen entsprechend etwas mitteilen können, nicht mehr und nicht weniger. Und ich schrieb nicht, dass es von deiner Seite aus konstruiert wäre, sondern dass es vielmehr alles seltsam klingt und das was du machen kannst, hatte ich dir auch geschrieben, nämlich eine Vollstreckungsabwehrklage und dafür brauchst du einen Anwalt, damit hier auch alles richtig gemacht wird.

Und deine Chancen, damit durchzukommen, stehen gut insbesondere dann, wenn du alle Belege und Bescheide hast, die beweisen können, dass die Sache doch bereits erledigt ist.
 
Ich versteh den ganzen Hype um die Sache nicht , geh doch einfach zu einem Anwalt und frag den mal ob Du der Stadtverwaltung aufgrund der vorhandenen Belege , Behördenwillkür nachweisen kannst, dann hast Du u.U. die Möglichkeit die Stadtverwaltung / Kasse auf Schmerzensgeld zu verklagen , natürlich auch auf Rückerstattung aller Dir entstandenen Kosten ...das würde die Sache doch so richtig rund machen .....

am besten besorgst Du Dir nach eine Diagnose vom Facharzt , die Dir bescheinigt , wie sehr Dich das psychisch belastet.....

meiner Meinung nach sitzt da einer in der Stadt oder eine , der /die Dich nicht mag an falscher Stelle und wähnt sich an richtiger Stelle , ist bei Dir hoffentlich an der falschen Adresse und zieht dann ein blödes Gesicht , wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht ist, weil die kommt in die Personalakte ....

ich hatte auch mal, vor Jahren, mit einer Sachbearbeiterin des Jobcenters, diverse Differenzen ....sie wollte es nicht begreifen , dass ich im Recht bin , warum auch immer ....sie musste es begreifen , es ging tatsächlich vor Gericht .

Es gibt manchmal solche Sonderlinge , die ihre Zeit damit verbringen, sich selbst als Verkehrserzieher oder Staucommander ( siehe Film der Superstau ) aufzuspielen , sie schreiben fleissig Briefe ans Ordnungsamt und wünschen sich insgeheim die Stasi zurück , sitzt so jemand hinterm Schreibtisch an falscher Stelle , dann ist die Versuchung des Machtmißbrauchs für Ihn / Sie groß, mein Anwalt und ich konnten das nur belächeln und nachdem er meine anfänglichen Bedenken ausgeräumt hatte , bekam die Sacharbeiterin den Schuß vor den Bug per Gerichtsurteil, selbst schuld , ich hoffe es war ihr eine Lehre .
 
Wenn ich Deine Beschreibung richtig verstanden habe, wuty, dann liegt der Vollstreckungsmaßnahme eine Forderung zugrunde, die erlassen wurde. Und das hast Du schriftlich vorliegen, daß die komplette Forderung erlassen wurde.

Sicherlich hast Du dem Mitarbeiter der Stadtkasse doch darauf hingewiesen, daß die Forderung nicht mehr existent ist, wenn sie erlassen ist, und dementsprechend auch nicht vollstreckt werden kann.

Mich würde sehr interessieren, was der Mitarbeiter der Stadtkasse darauf geantwortet hat.

Ich könnte mir vorstellen, daß ein Mißverständnis vorliegt und die Forderung vielleicht gar nicht erlassen, sondern nur (befristet) niedergeschlagen wurde und dementsprechend nach einer gewissen Zeit wieder aufgelebt ist.

Oder daß tatsächlich die Forderung erlassen werden sollte, aber das versehentlich in deren PCsystem noch nicht eingepflegt ist, so daß die Vollstreckungsmaschinerie weiterlief.

Bevor ich einen Anwalt einschalte, würde ich noch mal um einen Termin bei dem Amtsleiter der Stadtkasse bitten und auch darum bitten, den Sachbearbeiter der Verkehrsbehörde, der das Schreiben bzgl. des Erlasses der vollstreckten Forderung gefertigt hatte, hinzuzuziehen und mich dann mit denen und Deinem kompletten Aktenordner mit Behördenschreiben an einen Tisch zu setzen.

Ich glaube sicher nicht, daß da in der Stadtkasse irgendjemand sitzt, der aus reiner Böswilligkeit Vollstreckungsbeamte zum willkürlichen Pränden rausschickt. Sondern entweder liegt auf Deiner Seite ein Mißverständnis vor oder ein Behördenfehler, der ja auch durchaus mal vorkommen kann. Denn wer macht keine Fehler?
 

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