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Inkassobüro will Kaution eines Mieters für seine Schulden

G

Gelöscht 127254

Gast
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Du bist für die Schulden des Mieters nicht verantwortlich. Du zahlst die Schulden von seiner Kaution und kannst dann selber sehen, wie du an das fehlende Geld kommst. Ein Vermieter ist nicht gezwungen eine Kaution von Mietern zu verlangen. Es gibt kein Gesetz, welches das verlangt, es ist eine freiwilige Maßnahme zum Schutz des Vermieters. Die Mietkaution dient als Schutz vor Sachschäden in der Wohnung oder Mietausfall. Die Kaution ist nicht dafür gedacht. Schulden des Mieters, die nichts mit der Wohnung zu tun haben, auszugleichen. Zumal wäre es interessant, wie die Landesjustizkasse an deinen Namen gekommen ist und wieso sie wissen, dass du Wohnungen vermietest. Woher weiß die Landesjustizkasse , dass du eine Kaution von dem Mieter verlangt hast. Da würde ich mich bei der Landesjustizkasse informieren, woher sie die Aussagen haben. Vielleicht hat der Mieter das bei der Kasse erzählt. Sehr spitzfindig. Er hat kein Geld, also zahlt die Vermietrein das von der Kaution. Auf die Idee muss man erst mal kommen. Dann sitzt da ein Sachbearbeiter, der keine Ahnung hat und das eine gute Idee fand. Kann vorkommen.

Die Landesjustizkasse kann einen Mahnbescheid gegen den Mieter erlassen und dann geht das Verfahren weiter bis zur Pfändung. Du hast damit nichts zu tun. Wenn du keine vernünftige Auskunft bekommst, dann schalte einen Anwalt ein und sage das denen auch. Was du auch machen kannst: Verlange den Vorgesetzten. Vielleicht wird dann auf einmal alles anders. Oberste Dienstaufsichtsbehörde für die Gerichte und Staatsanwaltschaften ist das Justizministerium. Du kannst denen sagen, dass du das Ministerium informierren wirst. Mal schauen was dann passiert.

Am besten du machst das schriftlich, mach dir Kopien von den Unterlagen und schicke die Originalunterlagen per Einschreiben mit Rückschein zurück, dann hast du einen Beleg. Den Beleg hast du nicht, wenn du telefonierst. Telefoniere und verlange den Namen des Leiters der Landesjustizkasse und schicke die ganze Angelegenheit an ihn. Wenn du den Namen nicht erfährst, dann schicke den Brief "An den Leiter der Landesjustizkasse ......". Der Brief kommt dann dort an.

Ich hatte das mal bei einer Autoversicherung. Der Sachbearbeiter wollte nach der Abmeldung meines Autos, den restlichen Versicherungsbetrag nicht zurücküberweisen, weil ich mit Sicherheit ein anderes Auto bekomme und es bei der Versicherung versichern lasse. Ich habe dem damit gedroht, die BaFin zu informieren und ggf. einen Anwalt einzuschalten. Auf einmal ging das alles ganz schnell und dann Geld wurde zurückgezahlt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

MarinaM

Mitglied
Die Mietkaution kann nachrangig gepfändet werden.
Das heisst, da du als Vermieterin Kenntnis vom Pfändungsanspruch hast, musst du die Kaution bzw das, was nach Abzug deiner Ansprüche noch übrig ist, bei Beendigung des Mietverhältnisses an die Justizkasse ausbezahlen.
Besteht kein Anspruch gegenüber deinem Mieter mehr bekommst du eine Mitteilung.

Kleiner Tip am Rande - in solchen Fragen findest du eigentlich immer Rat und Hilfe über den Haufe Verlag. Oder bei dejure.org bei den Gerichtsurteilen.

Wichtig bei der Sache - der §551 BGB regelt, dass die Mietkaution 3 Monatskaltmieten betragen darf.
 

Luisa1960

Aktives Mitglied
Danke für eure Hilfe, einige lagen schon richtig.
Auskunft vom Anwalt heute:
Ich soll den schriebs von denen beantworten und denen sagen, das das Mietverhältnis noch besteht.
In der Zeit dürfen die nicht an die Kaution ran, die forderung bleibt aber bestehen, ich darf dem also nach ende des Mietverhältnisse die Kaution nicht auszahlen, sondern muss davon die Forderung begleichen. Ausser ich kann nachweisen (Belege) das ich die Kaution für Sanierung an der Wohnung benötige oder für Mietschulden.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Ein Vermieter ist nicht gezwungen eine Kaution von Mietern zu verlangen. Es gibt kein Gesetz, welches das verlangt, es ist eine freiwilige Maßnahme zum Schutz des Vermieters. Die Mietkaution dient als Schutz vor Sachschäden in der Wohnung oder Mietausfall. Die Kaution ist nicht dafür gedacht. Schulden des Mieters, die nichts mit der Wohnung zu tun haben, auszugleichen.
Vom Gefühl her ist das richtig aber man muss erst mal von dem Begriff "Kaution" weg. Der Mieter hatte ja früher mal Geld, und das hat er verstreut.

Nun will die Landesjustizkasse (LJK) prüfen, wo das Geld hin ist, um es eventuell wieder einzusammeln.
Einsammeln kann sie es nur dann, wenn der Mieter auf die Rückgabe einen Anspruch hat, also wenn er die Rückgabe verlangen darf. Dann nämlich würde die LJK theoretisch sagen: verlang es jetzt und zahl uns aus, oder wir verlangen es für Dich.

So sind sie auf die Kaution gekommen, die - rein prinzipiell - auch einem Rückgabeverlangen unterfallen könnte, wenn es da nicht Hinderungswege gäbe, wie die Zweckbindung und die Mietschulden.
 

Luisa1960

Aktives Mitglied
Zumal wäre es interessant, wie die Landesjustizkasse an deinen Namen gekommen ist und wieso sie wissen, dass du Wohnungen vermietest. Woher weiß die Landesjustizkasse , dass du eine Kaution von dem Mieter verlangt hast. Da würde ich mich bei der Landesjustizkasse informieren, woher sie die Aussagen haben. Vielleicht hat der Mieter das bei der Kasse erzählt. Sehr spitzfindig. Er hat kein Geld, also zahlt die Vermietrein das von der Kaution.
Da hast du recht, gute Frage.
Ich habe mit dem Mieter gesprochen, ja er hast das dort angegeben, sonst wüssten die das nicht.
Allerdings haben die den danach gefragt, wer sein Vermieter ist und ob er Kaution bezahlt hat.
Da konnte und wollte er eben nicht lügen. Ist ja richtig so von ihm.
Die Justizkasse ist da eben drauf angesprungen, der Knackpunkt ist ja, ob das Mietverhältnis noch besteht, wo er ja wieder hätte lügen können.
Darum die "Anfrage" an mich.
Werde ja sehen, ob die jetzt Ruhe geben auf meine Antwort hin.
 

Portion Control

Urgestein
Die stellen die Forderung, das ich die Kaution des Mieters verwenden soll (muss) um dem seine Schulden zu bezahlen.
Eigentlich steht in deinem Eröffnungsbeitrag auch gar nicht das du das Geld sofort rausrücken müsstest.
Es war von daher immer klar gewesen, dass nur bei Mietende und dann auch lediglich der überschüssige Restbetrag für die Schulden herangezogen werden können.
 

Luisa1960

Aktives Mitglied
Eigentlich steht in deinem Eröffnungsbeitrag auch gar nicht das du das Geld sofort rausrücken müsstest.
Es war von daher immer klar gewesen, dass nur bei Mietende und dann auch lediglich der überschüssige Restbetrag für die Schulden herangezogen werden können.
naja, in dem schreiben von denen stand das aber so.
Das jemand, der noch keine Ahnung von sowas hat, das denken könnte.
Da stand, Forderung mit sofortiger Wirkung und Mahngebühren bei Verzug.
Gegen mich als Vermieter, nicht gegen den Mieter.
Schon ziemlich unverschämt.
Wegen dem Mist musste ich extra den Anwalt fragen und der hat natürlich Geld verlangt.
Wenn das nicht ärgerlich ist, weiss ich auch nicht.
Das gab übrigens noch eine ziemliche Diskussion mit denen, hin und her, ehe die mal eingelenkt haben.
Die haben uns ausgefragt, als ob wir die Schuldner wären 😡 😡 😡
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich würd denen eine Rechnung schicken mit den Anwaltskosten, da deren Schrieb die ja nötig gemacht hat.
Ernsthaft.
Versuch macht kluch...
 

Luisa1960

Aktives Mitglied
Ja mit dem Gedanken haben wir gespielt, aber mittlerweile genug Erfahrung mit Behörden, die "am längeren Hebel sitzen" und gegen die man als kleiner Piepel nicht ankommt.
Die winden sich da raus.
In dem Falle wahrscheinlich so, das die sagen, es war unsere Entscheidung mit dem Anwalt, dazu hätten sie uns nicht aufgefordert. Paff und bumm :sick:
 

Portion Control

Urgestein
Ich würd denen eine Rechnung schicken mit den Anwaltskosten, da deren Schrieb die ja nötig gemacht hat.
Ernsthaft.
Versuch macht kluch...
DER war gut, Silan.
Hat man von einem Sachverhalt keine Ahnung, ist das nicht die Schuld des anderen.
Versteht man den Inhalt eines Schreibens nicht, nimmt man den Hörer in die Hand und ruft den Absender an.
Eine Rechnung hinschicken, die würden sich totlachen...
 

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