C
chrismas
Gast
Im übrigen, hat nur jener Antragsteller Anspruch auf Leistungen, der sich im Ortsnahen Bereich aufhält.
Wenn das Amt also annimmt, dass sich dein Partner nicht im Ortsnahen Bereich aufhält, ist die Leistungseinstellung daher rechtens und das gilt es eben zu widerlegen.
Ich würde dafür bei dem Arbeitgeber mal fragen, ob dieser nicht ein Schreiben ausstellen könnte, worauf steht, dass dein Partner tatsächlich die Zeitungen ausgetragen hat, denn das geht letztendlich nur, wenn man sich im Ortsnahen Bereich aufhält.
Außerdem würde ich mir die Zustellurkunde vorlegen lassen bzw. als Kopie geben lassen, denn dort muss vermerkt sein, wann, wie und an wen das entsprechende Schreiben gegangen ist, denn behaupten kann man viel, aber das auch zu beweisen ist eine vollkommen andere Sache.
Wenn ihr allerdings Pech habt, wurde das ganze per Einwurfeinschreiben verschickt, dann bedeutet es, dass es bei euch nur im Briefkasten landet, was ausreichend ist, denn damit gelangte die Einladung in euren sogenannten Wirkungsbereich und sollte dieser Wirkungsbereich nicht gesichert sein, so hättet ihr vorher das Amt darauf aufmerksam machen müssen, dass euer Wirkungsbereich erst bei eurer Wohnungstür anfängt.
@Vermisst
Da nicht für, ich hatte auch schon des öfteren Probleme mit Terminen etc pp, daher habe ich mich da vom Amt anmelden lassen und nutze das seit dem auch dafür, denn so bin ich immer "rechtssicher" und es ist unwahrscheinlicher, dass ich irgendetwas verpasse.
SGB 2 - Einzelnorm4a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten keine Leistungen, wenn sie sich ohne Zustimmung des zuständigen Trägers nach diesem Buch außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen.
Wenn das Amt also annimmt, dass sich dein Partner nicht im Ortsnahen Bereich aufhält, ist die Leistungseinstellung daher rechtens und das gilt es eben zu widerlegen.
Ich würde dafür bei dem Arbeitgeber mal fragen, ob dieser nicht ein Schreiben ausstellen könnte, worauf steht, dass dein Partner tatsächlich die Zeitungen ausgetragen hat, denn das geht letztendlich nur, wenn man sich im Ortsnahen Bereich aufhält.
Außerdem würde ich mir die Zustellurkunde vorlegen lassen bzw. als Kopie geben lassen, denn dort muss vermerkt sein, wann, wie und an wen das entsprechende Schreiben gegangen ist, denn behaupten kann man viel, aber das auch zu beweisen ist eine vollkommen andere Sache.
Wenn ihr allerdings Pech habt, wurde das ganze per Einwurfeinschreiben verschickt, dann bedeutet es, dass es bei euch nur im Briefkasten landet, was ausreichend ist, denn damit gelangte die Einladung in euren sogenannten Wirkungsbereich und sollte dieser Wirkungsbereich nicht gesichert sein, so hättet ihr vorher das Amt darauf aufmerksam machen müssen, dass euer Wirkungsbereich erst bei eurer Wohnungstür anfängt.
@Vermisst
Da nicht für, ich hatte auch schon des öfteren Probleme mit Terminen etc pp, daher habe ich mich da vom Amt anmelden lassen und nutze das seit dem auch dafür, denn so bin ich immer "rechtssicher" und es ist unwahrscheinlicher, dass ich irgendetwas verpasse.