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(ALG1) kein Arbeitsbescheinigung kein Geld 😫

arbeitslos

Neues Mitglied
Guten Tag,

Ich habe letztes Jahr im Juli 22 bei einer Elektro Firma gearbeitet bis November 22 anschließend bin ich zu der Solaranlagen Firma gewechselt von seinem Bruder.

Da ich leider meinen Führerschein verloren habe, mussten Sie mich kündigen. Ab dem 08.08.2023 bin ich gekündigt und somit arbeitslos angemeldet.

Da ich nie arbeitslos war und das erste mal sowas erlebe, stelle ich jetzt hier meine offenen Fragen, weil bei der Argentur für Arbeit erzählt mir jeder irgendwie was anderes.

Bei der Argentur für Arbeit wollen die von den beiden Firmen die Arbeitsbescheinigung sowie die Kündigung. Nach mehrmals anschreiben, anrufen hat es mein alter Chef von der Solaranlagen Firma geschafft die Arbeitsbescheinigung abzuschicken auch die Kündigung, beides liegt schon längst bei der Argentur vor. Jedoch der Chef von der Elektro Firma reagiert bis heute nicht drauf und ich habe bis jetzt immernoch keine Leistung bekommen und bin echt in einer schwierigen finanziellen Lage.

Vor zwei Wochen habe ich bei der Agentur für Arbeit angerufen und mein Fall geschildert. Die meinten ich soll ein Screenshot von den Kontoauszügen machen und abschicken und 10 Tage warten. Anschließend hatte ich letzte Woche auch ein Termin und habe es denen auch nochmal mitgeteilt, die meinten ich soll bis Heute warten wenn nichts passiert ich mich melden soll. Habe vorhin angerufen und die wollen erst Heute eine Vorläufige Arbeitsbescheinigung abschicken per Post, ich soll es ausfüllen und zurückschicken und dann nochmal warten. Gleichzeitig wird der alte Chef von der Elektrofirma kontaktiert für die Arbeitsbescheinigung.. und das alles erst jetzt . So jetzt warte ich auf die vorläufige Arbeitsbescheinigung die wahrscheinlich Morgen oder so ankommen wird und das alles wird wieder zwei Wochen dauern mit der Bearbeitung. Was kann ich jetzt tun um an Geld zu kommen? Bei der Agentur für Arbeit vorhin am Telefon meinten die das ich vllt morgen zum Jobcenter gehe und dort Übergangsgeld beantrage soll. Was genau ist das? Ich lebe aktuell mit meiner Tante und Oma zusammen. Steht fest das die mir dann ein Darlehen geben? Wieviel könnte ich beantragen?

Ich meine was kann ich dafür wenn er es nicht hinbekommt die Bescheinigung abzuschicken, verärgert mich so extrem weil wir eigentlich im guten ausseinander gegangen sind.

Und kurze Frage habe ich auch noch. Würde ich dann ALG ab dem 09.08. bekommen oder erst Geld für 01.09.?

Ich bin echt am verzweifeln da ich noch Rechnungen habe die ich zahlen muss und Nahrung wird auch knapp. Da ich momentan alleine bin zu Hause bin und beide Familienmitglieder verreist sind. Ich hoffe jemand kann mir helfen.

Mit freundlichen Grüßen
 

Schattenwölfin

Aktives Mitglied
Du solltest unbedingt einen Vorschuss auf das Arbeitslosengeld beantragen, das ist dein gutes Recht!

Lass dich nicht abwimmeln, wenn dir der Sachbearbeiter nicht weiterhilft, wende dich an seinen Vorgesetzten!
 

carrot

Aktives Mitglied
Die Arbeitsbescheinigungen und Kündigungen werden gebraucht um den Anspruch auf das Arbeitslosengeld I zu berechnen. Das ist völlig normal.
Der Anspruch wird voraussichtlich ab 08.08.2023 gelten sofern die Kündigung nicht selbst provoziert wurde.
Weil die Bearbeitungszeit so lange dauert, kann wohl Übergangsweise ALG II beim Jobcenter beantragt werden.
Das muss dann vor Ort beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.
Wenn die Agentur für Arbeit dann schlussendlich zahlt, fordert das Jobcenter das Übergangsgeld zurück.
 

arbeitslos

Neues Mitglied
Die Arbeitsbescheinigungen und Kündigungen werden gebraucht um den Anspruch auf das Arbeitslosengeld I zu berechnen. Das ist völlig normal.
Der Anspruch wird voraussichtlich ab 08.08.2023 gelten sofern die Kündigung nicht selbst provoziert wurde.
Weil die Bearbeitungszeit so lange dauert, kann wohl Übergangsweise ALG II beim Jobcenter beantragt werden.
Das muss dann vor Ort beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.
Wenn die Agentur für Arbeit dann schlussendlich zahlt, fordert das Jobcenter das Übergangsgeld zurück.
auch das habe ich denen gefragt. Sie meinte am Telefon auch das nur bei extremen Fällen wie Strom, Miete etc.
 

carrot

Aktives Mitglied
auch das habe ich denen gefragt. Sie meinte am Telefon auch das nur bei extremen Fällen wie Strom, Miete etc.
Für die Beantragung des Übergangsgeld muss eine Notlage bestehen, z. B. wenn es Rückläufer auf dem Konto gibt, weil z. B. Geld für Strom und Miete nicht abgebucht werden kann.
Deswegen werden auch die Kontoauszüge gefordert, da das darüber ja ersichtlich ist.
 

arbeitslos

Neues Mitglied
Für die Beantragung des Übergangsgeld muss eine Notlage bestehen, z. B. wenn es Rückläufer auf dem Konto gibt, weil z. B. Geld für Strom und Miete nicht abgebucht werden kann.
Deswegen werden auch die Kontoauszüge gefordert, da das darüber ja ersichtlich ist.
Miete/Strom wird von meinem Konto nicht abgebucht. Ich gebe es so meiner Tante oder Oma das Geld und hauptsächlich geht es um nahrung etc momentan
 

carrot

Aktives Mitglied
Miete/Strom wird von meinem Konto nicht abgebucht. Ich gebe es so meiner Tante oder Oma das Geld und hauptsächlich geht es um nahrung etc momentan
Das wird schwierig, da ja laut Jobcenter Tante und Oma mit im Haushalt wohnen und zu dritt eine Bedarfsgemeinschaft bilden, zumindest sehen die Jobcenter das in der Regel so.
Wenn das Konto aber am Limit ist, mag es ja gehen, ein Versuch ist es dann wert.
 

Lingu

Mitglied
Uff, sowas kennen Wir auch ganz gut. Meine Mutter kennt sich super mit den Ämtern aus.
Denen musst Du immer Druck machen, ansonsten lassen Sie sich immer enorm viel Zeit.

Wenn bei Uns was ist, wird da fast jeden Tag angerufen und eh immer alles an wichtigen Zetteln als Kopie mitgeschickt. Zur not noch einmal hinterher per E-mail und als Bestätigung per Telefon bescheid geben.
Druck. Durck. Durck. Informiere Dich und kenne deine Rechte! Auch sehr wichtig bei diesem Thema.

Am Ende "fehlt" sonst etwas. Sie suchen wirklich jeden Grund, um etwas in die Länge ziehen zu können..
Da muss man wirklich extrem hinterher sein und mitwirken.

Super das Du nachfragst! (y)
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Du kannst einen Vorschuss auf das ALG I nach Paragraph 42 SGB I beantragen. Du bekommst den Vorschuss, wenn du "dem Grunde nach" Anspruch auf ALG I hast. Druck den Paragraphen aus und lege ihn bei der Agentur vor, der Wortlaut ist eindeutig.

"Dem Grunde nach" bedeutet für dich: innerhalb der Rahmenfrist (2 Jahre glaube ich) mindestens 1 Jahr lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Auf gut deutsch: es wurden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Und:

Es muss keine Sperrfist verhängt werden. Die kann bis 12 Wochen betragen. Denkbar wäre das, wenn sich aus der Kündigung ein eigenes Verschulden von dir ergibt. Sagen sie aber, nein du hast keine Schuld, dann berechnen sie den Durchschnittslohn von 1 Jahr, geteilt durch 12, und davon 63 Prozent. Das ist dein ALG I. Vorschuss hiesse, das es dann z B. 40 Prozent sind, aber das würde ja reichen.

Es kann noch ein Meldeversäumnis hinzukommen. Sobald du von der Kündigung erfährst musst du dich arbeitssuchend melden. Früher gab es für sowas 1 oder 2 Wochen Sperrfrist, könnte sich aber geändert haben.

Die Lohnbescheinigung muss diese Elektrofirma ausstellen. Dazu sind sie verpflichtet. Der Schaden darf nicht an dir hängenbleiben.
 

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