Warum nimmst Du Dir nicht schleunigst einen Anwalt für Arbeitsrecht?
Das ist noch immer besser als , dass Du einen Haufen Geld durch Sperren und andere Folgen verlierst.
Ich bin am Ende. Ich muss nun zugeben das ich Alkoholkrank bin. Wollte es lange nicht wahr haben. Ich konnte nur noch an Schnaps denken. Schon nach dem aufstehen habe ich einen genommen. Nicht bis zum umkippen aber immer im Strom. Habe mit vielen Kunden zu tun und wollte jetzt etwas ändern. Ich habe mich woanders beworben und wurde genommen. Ich wollte alles ändern an mir. Das war der Anfang. Nach einem Monat auf der neuen Arbeit hatte ich einen schwächeanfall. Ich meldete mich an diesem Sonntag krank und schmiss mich zuhause aufs Bett. Mir war schlecht und ich war wie unter Fieber. Ich sprach mit meinem Hausarzt der mich rückwirkend ab Sonntag krank schrieb. Am Mittwoch ging ich freiwillig zur entgiftung in eine Klinik für 5 Tage. Termine beim Psychologen und in der Suchtberatung habe ich von dort aus besorgt. Als ich aus der Klinik kam hatte ich meine Kündigung im Briefkasten. Grund. Alkohol am Arbeitsplatz. Folge . Die Krankenkasse zahlt nicht weil ich erst zwei Tage nach Sonntag zum Arzt ging. Arbeitsamt zahlt nicht weil ich krank bin. Würde sowieso 3 Monate sperren. Sozialamt zahlt nicht weil Arbeitsamt nicht zahlt. Ich bin am Ende. Kann mir die Kugel geben. Keine Miete keine Wohnung.....prost
Ich muss da noch mal was hinterfragen.
Also alkoholkrank wird man nicht von einem auf den anderen Tag, denke ich.
Gesetzt den Fall, Du hättest immer denselben Hausarzt, so kann da ein Vertrauensverhältnis bestanden haben. Die Krankenakte sagt dann aus, dass es schon mal zu Ausfällen kam, vielleicht geringere Ausfälle. Zum Beispiel einen Kater mit Kopfschmerzen.
Der Arzt weiss also Bescheid.
Genau deswegen hat er am Mittwoch erkannt, dass Du am ersten Tag der Krankmeldung im Betrieb schon krank warst. Er hat sozusagen gewusst, dass Du Dir am Sonntag "ein Bein gebrochen hast" und konnte Dich daher auch, was üblicherweise nicht geht, rückwirkend krank schreiben.
In dem Betrieb lag die mündliche Krankmeldung vor, demnach wäre bis zum dritten Tag = Mittwoch das Attest einzureichen - nicht abzusenden - gewesen.
Möglicherweise hat man vorher schon was gemerkt, und den Vorfall zum Anlass genommen, in der Probezeit zu kündigen.
Die Frist wäre mit 14 Tagen eingehalten gewesen, erfolgte aber jetzt fristlos.
Draussen bist Du dennoch, weil ein Grund nicht mal nötig ist, also geht es dem AG gegenüber um 1/2 Monatslohn.
Wenn man den halben Monatslohn in den Gebührenrechner eintippt (
https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/ArbRStreit.html)
so erzeugt ein Verfahren gegen den AG, da man im ersten Rechtszug die Kosten selbst trägt, Gebühren etc i.H.v. ziemlich genau einem halben Netto-Monats-Arbeitslohn. "Mehr" Geld hat man also immer noch nicht, drum bringt es ein Verfahren gegen den AG vermutlich nicht, um die fristlose in eine fristgerechte Kündigung zu ändern.
Bezüglich einer Krankenversicherung hab ich unter (
https://www.ruperti-arbeitsrecht.de/fristlose-kuendigung/)das hier gefunden, Zitat:
Sie haben aber nach einer fristlosen Kündigung einen weiteren Monat lang Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung (sogenannte Nachversicherungspflicht, § 19 Abs. 2 SGB V).
Ab der 5. Woche nach der fristlosen Kündigung bis zum Ablauf der Sperrfrist haben Sie den regulären Krankenversicherungsschutz der Arbeitslosen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Einen Anspruch auf Krankengeld haben Sie während der Sperrfrist allerdings nicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V).
Also müsstest Du Dich ( wo Du Dich hast gesund schreiben lassen) arbeitslos melden um das Jobcenter in die Pflicht zu nehmen.
Die Sperrzeit müsstest Du überstehen - wie auch immer, wobei natürlich auch eine Rolle spielt, ob Du ab sofort Kosten sparst. Gewisse Kosten ebenfalls.