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Kann die Polizei meinen Bruder rauswerfen ?

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Nicht, wenn man zu wenig verdient. Oder kriegt man als Praktikantin irgendeine Stütze ? Wohl kaum.
Doch natürlich! Du bekommst entweder Hartz4 oder vielleicht sind deine Eltern sogar noch Unterhaltsberechtigt (hängt davon ab, ob Du schon ne Ausbildung hast oder dich in einer befindest)
Pro Familia oder Caritas (und viele andere Beratungsstellen) informieren dazu.
Du kannst deinen Bruder wegen der Ohrfeige anzeigen.
Aber das wird nicht dazu führen, dass er dauerhaft bei euch auszieht.
Das bestimmen Deine Eltern.
Und wenn Du ihn zu unrecht anzeigst, wirst Du das Verhältnis zu Deinen Eltern zerstören.
Also musst Du ausziehen: Du bist alt genug und entsprechende finanzielle Hilfen gibt es auch.
Es gibt also keinen Grund, da weiter zu wohnen, wenn Du das nicht willst.
 
Hallo,
zieh aus und werde eigenständig in Deinem Leben.

Kümmere Dich um Dich.
In Deinen eigenen Wohnverhältnissen wirst Du Dich wohler
fühlen. Tue Dir das nicht mehr an.

alles Liebe
flower55
 
Was seid ihr nur für Kinder, mit 29 und 27 noch zuhause wohnen? Deine Eltern leben aber nicht noch bei deinen Großeltern, oder? Werdet mal erwachsen!
 
Ja, aber was bringt das, wenn er am Ende eh nicht fliegt ? So wie ich das hier verstanden habe, reicht eine Ohrfeige nicht aus, damit jemand aus der Wohnung fliegt. Ich versuche ihn zu ignorieren, aber ich lass mir auch nicht alles gefallen. Letztens hat er mir meinen Stuhl weggedrückt, weil ich damit den Gang versperrte. Als ich gesagt habe, dass man auch normal fragen kann, ob jemand rückt, hat er direkt "Halt dein Maul" gesagt. Sowas lass ich halt nicht sitzen und da habe ich ihn halt direkt zurück beleidigt, dass er Dreck ist und verrecken soll, worauf er direkt wieder handgreiflich wurde.
Ihr verhaltet euch wie zwei kleine Kinder. Merkst du denn nicht, dass er dich nur provoziert und zwar so lange, bis er einen Grund hat dir eine Schelle zu verpassen? Zeige Größe und gehe nicht darauf ein. So zeigst du, dass du die Erwachsenere von euch beiden bist.
 
Du kannst das Verhalten deines Bruders nicbt ändern. Du kannst nur dein eigenes Verhalten steuern. Du stehst in Konkurrenz zu ihm und willst ihn da raushaben, weil er der Böse ist. Vermutlich ist er das auch tatsächlich, aber er wird nicht weichen. Du kannst dir nur Zeit verschaffen und deinen Absprung vorbereiten.

Sofort ausziehen ist schwierig. Je nachdem was du beruflich machst kommen verschiedene Sozialleistungen ergänzend in Frage. Schüler BAföG, Bürgergeld ergänzend, Berufsausbildungsbeihilfe, bei Rehas auch Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld. Vieleicht bekommst du sowas auch schon. Mit eigenem Wohnraum wird es dann mehr. Das ist aber in jedem Fall viel Papierkrieg.
 
Du bist 27, du hättest längst ausziehen sollen. Ihr benehmt euch beide wie kleine Kinder. Die Eltern sollten euch beide rauswerfen. Ihr provoziert und beleidigt euch gegenseitig.

Such dir einen Job und eine Wohnung.
 
Ja, aber was bringt das, wenn er am Ende eh nicht fliegt ? So wie ich das hier verstanden habe, reicht eine Ohrfeige nicht aus, damit jemand aus der Wohnung fliegt. Ich versuche ihn zu ignorieren, aber ich lass mir auch nicht alles gefallen. Letztens hat er mir meinen Stuhl weggedrückt, weil ich damit den Gang versperrte. Als ich gesagt habe, dass man auch normal fragen kann, ob jemand rückt, hat er direkt "Halt dein Maul" gesagt. Sowas lass ich halt nicht sitzen und da habe ich ihn halt direkt zurück beleidigt, dass er Dreck ist und verrecken soll, worauf er direkt wieder handgreiflich wurde.

Doch, für eine Gewaltschutzverfügung reicht das.
Mach die Aufnahme und dann rede ganz offen mit der Polizei über Deine Sorgen. Verlange ein Polizistin.

Als Info für Dich: Das am 01.01.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz (§§ 1-4 GewSchG) stellt eine zivilrechtliche Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung dar. Da es sich um eine präventive Maßnahme handelt, reicht für die Eröffnung des Gewaltschutzverfahrens bereits ein Akt angedrohter Gewalt aus (vgl. § 1 Abs.2 Nr. 1 GewSchG).
 
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun;
man darf keine ohrfeigen verteilen, das ist Körperverletzung und eine Straftat bzw. kann als solche gesehen werden, wenn es bis vor Gericht geht.
Das mit dem Ausziehen ist halt so eine Sache;
wenn er dort gemeldet ist, ist es mit seine Wohnung.

Wenn die Wohnung aug die Eltern gemeldet sind, dürfen die bestimmen, wer sich in der Wohnung aufhält und sie können ihm ein Betretungsverbot erteilen,
was auch von der Polizei durchgesetzt werden kann.

Also "Hausfriedensbruch".

Und die Bestimmungen des Gewaltschutzgesetzes nicht vergessen:

 
Das ganze Theater könnte aber, wenn es dumm läuft, auch zur Folge haben dass die TE komplett aus der Wohnung fliegt.
Wenn sie ihre Ausbildung nicht zügig vorangetrieben hat, besteht noch nicht mal ein Unterhaltsanspruch.
Dann sieht es schlecht aus.
 
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