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Kein Testament. Chance auf ein Erbe?

G

Gelöscht 86383

Gast
Ich würde schon dick auf die Startseite setzen "Beratung ist hier ausschließlich durch Personen erwünscht, die Laien auf dem entsprechenden Gebiet sind". Dann weiß jeder, was er von der Qualität dieser Beratung zu erwarten hat.
Das sieht man auf den ersten Blick, dass das hier ein Laienforum ist. Alleine schon von der Struktur her.
Es geht hier auch mehr um Zuspruch und Impulse, weniger um Beratung. Ist mehr so wie eine Art Selbsthilfegruppe....
Einschlägige juristische Foren gibt es ja auch. Nur gibt es dort keine konkrete Beratung für den Einzelfall.

Lieber TE, man kann ggfs. einen Beratungsschein beantragen.
 

PierredelaSaare

Aktives Mitglied
Oh man, wo bleib euer Mitgefühl.
Da ist jmd. gestorben, hier wird diskutiert, um erbe und Katze, dass kann doch nicht euer ernst sein?
Es gibt 2 Möglichkeiten ich liebe das Tier, dann behalte es, oder auch nicht.
Erbansprüche echt, das ist irgendwie Leichenfledderei, wäre es der verstorbenen so wichtig gewesen hätte sie dafür gesorgt. Mir geht das alles zu weit, wo bleibt da noch Menschlichkeit?
 
G

Gelöscht

Gast
Ich finde die Frage legitim. Wenn man sich schon eine Zeit um die kranke Katze gekümmert hat, darf man ja fragen, ob man etwas Unterstützung bekommt. Ausserdem muss ja geklärt werden, was mit dem Tier passiert.
 

mucs

Aktives Mitglied
Der Threadersteller hat aber geschrieben, dass ihm die Versorgung eines kranken Tieres finanzielle Probleme bereitet. Deshalb ist das schon nicht uninteressant, was der Erbe dazu sagt.

Das hat mit (Un-)Menschlichkeit wenig zu tun, sondern zeigt meiner Meinung nach viel die Fürsorge von Schatten gegenüber dem Tierchen.

Und manchmal kommen Menschen einfach nicht mehr dazu, so wichtige Dinge zu regeln, weil für sie eben andere Dinge im Vordergrund stehen (Erkrankung, selber Geldprobleme, etc.).

@Schatten: Hast Du inzwischen mal Kontakt aufgenommen? So, wie ich verstanden habe, würdest Du den Kater gerne behalten, oder? Wie viel Kosten kommen denn da jeden Monat fix auf Dich zu? Nur, um mal eine Vorstellung zu bekommen. Und nur, wenn Du erzählen magst :eek:
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Das sieht man auf den ersten Blick, dass das hier ein Laienforum ist. Alleine schon von der Struktur her.
Es geht hier auch mehr um Zuspruch und Impulse, weniger um Beratung. Ist mehr so wie eine Art Selbsthilfegruppe....
Einschlägige juristische Foren gibt es ja auch. Nur gibt es dort keine konkrete Beratung für den Einzelfall.

Lieber TE, man kann ggfs. einen Beratungsschein beantragen.
Ganz direkt gefragt: Wozu hierfür eine Beratung?

Welcher Zweifel besteht denn?
Aus was soll auch nur im entferntesten ein Erbanspruch entstehen?
Es gibt nichts.

Das Erbrecht im BGB ist hier doch sehr einfach strukturiert. Bereits mein alter BGB Prof hat immer gesagt: Keine Arme, keine Kekse - Keine Rechtsgrundlage, kein Rechtsanspruch

Eine Nachricht in einem sozialen Netzwerk ist kein Testament. Es ist weder notariel beurkundet noch "handschriftlich und eigenhändig" verfasst und unterschrieben.
https://www.anwalt.org/testament-form/
 
W

WillIEverBeHappy

Gast
In der Judikatur ist das recht simpel geregelt.

In erster Instanz zählt ein Testament, welches für seine Gültigkeit zwingend handschriftlich erstellt und unterfertigt werden muss. Besser gibt es noch die Unterschrift eines Zeugen (nicht zwingend notwendig) ... noch besser ist, es notariell beglaubigen zu lassen (was für die Gültigkeit eines handschriftlichen Testaments NICHT zwingend ist, aber vieles leichter macht)
Die Unterschrift muss eindeutig dem Ersteller des Texts zuordenbar sein. Der Gesetzgeber verlangt lediglich die eindeutige Nachweisbarkeit, wer der Verfasser anhand der Unterschrift war. "Euer Vater" zählt also genau so wie "Hubert Huber"

Ein nicht handschriftlich erstelltes Testament (ein sogenanntes fremdhändiges Testament respektive fremdhändige Verfügung) ist nur unter bestimmten Umständen gültig -> Mindestanzahl der Zeugen, Eigenhändige Unterschrift, Definierte Wortpassagen im Text, etc.

Gibt es schlicht kein Testament, ist die gesetzliche Erbfolge entscheidend und die bedient sich mehrerer sogenannter Parentelen.
In erster Instanz wird IMMER der Ehepartner als Alleinerbe bestimmt.
Existiert dieser nicht, dann kommt das erste Parentel ... die direkten Nachfahren. Kinder,Enkelkinder
Zweites Parentel wären direkt generationäre Verwandte, wie Geschwister (und deren Kinder) oder die Eltern des Erblassers
Drittes Parentel dann weiter entfernte Verwandte wie Cousins/Cousinen (und Nachfahren), Tanten/Onkel (und Nachfahren), Großeltern
Das vierte Parentel sind dann nur noch Urgroßeltern exkl. deren Nachfahren, Großonkel/Großtante inkl. deren Nachfahren.

Gibt es in allen Parentelen NIEMANDEN, der für das Erbe in Frage kommt, geht das gesamte Erbe an den Staat über.

Im Fall des TE also klar:
Du bist kein Verwandter (auch nicht entfernt) und es gibt kein rechtskonformes Testament (Eine Messengernachricht gilt rechtlich genau so viel, wie das Legen von Tarot Karten oder das Zwitschern von vö****, die in einem Traum gesungen haben, dass du erben sollst ... also gar nicht).
Eine Chance auf ein Erbe besteht also nicht.
Trauere lieber um den Menschen.
 

Uri

Aktives Mitglied
Andreas hat es auf den Punkt gebracht:
Aus was soll auch nur im entferntesten ein Erbanspruch entstehen?
Es gibt nichts.
https://www.anwalt.org/testament-form/
Hätte Deine Freundin Dein Anliegen tatsächlich ernst gemeint, hätte sie es rechtsverbindlich gestaltet. Auch Du hättest sie darauf ansprechen können. Es geht immerhin um die Zukunft der Katze.
Deine Freundin wusste, dass Du kein Geld hast, die Katze langfristig zu versorgen.

Es geht Dir aber nicht nur um die Katze, sondern um bis zu 50% des Geldwertes einer Eigentumswohnung:
Sie wollte ihre Eigentumswohnung verkaufen, ich sollte Betrag X bekommen und ihre Tochter ihren Pflichtanteil. Das schrieb sie wörtlich.
Das ist für mich schon ein Stück "Leichenfledderei"...
Man sollte doch schaffen, sowas zu Lebzeiten zu klären.


Den Tipp von Bodenschatz, sehe ich angesichts der Situation als den Besten:
Letztlich hat deine Bekannte mit Dir eine Art Verwahrungsvertrag abgeschlossen,
Ich nahm über mehrere Monate ihre Katze in Pflege und sie überwies dafür jeden Monat Betrag X für Tierarzt/Unterhalt, etc.
Die SMS und die Geldüberweisungen sowie die lange Dauer reichen m.E. aus, dass Du den Auftrag hast gegen Entgelt die Fürsorge der Katze zu leisten. Die Erbin könnte ggf. gem. BGB den Betreuungsvertrag kündigen.

Da sie eine Eigentumswohnung erbt und ihr Euch nicht gut versteht, würde ich ihr einen festen Geldbetrag nennen, mit dem alles abgegolten ist. Ggf. musst Du auf diesen einen Betrag klagen.
 

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
Zu erben gibts nix, auf Stress haste keinen Bock, haste wahrscheinlich eh schon genug.

Wenn Du natürlich die Zeit findest, Dich während Studium und Arbeit, um eine Katze zu kümmern, dann ist das echt lobenswert, andere würden wahrscheinlich die wenige Freizeit lieber damit verbringen, Spaß und Vergnügen zu empfinden.

Rechtssicherheit findest Du in keinem öffentlichen mir bekanntem Forum.

Dafür gibts Anwälte, die kosten Geld.

Ne Rechtsschutzversicherung, da sollte man das Kleingedruckte lesen, sozusagen.

Katzen lassen sich vermitteln ....vielleicht will die Besitzerin garnichts mehr mit der Katze zu tun haben ?

Vielleicht aber doch ?

Da fehlt es mir an Infos für nen guten Rat.

Meine Meinung ist , wenn Du die Katze behalten willst, weil sie Dir ans Herz gewachsen ist, lasse sie auf Dich umchippen....falls sie einen Chip hat.
Dann fahr die Geschütze auf , die Deinem Willen entsprechen, mit dem Tier zusammen bleiben zu wollen.

oder


Du willst es eben nicht, weil es günstiger ist keine Katze zu haben und Du vielleicht gar keine Bindung zu Tieren wünschst usw.

Ich denke mir nur ein krankes Tier liebgewonnen zu haben ist belastender, als ein gesundes Tier liebzugewinnen, weil man ja mit dem Tier mitfühlt und Mitleid hat.

Andererseits kann die Tatsache, daß man sich gut um ein Tier kümmert auch dazu führen, die eigene Moral zu stärken, sonst übernähme man keine Verantwortung für das Tier und sein Wohlbefinden und dem Tier ginge es schlecht.

Der Großbauer mit seinen 13 Katzen auf dem Hof , der sieht das nicht so eng, sondern vielleicht lebensechter , die gebeutelte Städterin im Leistungsflow, sieht es wahrscheinlich nicht genauso.
 
G

Gelöscht 58773

Gast
Ich habe keine Ahnung warum hier so negativ über mich geurteilt wird. Ich habe seit etlichen Monaten eine Hauskatze in Pflege, die alleine ist und mir einen erheblichen Mehraufwand verschafft. Ich arbeite 20h/Woche, studiere Vollzeit nebenher und bin total auf mich alleine gestellt, mit zig Problemen. Das geht damit los, dass ich ohne Auto Katzenstreu anschaffen muss und endet damit, dass ich über Nacht nicht mehr weg kann, keinen Urlaub mehr machen kann, geschweige denn mit den Sorgen, was mal ist, wenn mein Lohn nicht kommt. Ich habe weder Eltern noch Freunde, die ich mal eben um Geld bitten kann, geschweige denn wen der die Katze nimmt, wenn mal was mit mir ist.

Und ich bin mir durchaus bewusst, dass hier keine Anwälte ihr Unwesen treiben. Der Sachverhalt ist einfach, ich habe jedoch mit Erbrecht absolut 0 zu tun gehabt bis jetzt und ich wollte einfach nur eine Tendenz von Leuten hören, die vllt sowas schon mitgemacht haben und die sagen können "Es besteht eine Chance" oder "Es ist eher aussichtslos". Die Tendenz geht Richtung "Kein Testament das Vorang hat, also gesetzliche Erbfolge und WA-Nachricht keine Relevanz". Das reicht für mich um keine weiteren rechtliche Schritte auf mich zu nehmen.

Und keine Ahnung warum hier von Leichenfledderei die Rede ist. Ich habe trotz schwerster Bedingungen eine Katze aufgenommen obwohl ich nie eine wollte, weil ich wusste, dass ich nicht für sie sorgen kann. Ich hätte die Katze auch einfach bei ihrer Schwester lassen können, dann hätte sie weiterhin den ganzen Tag alleine im Keller gesessen. Ihr letzter Wunsch war, dass ich mein Studium abschließen kann und dass für ihre Katze gesorgt wird, die bei mir bleiben soll, weil sie schon immer sagte, dass die Katze mich so dermaßen liebt und wir eine besondere Beziehung haben und deswegen wollte sie mir Summe X von ihrem Geld freiwillig überlassen.

Mir hier zu unterstellen ich würde jemanden auseinandernehmen, nur weil ich hier keine Trauer zeige, weil es hier um einen empirischen Sachverhalt geht und ich Gefühle außen vor lassen möchte.

Ich wurde von ihrer Schwester angeschrieben und bat sie weiterzugeben, was denn nun aus der Katze werden soll. Ich habe derzeit keine Kontaktmöglichkeit zur Erbin. Ich weiß nur von der Schwester, dass sie ein Testament machen wollte, meine Bekannte aber nicht mehr ansprechbar war und sie dann leider schon verstorben ist.
 

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