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Inkassobüro will Kaution eines Mieters für seine Schulden

Luisa1960

Aktives Mitglied
Gab es in der Vergangenheit ein Gerichtsverfahren?
Nein gab es nicht.
Aber der Typ hat eins am Hals, der war sogar im Gefängnis, warum wissen wir aber nicht.
Irgendwelche kriminellen Machenschaften.
Also mit denen kannst du auf jeden Fall reden. Der Mieter hat Schulden bei der Justiz. Das könnten Gerichtskosten, Anwaltskosten oder ein Strafbefehl, also eine Geldstrafe sein.
ja so in der Art, trotzdem muss ich doch die Kaution nicht rausgeben, ich hab ja auch Rechte.
Natürlich wollen sie von mir (also dem Vermieter) Geld, eben dem seine Kaution.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Landesjustizkasse braucht einen rechtlichen Vertragspartner.
Die Landesjustizkasse zieht Forderungen ein. Die Grundlage ist ein Urteil oder ein Beschluss der Sächsischen Justiz, also eines Gerichts.

Das kann eine Kostenentscheidung in einem Rechtsstreit sein, ein Urteil das eine Geldstrafe gezahlt werden muss oder der Mieter wurde verurteilt, an irgendwen Geld zu zahlen.

@Luisa1960 Lass dir den Beschluss/Urteil zeigen in dem steht, daß der Mieter eine bestimmte Summe zahlen muss. Und dann müsste es eigentlich einen weiteren Beschluss geben, der die Pfändung der Mietkaution erlaubt. Nur wenn das so dasteht, können sie meiner Meinung nach die Kaution von dir verlangen.
 

flower55

Aktives Mitglied
Die Landesjustizkasse zieht Forderungen ein. Die Grundlage ist ein Urteil oder ein Beschluss der Sächsischen Justiz, also eines Gerichts.
Hallo,
wie bereits erwähnt, die Landesjustizkasse braucht einen rechtlichen Vertragspartner
und den hat sie.
Sie zieht Gerichtskosten ein; das Wort besagt es: Kosten, die durch die Inanspruchnahme eines
Gerichts entstanden sind.
Die TN wird wissen, ob es in der Vergangenheit zu einem Gerichtsprozeß kam und die
dafür entstandenen Kosten nicht bezahlt wurden.
Diese nicht zahlen zu wollen, läßt sich bei hilferuf.de nicht klären; diese ist ein
niedrigschwelliges Angebot.
Auskunft zu "Vertragspartner" zu geben ist meiner Ansicht nach legitim.

Ansonsten bei rechtlichen weiteren Auskünften bitte auf anwaltliche Beratung
verweisen.
Bitte keine "verwerflichen" Auskünfte erteilen; dieses ist ein Angebot für Laien
(niedrigschwellig).

alles Liebe
flower55
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Bitte keine "verwerflichen" Auskünfte erteilen; dieses ist ein Angebot für Laien
(niedrigschwellig).
Das nervt. Ich habe schon mindestens 5 oder 6 Aufforderungen zur Zahlung von der Landesjustizkasse Chemnitz bekommen. Und ich weiss, daß sie sozusagen die Forderungen einziehen, die durch ein Urteil eines Sächsischen Gerichts entstanden sind.

Nur wird ja der "Verurteilte" (hier der Mieter) zur Zahlung aufgefordert, und normalerweise nicht ein Dritter, also die Vermieterin.
 

Luisa1960

Aktives Mitglied
Nur wird ja der "Verurteilte" (hier der Mieter) zur Zahlung aufgefordert, und normalerweise nicht ein Dritter, also die Vermieterin.
[/QUOTE]

Ja eben, das ist dem sein Gerichtskram, nicht meiner.
Ich (also der Vermieter) habe keinerlei Gerichtsprozesse gegen den Mieter laufen oder getätigt.
Das ist ja der Knackpunkt.
 

flower55

Aktives Mitglied
Das nervt. Ich habe schon mindestens 5 oder 6 Aufforderungen zur Zahlung von der Landesjustizkasse Chemnitz bekommen. Und ich weiss, daß sie sozusagen die Forderungen einziehen, die durch ein Urteil eines Sächsischen Gerichts entstanden sind.

Nur wird ja der "Verurteilte" (hier der Mieter) zur Zahlung aufgefordert, und normalerweise nicht ein Dritter, also die Vermieterin.
Hallo,
die Auskunft ist nicht ganz korrekt.
Es sind Deine persönlichen Aufforderungen zur Zahlung an die Landesjustizkasse.
Aus dem Urteil, Beschluss ergibt sich, wer die säumigen Gerichtskosten zu zahlen hat.

Hier ist der Sachverhalt völlig anders wie bei Dir.
Und es wäre angebracht, in solch einem Zusammenhang eine anwaltliche Beratung
zu empfehlen.

alles Liebe
flower55
 

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