Halt, Mo.
Ich spreche grundsätzlich über den Sinn des Inzestparagraphen, nicht über diesen speziellen Fall.
Und auch da folge ich der Argumentation, die hier, glaube ich, schon Micky angeführt hat:
- dann dürfte kein geistig behinderter Mensch Kinder bekommen oder Sex haben
- dann dürfte nieman, der schon mal eine Frau geschlagen hat, wieder Sex haben (dies wäre in der Tat eine Überlegung wert 😉 )
Der Argumentation des Gerichtshofs kann ich auch nicht folgen:
Ich kann mich auch von meinem Geschwister trennen und den Kontakt einstellen, auch wenn er natürlich immer offiziell mein Geschwister bleibt. Erscheint für mich nicht logisch.
Das wurde schon argumentiert. Demnach müsse man Menschen mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) oder anderen Menschen mit Erbkrankheit ebenfalls den Geschlechtsverkehr untersagen.
Im Übrigen wird hauptwsächlilch mit einem Familienbild argumentiert, dass ja gar nicht einer Realität entspricht und ja auch schon bei schwulen und lesbischen sowie bei Patchwork-Familien erheblich gelockert wurde. Hier im vorliegenden Fall kannten sich die Geschwister ja in ihrer Kindheit gar nicht, somit ist wohl kaum vom Schutz der Familie zu sprechen.