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Inzestverbot bleibt bestehen

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Ich habe das Urteil sehr wohl gelesen. Aus der "leichten geistigen Behinderung" hast Du "suboptimale Verhältnisse" gemacht. Also immer schön bei der Wahrheit bleiben.
Dir ist wahrscheinlich nicht bewußt das die Leidenden die Kinder sind.

Immer schön bei der Wahrheit bleiben, auch wenn es schwerfällt.

Ich habe gesagt "geistig nur suboptimal entwickelt", den Rest wollt ihr hineinlesen.

@stan
Dein Beitrag verbietet sich. Von Euthanasie kann wohl nicht die Rede sein. Du suchst nur Streit und wirst ihn mit mir nicht bekommen.
 
Mo, die geistige Behinderung (wie auch immer man sie bezeichnet) kann aber nicht die Begründung für oder gegen den Erhalt eines Inzestgesetzes sein.

Denn das Problem (weswegen er verurteilt wurde) ist, dass es seine Schwester ist, nicht dass er sie gezwungen hat. Darum ja Inzest und nicht sexuelle Nötigung oder sexueller Missbrauch.

Die Behinderung begründet doch lediglich, warum sie nicht ebenfalls verurteilt wurde.
 
Sori,

wieso willst du es besser wissen als die Gutachter? Es ist von einer schweren Persönlichkeitsstörung und einer erheblichen Abhängigkeit die Rede, das hat sich kein Jurist ausgedacht, sondern Sachverständige festgestellt.

Da löst man sich nicht so einfach.

Abgesehen davon handelt der Thread um Inzest aufgrund der Entscheidung des BVerfG, der Rest zur Sexualität von Behinderten hat damit nichts zu tun und ist eher OT.

Mir geht es nur um Inzest und die Aspekte des betroffenen Falles. Übrigens gibt es ja auch ein abweichendes Votum von Hassemer, mit erwägenswerten Bedenken. Aber die sind ja juristisch und wollen von einigen nicht wahrgenommen werden.😉

Gruß
mo

Halt, Mo.

Ich spreche grundsätzlich über den Sinn des Inzestparagraphen, nicht über diesen speziellen Fall.

Und auch da folge ich der Argumentation, die hier, glaube ich, schon Micky angeführt hat:

- dann dürfte kein geistig behinderter Mensch Kinder bekommen oder Sex haben
- dann dürfte nieman, der schon mal eine Frau geschlagen hat, wieder Sex haben (dies wäre in der Tat eine Überlegung wert 😉 )


Der Argumentation des Gerichtshofs kann ich auch nicht folgen:



Ich kann mich auch von meinem Geschwister trennen und den Kontakt einstellen, auch wenn er natürlich immer offiziell mein Geschwister bleibt. Erscheint für mich nicht logisch.


Das wurde schon argumentiert. Demnach müsse man Menschen mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) oder anderen Menschen mit Erbkrankheit ebenfalls den Geschlechtsverkehr untersagen.

Im Übrigen wird hauptwsächlilch mit einem Familienbild argumentiert, dass ja gar nicht einer Realität entspricht und ja auch schon bei schwulen und lesbischen sowie bei Patchwork-Familien erheblich gelockert wurde. Hier im vorliegenden Fall kannten sich die Geschwister ja in ihrer Kindheit gar nicht, somit ist wohl kaum vom Schutz der Familie zu sprechen.
 
@stan
Dein Beitrag verbietet sich. Von Euthanasie kann wohl nicht die Rede sein. Du suchst nur Streit und wirst ihn mit mir nicht bekommen.

Der Beitrag verbietet sich nicht. Er war eine logische Schlussfolgerung und der von Dir genannte Begriff "Euthanasie" wurde nicht angedacht und nicht gebraucht.

Ich hatte mikenulls Frage dahingehend erweitert, ob geistig minderbemittelte nun sterilisert werden sollen.

Das hat mit Euthanasie absolut nichts zu tun. Vor diesem Hintergrund verbitte ich mir diese Unterstellung und fordere zu einem genaueren Lesen und Verstehen des Gelesenen auf.

Also bitte keine Unterstellungen im Eifer des Gefechts.

Vor diesem aggressiven Gesamthintergrund des Teilnehmers Mo44 - den ich hier nicht als Moderator sehe - werde ich mich an der weiteren Diskussion in diesem Thread nicht mehr beteiligen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab das Urteil noch nicht gelesen. Aber ich stelle mir die Frage, inwiefern ein inzestuöses Verhältnis wirklich jemals auf "freiwilligkeit" basieren kann, wenn vorher familiäre Strukturen da waren?
 
@ Mo 44

Betreff: suboptimal
Zitat Wikipedia

Häufig wird der Begriff jedoch mit ironischem Unterton oder als Euphemismus gebraucht, wenn ein eigentlich katastrophales Ergebnis beschrieben werden soll.
-----------------------
Nehmen wir also an, daß Du das Wort "suboptimal" nicht in diesem Sinne gebraucht hast. Man könnte aber auch anderes denken.
 
Ich hab das Urteil noch nicht gelesen. Aber ich stelle mir die Frage, inwiefern ein inzestuöses Verhältnis wirklich jemals auf "freiwilligkeit" basieren kann, wenn vorher familiäre Strukturen da waren?


Entgegen meiner Androhung hier nicht mehr zu posten, will ich noch einige Hintergrundinformation liefern.

Den beiden Geschwistern war zu Beginn ihrer Beziehung nicht bekannt, dass sie Geschwister waren. Sie sind nicht zusammen groß geworden.
 
Mo, die geistige Behinderung (wie auch immer man sie bezeichnet) kann aber nicht die Begründung für oder gegen den Erhalt eines Inzestgesetzes sein.

Denn das Problem (weswegen er verurteilt wurde) ist, dass es seine Schwester ist, nicht dass er sie gezwungen hat. Darum ja Inzest und nicht sexuelle Nötigung oder sexueller Missbrauch.

Die Behinderung begründet doch lediglich, warum sie nicht ebenfalls verurteilt wurde.

Richtig, aber die Behinderung spielt eben eine Rolle dafür, ob aufgrund dieses Umstandes eine Kassation des Urteils nahe gelegen hätte, weil wesentliche rechtsstaatliche Grundsätze missachtet worden wären. Das BVerfG ist ja keine Superrevisionsinstanz.

Außerdem ist bei Abhägigkeitsverhältnissen und Gewaltanwendung die Frage der Freiwilligkeit sehr ausführlich zu erörtern.

Die grundsätzliche Frage der Strafbarket des Inzests bleibt natürlich davon unberührt. Ich habe dazu eine gespaltenen Auffassung. Die Frage von gesundheitlichen Schäden bei etwaigen Kindern und die Stigmatisierung der Kinder im sozialen Umfeld sind wesentliche Aspekte für ein Verbot, denen ich persönlich den Vorzug geben würde.
 
Mo, ich weiß es nicht besser (hab immerhin kein Jura studiert), ich sehe es nur anders.

Und die Frage von Dr. House war ja nicht, was wir von diesem konkreten Fall halten, sondern was wir vom Inzestparagraphen an sich halten.

Und bei dem Paragraphen an sich zieht in meinen Augen die Argumentation nicht.

Inwieweit dieser Fall zu beurteilen ist, mag ich nicht sagen, ich kenn die Familie nicht. Eine geistige Behinderung allein schließt aber eine Freiwilligkeit nicht aus. Persönlich kann ich Teile der Begründung nicht nachvollziehen.

Es gab vor einigen Jahrzehnten auch Gerichtsurteile, die Homosexuelle verurteilt haben. Dies ist heute auch nicht mehr okay. Das waren aber damals auch Juristen 😉

@ Dr.House:
warum schließt eine Familienbindung die Freiwilligkeit aus? Im vorliegenden Fall haben sich die beiden ja erst in ihrer Jugendzeit kennen gelernt - da bestand doch gar keine Bindung..
 
Entgegen meiner Androhung hier nicht mehr zu posten, will ich noch einige Hintergrundinformation liefern.

Den beiden Geschwistern war zu Beginn ihrer Beziehung nicht bekannt, dass sie Geschwister waren. Sie sind nicht zusammen groß geworden.

Das weiß ich. Aber ich fragte eher grundsätzlich und das Urteil hat ja meines Wissens ebenfalls grundsätzliche Bedeutung.
 
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