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Jobcenter schießt scharf --- und das kurz vor Weihnachten

C

chrismas

Gast
Im übrigen, hat nur jener Antragsteller Anspruch auf Leistungen, der sich im Ortsnahen Bereich aufhält.

4a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten keine Leistungen, wenn sie sich ohne Zustimmung des zuständigen Trägers nach diesem Buch außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen.
SGB 2 - Einzelnorm

Wenn das Amt also annimmt, dass sich dein Partner nicht im Ortsnahen Bereich aufhält, ist die Leistungseinstellung daher rechtens und das gilt es eben zu widerlegen.

Ich würde dafür bei dem Arbeitgeber mal fragen, ob dieser nicht ein Schreiben ausstellen könnte, worauf steht, dass dein Partner tatsächlich die Zeitungen ausgetragen hat, denn das geht letztendlich nur, wenn man sich im Ortsnahen Bereich aufhält.

Außerdem würde ich mir die Zustellurkunde vorlegen lassen bzw. als Kopie geben lassen, denn dort muss vermerkt sein, wann, wie und an wen das entsprechende Schreiben gegangen ist, denn behaupten kann man viel, aber das auch zu beweisen ist eine vollkommen andere Sache.

Wenn ihr allerdings Pech habt, wurde das ganze per Einwurfeinschreiben verschickt, dann bedeutet es, dass es bei euch nur im Briefkasten landet, was ausreichend ist, denn damit gelangte die Einladung in euren sogenannten Wirkungsbereich und sollte dieser Wirkungsbereich nicht gesichert sein, so hättet ihr vorher das Amt darauf aufmerksam machen müssen, dass euer Wirkungsbereich erst bei eurer Wohnungstür anfängt.

@Vermisst

Da nicht für, ich hatte auch schon des öfteren Probleme mit Terminen etc pp, daher habe ich mich da vom Amt anmelden lassen und nutze das seit dem auch dafür, denn so bin ich immer "rechtssicher" und es ist unwahrscheinlicher, dass ich irgendetwas verpasse.
 
C

chrismas

Gast
@Portion Control

Eine Zustellurkunde ist entweder ein Einschreibe, egal ob Einwurf oder Übergabe. Oder aber ein Schriftstück von einem Boten wo der Versuch der Zustellung vermerkt wurde/ist.
 

Ich bin's

Mitglied
Hallo,

na Ihr habt ja zahlreich geantwortet letzte Nacht. Danke dafür...

Warum mein Mann keinen Vollzeitjob hat, steht hier gar nicht zur Debatte und das möchte ich auch nicht weiter ausführen. Er arbeitet auf 400,--Euro-Basis, wie hier schon richtig vermutet wurde.

Das Jobcenter muß nachweisen, daß wir die entsprechende Post bekommen haben. Dieser Nachweis fehlt, bzw. steht noch aus. Das sollte am Montag besprochen werden.

Da ich die SB bereits am 14.12. davon in Kenntnis gesetzt habe, daß sich mein Mann sehr wohl ortsnah aufhält, wäre der Bescheid vom 15.12. gar nicht nötig gewesen. Das ist völlig über's Ziel hinausgeschossen und rechtswidrig. Eine 2. Meldepflichtsverletzung rechtfertigt eine 30%-Sanktion, aber keinen Ausschluß aus der BG.

Davon mal abgesehen hätte ein Anruf ausgereicht, um dieses ganze Chaos im Vorfeld zu vermeiden. Als ich mal Fragen zu einem Bescheid hatte, rief mich der SB aus der Leistungsabteilung auch an und hat mir das am Telefon erklärt. Als ich mal ziemlich viele Unterlagen einreichen mußte, habe ich ebenfalls gebeten, mich anzurufen, wenn es bearbeitet ist, damit ich sie wieder abholen kann und man sich den Postweg spart. Das ging ja auch. Warum hat man hier nicht mal zum Telefon gegriffen...?

Ich hoffe, morgen klärt sich das alles auf...

Liebe Grüße

Betty
 

Portion Control

Urgestein
Hallo Betty,

Er arbeitet auf 400,--Euro-Basis, wie hier schon richtig vermutet wurde.
Bezieht er eigentlich ALG I oder ALG II ?
Ich nehme mal letzteres an und die 400 Euro werden auf das H4 angerechnet, oder?

Das Jobcenter muß nachweisen, daß wir die entsprechende Post bekommen haben. Dieser Nachweis fehlt, bzw. steht noch aus.
Bist du dir da sicher? Ich habe das bei einem Bußgeldbescheid auch mal gedacht und glaubte, die Verjährungsfrist würde nicht gehemmt sein, wenn ein Schreiben nicht ankommt, bzw. ich so tue als sei es nicht angekommen. Stimmte aber nicht.
Ich denke, man kann nicht erwarten das das Jobcenter jegliche Einladungen und andere Korrespondenz mit Einschreiben versendet.
Und das gleich 2 Schreiben nicht angekommen sein sollen, ist ohnehin etwas *hust* "seltsam". ;)

Bin gespannt auf die offizielle Stellungnahme für solche Fälle seitens des Jobcenters. Ich befürchte, diesbezüglich existiert keine Beweispflicht, dass das Schriftstück seinen Weg bis in euren Briefkasten gefunden haben muss, sondern das vermerkte Aktenzeichen, dass ein Behördenakt durchgeführt wurde ( also ein Schreiben erstellt wurde ).
 
G

Gast

Gast
Hallo Betty,



Bezieht er eigentlich ALG I oder ALG II ?
Ich nehme mal letzteres an und die 400 Euro werden auf das H4 angerechnet, oder?



Bist du dir da sicher? Ich habe das bei einem Bußgeldbescheid auch mal gedacht und glaubte, die Verjährungsfrist würde nicht gehemmt sein, wenn ein Schreiben nicht ankommt, bzw. ich so tue als sei es nicht angekommen. Stimmte aber nicht.
Ich denke, man kann nicht erwarten das das Jobcenter jegliche Einladungen und andere Korrespondenz mit Einschreiben versendet.
Und das gleich 2 Schreiben nicht angekommen sein sollen, ist ohnehin etwas *hust* "seltsam". ;)

Daran ist nichts seltsam, das ist manchesmal schon beabsichtigt, ist mir auch schon passiert und nach dem dritten angeblichen Zuschicken ihrerseits fehlte die Hälfte des Bescheides (genau die Hälfte welche meine zu erhaltenen Leistungen aufgeführt gewesen wären.)

Welch komischer Zufall...
 

Ich bin's

Mitglied
Hallo,

doch, die Beweislast liegt beim Jobcenter gemäß § 37 SGB X.

In letzter Zeit sind einige Briefe, die über die Citipost zugestellt werden sollten, nicht angekommen. Unter anderem unser Änderungsbescheid für 10/11, da haben wir eine Abschrift anfordern müssen.

Abrechnungen meines Mannes (der im übrigen quasi auch für Citipost arbeitet, ist ein Tochterunternehmen seines Arbeitgebers und er nimmt auch teilweise morgens mit der Zeitung solche Post mit) sind ebenso in der Vergangenheit "verschollen".

Diese beiden Einladungen sind in der Tat hier nicht angekommen. Wir warten eigentlich schon seit Wochen darauf, weil der Termin wichtig ist. Es geht um ein ärztliches Gutachten und um die Kostenübernahme für ein augenärztliches Gutachten. Das ist sehr wichtig für uns.

Wir beziehen ALG2 (Aufstocker). Ich habe auch einen kleinen Nebenjob, bin selbständig und wir bekommen Kindergeld und eben das Einkommen meines Mannes...zusätzlich dann Hartz4.

Liebe Grüße

Betty
 

Ich bin's

Mitglied
Hallo,

in Absatz 2 heißt es:

Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

:daumen:

Liebe Grüße

Betty

PS.: Tja, notgedrungen wird man zum Sozialgesetzbuchexperten, wenn man sich mit sowas rumschlagen muß.
 
C

ChrisBW

Gast
Hallo,

in Absatz 2 heißt es:

Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

:daumen:

Liebe Grüße

Betty

PS.: Tja, notgedrungen wird man zum Sozialgesetzbuchexperten, wenn man sich mit sowas rumschlagen muß.
Naja, wenn die Behörde das ganze als Einwurfeinschreiben verschickt hat, dann ist wohl nicht schwer zu beweisen, dass das Schreiben auch angekommen ist.
 

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