Dalmatiner
Sehr aktives Mitglied
Das gilt aber nur, solange sie ihren Teil der Vereinbarung auch einhält.Und sie war es ja auch nicht leid zu betonen, alles das haben zu wollen, was ihr "zustünde"..
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Das gilt aber nur, solange sie ihren Teil der Vereinbarung auch einhält.Und sie war es ja auch nicht leid zu betonen, alles das haben zu wollen, was ihr "zustünde"..
Hallo Dalmatiner,
schau mal hier: Ich will aufwachen. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Die Zeiten (OGS an der Schule sowie Kita) sind jeweils schon am Maximum, ich denke nicht dass die Erzieher neben Personalknappheit und Notgruppen dann noch freilwillig länger bleiben.Vielleicht kannst du die Betreuungszeit in der KITA und im Schulhort verlängern (falls es den gibt)? Dann kannst du die paar Wochen allein überbrücken.
Klar kannst du die AZ auch im Trennungsjahr reduzieren, die tatsächlichen Verhältnisse ändern sich ja. Das muss du dich aber beraten lassen, um nicht in eine Falle zu laufen.
Das ist der Grund, aus dem Alleinerziehende häufig in die Armutsfalle rutschen.Irgendwas muss es ja geben - wie soll sonst jemand, der nicht nur 50% sondern 100% alleinerziehend und ohne Familie drum herum mit Kindern da steht sowas machen? Würde mich wundern, wenn es überhaupt nichts gibt.
Dazu noch die Frage, was "das Maximum" bedeutet? Als mein Mann im Ausland tätig und ich trotz Vollzeitjob "quasi-alleinerziehend" war, hatten Kita und später auch die Grundschule die Betreuung bis 16.30 Uhr gesichert. So ließ sich das eigentlich gut wuppen.Die Zeiten (OGS an der Schule sowie Kita) sind jeweils schon am Maximum, ich denke nicht dass die Erzieher neben Personalknappheit und Notgruppen dann noch freilwillig länger bleiben.
War nur eine Idee. In KITA und Hort meiner Kinder war eine Betreuung bis 17 Uhr möglich, und das konnte ich immer gut mit meiner VZ-Stelle und Wechselmodell vereinbaren. Jetzt endet für ein Kind die Betreuung aber schon 15 Uhr, und da komme ich nicht mehr hin.Die Zeiten (OGS an der Schule sowie Kita) sind jeweils schon am Maximum, ich denke nicht dass die Erzieher neben Personalknappheit und Notgruppen dann noch freilwillig länger bleiben
Ne, deine Ex bekommt die beantragten Leistungen dann nicht bzw. mindert die Behörde die Leistung um die entgangenen Bezüge.die würden sich das sonst bei mir holen, wenn ich jetzt einfach weniger arbeite und entsprechend weniger Unterhalt bezahle.
Das wäre eine Option - sie meinte nur, das was hier an Tagesklinik am präsentesten wäre, ließe sich dennoch nicht mit Kindern holen/bringen vereinbaren. Weiß nicht, ob es wirklich stimmt; habe aber schon gelesen, dass zB Krankenkasse oder Jugendamt Hilfen stellen können, und wenn es nur um das Bringen/Holen ginge..Ich finde, dass du die Tagesklinik auf jeden Fall als Option anbringen solltest. Eine Mutter-Kind-Kur ist sicherlich nur eine semi-gute Lösung, da die Kinder dort zwar betreut würden, die Behandlung deiner Ex-Frau aber nicht in der gebotenen Qualität erfolgen könnte. Es ist eben nur eine Kur, keine Therapie.
Klar, dann müsste sie eben mal Ihre Mutter fragen, ob sie da ne Woche bei ihr einzieht, zB..Du sagst, die Familie wohnt 60 km weit weg. Sind das ihre Eltern? Die könnten ja durchaus auch für die Dauer der Behandlung ihrer Tochter zu euch in den Ort kommen.
Wir reizen wortwörtlich das Maximum der Zeiten aus und es würde für mich in Vollzeit + Alleinerziehend nicht reichen.Dazu noch die Frage, was "das Maximum" bedeutet? Als mein Mann im Ausland tätig und ich trotz Vollzeitjob "quasi-alleinerziehend" war, hatten Kita und später auch die Grundschule die Betreuung bis 16.30 Uhr gesichert. So ließ sich das eigentlich gut wuppen.
Reicht das nicht oder reizt ihr die Zeit nicht aus?
Ja, so etwas gibt es. Die KK sagt aber nach meiner beruflichen Erfahrung, dass sie dafür niemand haben, aber das Jugendamt doch sicher- haben sie aber ebenso nicht. Man kann es versuchen. Die KK erstattet die Kosten, haben aber das Personal nicht.Manchmal gibt es echt gute Lösungen, man muss sie nur kennen.
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