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In möblierter Wohnung zu viel Strom verbraucht

V

von: Bodenschatz

Gast
@ natasternchen:
Der von Dir angeführte Vergleich wird nicht passen.
Wenn jemand als Vermieter Wohnraum incl. einer Verbrauchskostenpauschale vermietet und der Mieter Raum, welcher mangels Heizung kein Wohnraum sein kann, eigenmächtig zu Wohnraum erweitert – sprich heizt, so handelt es sich natürlich nicht um vertragsgemäßes Handeln.

So Mieter wie Du sind schuld daran, dass Vermieter immer mehr fordern,(…)
Was Vermietern genau und in welcher Höhe ersetzt gehört, wird im BGB in Verbindung mit der BetrKV beschrieben.

Man sollte andere immer so behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte.
Den Gedanken hatte der Hamburger Amtsrichter auch.
Ausgehend davon, dass homeoffice zum erlaubten Umfang einer Wohnraumnutzung gehört, konnte er davon ausgehen, dass dort ein Arbeitsplatz eingerichtet werden kann und somit die Vorschriften dafür anwendbar sind.
So ist er zu dem Ergebnis gekommen, dass die 26 Grad bei 30 Grad erheblich überschritten wurden und 20% Mietminderung gerechtfertigt waren, weil der Vermieter absprachewidrig (!) den vertragsgemäßen Gebrauch des Raumes nicht bereit gestellt hat.

Bei @ Kioto vermute ich Ähnliches, da der Vermieter eine Mischkalkulation benutzt.

Ihn interessieren keine Zählersände, kein Übergabeprotokoll bezüglich des Zustands und der Einrichtung der Wohnung und nicht mal eine Regelung (Mietvertrag).

Dafür erhebt er eine Verbrauchskostenpauschale, die gleichbleibend im Sommer bei 35 Grad auch einen Heizkostenanteil umfasst, der nicht gebraucht wird.

Kioto hat genau diesen dazu benötigt, um negativ zu heizen.

Natürlich hätte sie den Wohnungsmangel anzeigen können, worauf der Vermieter ein Klimagerät gekauft, installiert und auf seine Kosten betrieben hätte.
 

Old Flow

Aktives Mitglied
Also ich kenne einige " Wohnungen b.z.w. Räume " die " vermietet " werden, die gar keine eigenen Zähler haben.
Früher war oft der Grund die Zählermiete. Wenn die höher ist als der Verbrauch.
Einen haben und nicht nutzen, fände ich doof.

Und eine Pauschale wird die üblichen Verbräuche vorsehen.
Eine Hanfplantage betreiben, oder alle paar Tage einen riesen Pool füllen, würde ich jetzt nicht von einer Pauschale gedeckt sehen.
Aber ich bin auch kein Jurist! ;-)
 
Das ist zu moralisch.

Brötchen und Überstunden werden vergütet, wenn/ weil man das vertraglich entsprechend geregelt hat.

Brötchen gibt es zum Stückpreis. Hätte man eine Brötchenflat gebucht, müsste man sie nicht einzeln zahlen.

Ich habe mit den Vermietern solcher Wohnungen wenig Mitleid. Sie umgehen mit dieser Art Mietverträgen die Mieterrechte.

Hier ist ja noch gar nicht klar, ob es einen bekannten Zählerstand bei Ein- und Auszug gibt.
Diese Vermieter füllen aber eine sehr wichtige Nische der Vermietung aus!
Gerade in Großstätten.
Der Mieter muß sich nicht einrichten, hat keine drei Monate Kündigungsfrist und muss auch nicht die höheren Kosten für Ferienwohnung oder Hotel zahlen.
 
Wieso rechnet es sich nicht mehr, wenn man darauf achtet, seine Energiekosten erstattet zu bekommen?
In der Regel versendet der regionale Stromanbieter einmal im Jahr eine Stromrechnung an den Eigentümer der Immobilie.
In dieser Stromrechnung sind auch alle Erhöhungen des Jahres enthalten.
Eine kurzfristige zeitnahe Abrechnung mit einem Mieter der nur drei Monate in der Immobilie wohnt wäre kaum zu leisten.
Deshalb die Pauschale wie bei Ferienwohnungen.
 

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