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Kein Testament. Chance auf ein Erbe?

G

Gelöscht 58773

Gast
Ja, ist ein Weg. Aber kommt natürlich der Trennungsschmerz dazu, bzw. nicht zu wissen ob es ihm danach gut gehen wird
 

beihempelsuntermsofa

Sehr aktives Mitglied
Wenn sie dir die Hilfe verweigern, schlag sie mit eigenen Waffen.
Besteh drauf das jemand die Katze holen kommt.
Hilfbereitschaft endet dort wo man sich selbst schadet.
Das fände ich jetzt...naja...:wein:

Schatten, gibt es dort wo du wohnst keine Tiertafel?
Die könnten dich beim Katzenfutter entlaste, haben Tierärzte an ihrer Seite, und verwenden Geldspenden zur unterstützung bei Tierarztbesuchen.

Könntest du dich wirklich von der Katze trennen? Guten Gewissens?
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Hallo.

Letztlich hat deine Bekannte mit Dir eine Art Verwahrungsvertrag abgeschlossen, den Du anhand der Nachrichten wohl beweisen kannst.
Kosten hat sie wohl auch übernommen.
Du bist dadurch wohl Besitzer aber nicht Eigentümer geworden.
Ich vermute, dass Du ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Katze dann ausüben kannst, wenn die Erbin, die kraft Gesetz in den Vertrag eingestiegen ist, Deine nachvollziehbaren Kosten nicht übernimmt.
Die Forderungen solltest Du aber anmelden.
Die Katze wird auch nicht Dein Eigentum dadurch, dass die Erbin Dir sagt, Du sollst sie behalten. Dazu fehlt es nämlich an Deiner Einwilligung (?), die Katze gegen Kosten aufzurechnen.

Anscheinend ist die Katze wohl krank, da kommen dann noch weitere Kosten: Wenn die Erbin die Katze erst einmal los ist, bleibst Du darauf sitzen. Es ist dann ziemlich egal, ob Du die Kosten tragen kannst oder nicht und es wird zu Deinem Problem.

Jetzt im Moment hat die erbin realistisch entweder die Möglickeit, die Kosten UND die Katze zu übernehmen, oder sie übernimmt die Kosten, lässt aber die Katze bei Dir.
Lass mich raten, dass sie entweder das zweite wählen wird oder dass sie die Katze erst abholt und dann einen sucht, dem sie sie schenken kann, um sie los zu werden.

Nimm also mal Kontakt auf und frage, was die Erbin sich so vorstellt.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
@ Sarnada:
unsere TE hat laut eigenen Aussagen wenig Geld zur Verfügung. Glaubst du als Volljurist tatsächlich, dass ihr ein Rechtsanwalt außer Kosten etwas bringt? Erbrecht in dieser einfachen Konstellation wie unsere Fragestellerin sie hatte, beantwortet doch jedes Grundgesetz bzw. eine Broschüre, die jeder Notar kostenfrei zur Verfügung stellt.
Dort kann man nachlesen, welche Vorschriften hinsichtlich eines letzten Willens einzuhalten sind.
Sie ist noch nicht mal mit der Verstorbenen in verwandtschaftlicher Beziehung....! Wo sollen also Ansprüche ihrerseits bestehen wenn es nicht aus einem Testament hervorgeht. Dieses Testament gibt es nicht, bzw wenn doch, dann wurde sie nicht erwähnt.
 

weidebirke

Urgestein
Sarnade, das ist hier nicht der Ort für juristische Spitzfindigkeiten und Belehrungen.

Der Rat, sich ggf. Expertenrat zu holen, ist richtig. Allerdings muss auch die Verhältnismäßigmäßigkeit beachtet werden. Ob dem TE die Angelegenheit so wichtig ist, wird er entscheiden.
 
G

Gelöscht

Gast
Das Forum hier kann in der Regel nur einen kurzen Anhaltspunkt geben mit dem Tipp, sich professionell beraten zu lassen, falls es dazu kommen sollte. Was ich in diesem Fall eigentlich nicht glaube. Man muss sich mit den Erben auseinander setzen, wie das weiter mit der Katze gehandhabt werden kann. Man kann Wünsche aussprechen, entscheiden werden aber die Erben.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Die Frage ist doch knapp beantwortbar: Kein Pflichtteilsanspruch, kein Testament zu Gunsten des TE = kein Erbanspruch

Grundlage für das Erbe wäre bestenfalls die Messenger Mitteilung, die hat aber keine Rechtswirkung.
Es müsste ein notarielles Testament oder zumindest ein handgeschriebenes und unterschriebenes vorliegen. SMS oder eine WhatsApp-Nachricht werden nicht als wirksame Testamente anerkannt.

Wobei ich es schade und unfair finde so mit dir umzugehen. Du hast ja geholfen und dich um ihr Tier gekümmert. Da kann der Erbe auch netter mit dir umgehen....
 

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