fantakuchen
Mitglied
Also ich kann zwar nicht nachvollziehen, warum du das gemacht hast.Der Mitarbeiter hatte einen blonden Vollbart. Den Bart habe ich über Faceapp entfernt.
Das Foto habe ich ausgedruckt und aufgehangen.
Auf dem Zettel stand genau der tatvorwurf den ich geschildert habe. Sonst nichts. Warum hätte ich nicht unterschreiben sollen?
Damals habe ich ein Disziplinarverfahren bekommen wegen Verletzung der Pflichten des Arbeitnehmers und diesmal wieder.
Aber ich kann genauso wenig nachvollziehen, dass man dir daraus einen Vorwurf macht und erst recht nicht dich kündigt.
Sag halt, dass du dem Kollegen Stylingtipps geben wolltest oder irgendwie sowas.
Ich kann da ehrlich gesagt auch kein Mobbing erkennen.
Wenn du dem Kollegen einen Hitlerbart gezaubert hättest, das wär Mobbing.
Aber einen blonden Vollbart von einem Foto wegmachen und das Foto aufhängen.... Ne du, das fällt unter kindisch, aber neeee, und kündigen kann man dich meiner Meinung nach deswegen nicht.
ich frag mich auch, ob hier nicht der Großteil der Geschichte weggelassen wurde.