V
von: Bodenschatz
Gast
@ natasternchen:
Der von Dir angeführte Vergleich wird nicht passen.
Wenn jemand als Vermieter Wohnraum incl. einer Verbrauchskostenpauschale vermietet und der Mieter Raum, welcher mangels Heizung kein Wohnraum sein kann, eigenmächtig zu Wohnraum erweitert – sprich heizt, so handelt es sich natürlich nicht um vertragsgemäßes Handeln.
Ausgehend davon, dass homeoffice zum erlaubten Umfang einer Wohnraumnutzung gehört, konnte er davon ausgehen, dass dort ein Arbeitsplatz eingerichtet werden kann und somit die Vorschriften dafür anwendbar sind.
So ist er zu dem Ergebnis gekommen, dass die 26 Grad bei 30 Grad erheblich überschritten wurden und 20% Mietminderung gerechtfertigt waren, weil der Vermieter absprachewidrig (!) den vertragsgemäßen Gebrauch des Raumes nicht bereit gestellt hat.
Bei @ Kioto vermute ich Ähnliches, da der Vermieter eine Mischkalkulation benutzt.
Ihn interessieren keine Zählersände, kein Übergabeprotokoll bezüglich des Zustands und der Einrichtung der Wohnung und nicht mal eine Regelung (Mietvertrag).
Dafür erhebt er eine Verbrauchskostenpauschale, die gleichbleibend im Sommer bei 35 Grad auch einen Heizkostenanteil umfasst, der nicht gebraucht wird.
Kioto hat genau diesen dazu benötigt, um negativ zu heizen.
Natürlich hätte sie den Wohnungsmangel anzeigen können, worauf der Vermieter ein Klimagerät gekauft, installiert und auf seine Kosten betrieben hätte.
Der von Dir angeführte Vergleich wird nicht passen.
Wenn jemand als Vermieter Wohnraum incl. einer Verbrauchskostenpauschale vermietet und der Mieter Raum, welcher mangels Heizung kein Wohnraum sein kann, eigenmächtig zu Wohnraum erweitert – sprich heizt, so handelt es sich natürlich nicht um vertragsgemäßes Handeln.
Was Vermietern genau und in welcher Höhe ersetzt gehört, wird im BGB in Verbindung mit der BetrKV beschrieben.So Mieter wie Du sind schuld daran, dass Vermieter immer mehr fordern,(…)
Den Gedanken hatte der Hamburger Amtsrichter auch.Man sollte andere immer so behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte.
Ausgehend davon, dass homeoffice zum erlaubten Umfang einer Wohnraumnutzung gehört, konnte er davon ausgehen, dass dort ein Arbeitsplatz eingerichtet werden kann und somit die Vorschriften dafür anwendbar sind.
So ist er zu dem Ergebnis gekommen, dass die 26 Grad bei 30 Grad erheblich überschritten wurden und 20% Mietminderung gerechtfertigt waren, weil der Vermieter absprachewidrig (!) den vertragsgemäßen Gebrauch des Raumes nicht bereit gestellt hat.
Bei @ Kioto vermute ich Ähnliches, da der Vermieter eine Mischkalkulation benutzt.
Ihn interessieren keine Zählersände, kein Übergabeprotokoll bezüglich des Zustands und der Einrichtung der Wohnung und nicht mal eine Regelung (Mietvertrag).
Dafür erhebt er eine Verbrauchskostenpauschale, die gleichbleibend im Sommer bei 35 Grad auch einen Heizkostenanteil umfasst, der nicht gebraucht wird.
Kioto hat genau diesen dazu benötigt, um negativ zu heizen.
Natürlich hätte sie den Wohnungsmangel anzeigen können, worauf der Vermieter ein Klimagerät gekauft, installiert und auf seine Kosten betrieben hätte.