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Inzestverbot bleibt bestehen

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Damit nicht einfach nur im luftleeren Raum diskutiert wird poste ich jetzt mal den Link zur Entscheidung und wünsche viel Spaß beim Lesen.

Das betroffene Geschwisterpaar ist übrigens geistig nur suboptimal entwickelt und hat mehrere Kinder.

Das Bundesverfassungsgericht

LG
mo44
 
ich stimme Mickys Argumentation zu und denke, dass das Gesetz überholt ist und nicht mehr angemessen.

es gibt keinen logischen Grund für dieses Gesetz außer der moralischen Vorstellung. Und da sind viele Leute immer noch irritiert, wenn es ungezwungene, sexuelle Liebe zwischen Geschwistern gibt.
Man könnte also mal überlegen, woran das liegt, dass man das so seltsam oder gar abstoßend findet.
 
Da geht mir aber auch der Hut hoch, wenn ich das lese was Mo 44 schreibt.....
Ja, glaubst Du denn man dürfe Kinder nur bekommen, wenn man "optimal" geistig drauf ist?
Und woher nimmst Du Deine Weisheit? Aus der Bild?
 
es gibt keinen logischen Grund für dieses Gesetz außer der moralischen Vorstellung. Und da sind viele Leute immer noch irritiert, wenn es ungezwungene, sexuelle Liebe zwischen Geschwistern gibt.
Man könnte also mal überlegen, woran das liegt, dass man das so seltsam oder gar abstoßend findet.

Bitte lies das Urteil. Es befasst sich deziediert mit denFolgen. Übrigens wurde der Bruder u.a. auch wegen Körperverletzung seiner Schwester verurteilt. Vieles ist anders , als es sich in den Medien darstellt.

LG
mo
 
Bitte lies das Urteil. Es befasst sich deziediert mit denFolgen. Übrigens wurde der Bruder u.a. auch wegen Körperverletzung seiner Schwester verurteilt. Vieles ist anders , als es sich in den Medien darstellt.

LG
mo

Fühlt sich denn die Schwester körperverletzt? Sie ist volljährig und steht nicht unter Betreuung.

Oder ist dies die Meinung der Staatsanwaltschaft?
 
Da geht mir aber auch der Hut hoch, wenn ich das lese was Mo 44 schreibt.....
Ja, glaubst Du denn man dürfe Kinder nur bekommen, wenn man "optimal" geistig drauf ist?
Und woher nimmst Du Deine Weisheit? Aus der Bild?

Im Gegensatz zu dir habe ich wohl das Urteil und nicht die Bild gelesen. 🙂

Es geht bei der Frage einer Strafbarkeit insbesondere auch um die Frage der Freiwilligkeit und inwieweit Menschen in der Lage sind, dass Unrecht zu erkennen. Da kann auch eine Entwicklungsstörung eine Rolle spielen. Das wird im 1. Semester Jura schon beigebracht und ist zumeist auch dem Volksmund bekannt. Deshalb spielt das eine Rolle.
Es gibt ein Gutachten und aus dem wird zitiert. Viel Spaß bei der Suche nach deinem Hut.😉

Bei K. sei von einer ängstlich zurückgezogenen, abhängigen Persönlichkeitsstruktur auszugehen, die im Zusammenhang mit der bestehenden mangelhaften Familiensituation zu einer erheblichen Abhängigkeit vom Beschwerdeführer geführt habe. Darin erblickte das Amtsgericht eine schwere Persönlichkeitsstörung, die im Zusammenhang mit einer leichten geistigen Behinderung zu einer verminderten Schuldfähigkeit von K. geführt habe. Der Beschwerdeführer sei bereits in den Jahren 2002 und 2004 wegen Beischlafs zwischen Verwandten in 16 Fällen beziehungsweise in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden war, und zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Unter Einbeziehung der zuletzt genannten Freiheitsstrafe von zehn Monaten sei er zudem wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Dem habe zugrunde gelegen, dass der Beschwerdeführer seine Schwester K. mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe, wodurch K. eine angeschwollene Lippe und Nasenbluten erlitten habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da geht mir aber auch der Hut hoch, wenn ich das lese was Mo 44 schreibt.....
Ja, glaubst Du denn man dürfe Kinder nur bekommen, wenn man "optimal" geistig drauf ist?
Und woher nimmst Du Deine Weisheit? Aus der Bild?


Und sollen dann als Folge geistig minderbemittelte sterilisiert werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe das Urteil sehr wohl gelesen. Aus der "leichten geistigen Behinderung" hast Du "suboptimale Verhältnisse" gemacht. Also immer schön bei der Wahrheit bleiben.
Dir ist wahrscheinlich nicht bewußt das die Leidenden die Kinder sind.
 
Halt, Mo.

Ich spreche grundsätzlich über den Sinn des Inzestparagraphen, nicht über diesen speziellen Fall.

Und auch da folge ich der Argumentation, die hier, glaube ich, schon Micky angeführt hat:

- dann dürfte kein geistig behinderter Mensch Kinder bekommen oder Sex haben
- dann dürfte nieman, der schon mal eine Frau geschlagen hat, wieder Sex haben (dies wäre in der Tat eine Überlegung wert 😉 )


Der Argumentation des Gerichtshofs kann ich auch nicht folgen:

Im Gegensatz zu sonstigen sexuellen Beziehungen könne die Verbindung zwischen Geschwistern nicht aufgekündigt werden

Ich kann mich auch von meinem Geschwister trennen und den Kontakt einstellen, auch wenn er natürlich immer offiziell mein Geschwister bleibt. Erscheint für mich nicht logisch.

Ergänzend komme auch dem Schutz der Volksgesundheit ein legitimierendes Gewicht zu.
Das wurde schon argumentiert. Demnach müsse man Menschen mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) oder anderen Menschen mit Erbkrankheit ebenfalls den Geschlechtsverkehr untersagen.

Im Übrigen wird hauptwsächlilch mit einem Familienbild argumentiert, dass ja gar nicht einer Realität entspricht und ja auch schon bei schwulen und lesbischen sowie bei Patchwork-Familien erheblich gelockert wurde. Hier im vorliegenden Fall kannten sich die Geschwister ja in ihrer Kindheit gar nicht, somit ist wohl kaum vom Schutz der Familie zu sprechen.
 
Halt, Mo.



Der Argumentation des Gerichtshofs kann ich auch nicht folgen:

Selbst ein Richter des Gerichtshofes kann es nicht, denn es wurde ja auch die abweichende Meinung von ihm veröffentlicht.

Und was bedeutet schon ein Gutachten?

Das ist eine Meinung und sonst nichts. Das hat ja schon die Vergangenheit oft genug gezeigt, was von solchen Gutachten zu halten ist.
 
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