Sori
Sehr aktives Mitglied
also, auch wenn sich Stan vom Euthanasiebegriff trennt (zugegebenermaßen ist er eventuell etwas überzogen), geht es natürlich auch bei dieser Diskussion um eine Auslese besonderer Gene.
Klar ist die Wahrscheinlichkeit, dass Geschwister ein behindertes Kind zeugen groß (aber nicht absolut). Dem widerspricht niemand.
Wenn ich daraus aber ein Gesetz ableite, dass ich diese Wahrscheinlichkeit verhindern möchte, weil ich behindertes Leben vermeiden möchte, dann stellt sich die Frage, warum ich das bei anderen, ebenso wahrscheinlichen Fällen nicht tun sollte. Sprich, warum gestatte ich es Menschen mit vererbbaren Behinderungen oder sonstigen Erbkrankheiten, Kinder zu zeugen, wo ebenfalls eine hohe, wenn nicht teils sogar höhere Wahrscheinlichkeit für ein behindertes Kind besteht?
Wo ist der Unterschied?
Wenn ich mir diese Frage stelle, komm ich schnell auf Stans geestelllte Frage der Sterilisation behinderter Menschen und somit auch auf den Begriff Euthanisie.
Und aus diesem Grund ist für mich das Argument der "Volksgesundheit" absolut nicht einsehbar.
Dr.Houses letztes Argument bestärkt das Ganze eigentlich nur, denn NIEMAND weiß genau, welche und ob überhaupt Beeinträchtigung ein Kind aus einer geschwisterlichen Beziehung hat - bei einigen Behinderungen oder Erbkrankheiten weiß man dies hingegen sehr sicher. Also ist dies nicht am Thema vorbei, wenn man dieses Argument in den Raum wirft.
Was anderes ist diese Abhängigkeitssache, wo man sicher drüber streiten kann.
Prinzipiell bin ich dagegen, irgendjemanden aus irgendwelchen Gründen ihre Liebe zu verbieten, sofern beide damit einverstanden sind, dies aus freiem Willen tun und niemanden sonst damit gefährden (und damit meine ich natürlich nicht irgendwelche Eifersüchteleien, Familienstreitigkeiten oder potentiell behinderte Kinder).
Klar ist die Wahrscheinlichkeit, dass Geschwister ein behindertes Kind zeugen groß (aber nicht absolut). Dem widerspricht niemand.
Wenn ich daraus aber ein Gesetz ableite, dass ich diese Wahrscheinlichkeit verhindern möchte, weil ich behindertes Leben vermeiden möchte, dann stellt sich die Frage, warum ich das bei anderen, ebenso wahrscheinlichen Fällen nicht tun sollte. Sprich, warum gestatte ich es Menschen mit vererbbaren Behinderungen oder sonstigen Erbkrankheiten, Kinder zu zeugen, wo ebenfalls eine hohe, wenn nicht teils sogar höhere Wahrscheinlichkeit für ein behindertes Kind besteht?
Wo ist der Unterschied?
Wenn ich mir diese Frage stelle, komm ich schnell auf Stans geestelllte Frage der Sterilisation behinderter Menschen und somit auch auf den Begriff Euthanisie.
Und aus diesem Grund ist für mich das Argument der "Volksgesundheit" absolut nicht einsehbar.
Dr.Houses letztes Argument bestärkt das Ganze eigentlich nur, denn NIEMAND weiß genau, welche und ob überhaupt Beeinträchtigung ein Kind aus einer geschwisterlichen Beziehung hat - bei einigen Behinderungen oder Erbkrankheiten weiß man dies hingegen sehr sicher. Also ist dies nicht am Thema vorbei, wenn man dieses Argument in den Raum wirft.
Was anderes ist diese Abhängigkeitssache, wo man sicher drüber streiten kann.
Prinzipiell bin ich dagegen, irgendjemanden aus irgendwelchen Gründen ihre Liebe zu verbieten, sofern beide damit einverstanden sind, dies aus freiem Willen tun und niemanden sonst damit gefährden (und damit meine ich natürlich nicht irgendwelche Eifersüchteleien, Familienstreitigkeiten oder potentiell behinderte Kinder).