Mir geht es hier vor allem um die rechtliche Grundlage, ob ich überhaupt zur Verantwortung gezogen werden kann für den Verbrauch. Die Möbel in der Wohnung waren zum Großteil auch nicht besonders ansprechend, bzw. die Wohnung nicht besonders schön eingerichtet. Es haben auch einige Dinge gefehlt und der Vermieter hat mir die Wohnung mit defekten Leuchtmitteln und leeren Batterien in den Fernbedienungen übergeben. Es gab zwar eine Rechnung, aber ich habe keinen Vertrag unterschrieben. Der Vermieter weiß auch nichts von dem Klimagerät. Und normalerweise wird der Zählerstand ja auch bei Ein- und Auszuge gemeinsam abgelesen, was auch nicht stattgefunden hat.
Zur rechtlichen Lage kann ich leider nicht viel Beitragen.
Nichts unterschrieben zu haben, wird aber von Vorteil sein.
Ich kenne die Wohnung und den Mietzins nicht. Aber die Pauschale, auch für Strom, wird von normalen Verbrauch ausgegangen sein.
Wenn es sich um so ein Klimagerät mit Schlauch nach draußen handelt, sind das wahre Energiefresser.
Das ist so ähnlich wie ein Heizlüfter bei offenem Fenster.
Und wenn ein EVU den Zähler wegen ungewöhnlicher Abweichungen kontrollieren will, wird es sich nicht um ein paar KWh handeln. Das wird unnatürlich viel gewesen sein.
Ich weiß es ist leicht gesagt. Aber ich hätte so eine Bruchbude erst gar nicht gemietet.
Ernsthafte Mängel hätte ich schriftlich mitgeteilt, und vermutlich die Miete gemindert.
Eine eventuelle Rechnung des Stromes würde ich aber bezahlen, da ich ihn ja auch verbraucht habe.
Ich wäre halt beim nächsten mal vorsichtiger, und würde überlegn was ich da mache.
Aber ich bin weder ein Moralapostel noch maßgeblich, das ist nur meine Meinung.
Eventuell würde ich den Fall mit einer Verbraucherberatung besprechen.
Die wissen recht genau was gerechtfertigt und was Wucher ist, wie eine Wohnung beschaffen sein muß, und was man für rechtliche Möglichkeiten hat.