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Inkassobüro will Kaution eines Mieters für seine Schulden

flower55

Aktives Mitglied
Nur wird ja der "Verurteilte" (hier der Mieter) zur Zahlung aufgefordert, und normalerweise nicht ein Dritter, also die Vermieterin.
Ja eben, das ist dem sein Gerichtskram, nicht meiner.
Ich (also der Vermieter) habe keinerlei Gerichtsprozesse gegen den Mieter laufen oder getätigt.
Das ist ja der Knackpunkt.
[/QUOTE]

Hallo,
genau.
Du bist nicht Vertragspartner. Das bedeutet, dass es zwischen Dir und der Justizkasse
keine Vertragsgrundlage gibt.
Du kannst gerne anrufen, um es zu klären.
Es besteht keinerlei rechtliche Grundlage, die Kaution auszuzahlen; behaltet sie.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Aus dem Urteil, Beschluss ergibt sich, wer die säumigen Gerichtskosten zu zahlen hat.
Die sind nicht nur für die Gerichtskosten zuständig, sondern für alle Forderungen der Sächsischen Justiz. Das könne auch gegnerische Anwaltskosten sein, die man tragen muss und viele andere Dinge.

Und ich bin kein Jurist. Ich vertrete aber eine Behörde beim Gericht und weiss mehr von Sache als du dir träumen lässt. Ich meine das jetzt nicht persönlich. Mich nervt das echt wenn sofort geschrien wird das niemand irgendwas weiss weil alle "Laien" sind.
 

flower55

Aktives Mitglied
Die sind nicht nur für die Gerichtskosten zuständig, sondern für alle Forderungen der Sächsischen Justiz. Das könne auch gegnerische Anwaltskosten sein, die man tragen muss und viele andere Dinge.

Und ich bin kein Jurist. Ich vertrete aber eine Behörde beim Gericht und weiss mehr von Sache als du dir träumen lässt. Ich meine das jetzt nicht persönlich. Mich nervt das echt wenn sofort geschrien wird das niemand irgendwas weiss weil alle "Laien" sind.
Hallo,
dieses ist ein niedrigschwelliges Angebot im Wege der Nachbarschaftshilfe und das ist
Rahmenbedingungen gebunden.
Das eine Behörde bei Gericht vertreten wird, rechtertigt meiner Ansicht nach nicht,
über die Rahmenbedingungen eines niedrigschwelligen Angebots hinaus zu gehen.
Dafür gibt es rechtliche Beratungsstellen, z.B. Anwalt etc.
 

Luisa1960

Aktives Mitglied
Nun streitet euch doch nicht, bitte.

Die sind nicht nur für die Gerichtskosten zuständig, sondern für alle Forderungen der Sächsischen Justiz. Das könne auch gegnerische Anwaltskosten sein, die man tragen muss und viele andere Dinge.
da hast du sicher recht, nur habe ich wirklich, wirklich nichts an Gerichtssachen laufen.

Und wenn bezahle ich die sofort und mach keine schulden.
Ist zwar ein anderes Thema, ihr würdet nicht glauben, wie oft ich schon Anwälte, Gerichte, Gerichtsvollzieher bezahlen musste.
Stichwort Räumungsklagen.
Also ganz unbedarft bin ich in der Sache auch nicht.
Und arm wie ne Kirchenmaus, trotz Haus.
 
G

Gelöscht 127254

Gast
Informiere dich, ob das Schreiben wirklich von der Gerichtskasse kommt und nicht gefälscht ist. Ruf dort morgen an und höre nach.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Ich denk mir (laienhaft) meinen Teil dazu mal so:

Unter
FoVo 2/2015, Pfändung einer Mietkaution | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe
steht schon mal, dass der Mieter einen (Geld-)Anspruch auf Rückzahlung seiner Kaution gegen den Vermieter hat, wenn der Vermieter die Kaution erhalten hat. Oder dass der Mieter einen Anspruch gegen die Bank bei einem Kautionskonto hat, weil dann die Bank das Geld hat aber nicht der Vermieter.
Der Gläubiger kann Geld ja nur an Orten suchen, wo es sich befindet, und durch die Pfändung würde sich ändern, wer den Anspruch hat. Also bekäme der neue Anspruchsinhaber das vorhandene Geld.

Diese Ansprüche haben allerdings dort im Text ein " wenn", das von der Beendigung des Mietverhältnisses bestimmt wird.

Nun frag ich mich, ob der Vermieter sich aus der Kaution befriedigen darf, wenn Mitrückstände bestehen, sofern die Kaution "wegen aller Verhältnisse aus dem Mietverhältnis" geleistet wurde., denn dann handelt es sich um ein "zweck-gebundenes Vermögen", das nicht pfändbar ist:
Pfändung der Kaution: Ihre Rechte als Mieter und Vermieter (mietkautionsbuergschaft.de)

Durch Mietrückstände oder Schäden würde der Vermieter sich noch während der Mietzeit an der Kaution bedienen, so dass das Vermögen "weg" ist.
Dürfen dürfte er grundsätzlich nicht, jedoch scheint die Nicht-Zahlung von Miete durch das leere Bankkonto des Vermieters entgegen der Pflicht zur Zahlung ein unstreitiger Fall zu sein, bei dem es doch wieder geht:
Mietkaution einbehalten - Gründe, Fristen & Regelungen (kautionsfrei.de)

Schlau wäre in dem Zusammenhang, wenn im Mietvertrag sämtliche Zahlungen insgesamt auf die älteste Schuld anrechenbar wären, denn dann würde die Kaution bei Nicht-Mietzahlung automatisch abschmelzen.

Rein vom Bauchgefühl her empfinde ich, dass ein Gläubiger auch nicht Mietzahlungen des Mieters an jedem 2. des Monats pfänden kann, wenn am ersten des Monats Miete gezahlt wurde.
Auch hier - da Miete im Vorhinein zu zahlen ist - steht noch gar nicht fest, ob der Mieter seinen Wohn-Gegenanspruch des bleiben-könnens umsetzt, weil eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses taggenau und beliebig erfolgen kann, und der Mieter theoretisch das überzählige und bereits gezahlte Geld im Gegenzug zurück bekäme.
Wann genau und wieviel Geld von wem an wen zu zahlen wäre hinge auch dort von der Beendigung des Mietverhältnisses ab.
 
Zuletzt bearbeitet:

Holunderzweig

Aktives Mitglied
Ich werde natürlich nächste Woche Rücksprache mit dem Inkassoding halten, will aber nicht von denen übers Ohr gehauen werden, drum frage ich lieber mal.
Ich habe von einem Inkassomann die Information erhalten, sie probierens, wenns nicht geht, dann haben sie Pech gehabt, sie erpressen, sie drohen, sie versuchen alles, aber müssen passen, wenn der Beklagte nicht reagiert.
In deinem Fall wollen sie doch auf Geld zugreifen, das dir gehört, worauf du rechtlichen Anspruch hast, oder?
 

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