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Ich will aufwachen

Abgesehen davon könnte sie auch auf Trennungsunterhalt bestehen, wegen weil sie so unterschiedlich verdienen. KA ob sie das weiß oder ihr am Montag auf die Nase gebunden wird.. aber wenn ich jetzt den erst Schritt gehe, bei den Finanzen einen harten Riegel vorzuschieben, dann provoziert das letztendlich auch nur eine Gegenreaktion, denkst du nicht..?
Es ging ja gar nicht um einen Riegel vorschieben. Sondern um geklärte Verhältnisse.
Und TU=Trennungsunterhalt schrieb ich ja! Steht ihr zu wenn Masse vorhanden sein sollte. Allerdings, KU geht immer vor.

Deshalb ist es gar nicht so schlecht das Trennungsjahr in gemeinsamen Räumen einzuläuten. Dann explodieren die Kosten noch nicht und man kann besser kalkulieren, was im Anschluss daran dann wirklich Sache ist.
 
Abgesehen davon könnte sie auch auf Trennungsunterhalt bestehen, wegen weil sie so unterschiedlich verdienen. KA ob sie das weiß oder ihr am Montag auf die Nase gebunden wird.. aber wenn ich jetzt den erst Schritt gehe, bei den Finanzen einen harten Riegel vorzuschieben, dann provoziert das letztendlich auch nur eine Gegenreaktion, denkst du nicht..?
Ich fänd auch interessant zu erfahren, ob sie einfach sagen könnte, dass sie überhaupt nicht mehr arbeitet, weil sie ja relativ wenig verdient und die Kinder noch so klein sind. Hätte sie das Recht?
 
Ich fänd auch interessant zu erfahren, ob sie einfach sagen könnte, dass sie überhaupt nicht mehr arbeitet, weil sie ja relativ wenig verdient und die Kinder noch so klein sind. Hätte sie das Recht?
Der TE ist zunächst zu TU verpflichtet. I.d.R. wird das nach der 3/7 Methode ermittelt. In dieser Zeit muss sie nicht arbeiten.

Im Anschluss daran dann der Betreuungsunterhalt, i.d.R. bis das jüngste Kind nicht mehr unter drei Jahren ist. In der Praxis werden diese drei Jahre allerdings nicht immer strikt eingehalten. ADHS, Entwicklungsstörungen und andere Hemmnisse erfordern ja heutzutage manchmal eine höhere Betreuungsintensität. Das gilt es also wenn es soweit wäre, abzuwägen.

Im Prinzip gilt für sie was für jeden gilt. Wer leben will muss arbeiten gehen oder schauen das man sich seinen Lebensunterhalt leisten kann. Oder damit klarkommen das man nix hat und keine Sprünge machen kann. Natürlich hat sie genau das Recht zu leben wie ein BG Empfänger. Wie jeder andere BG Empfänger auch. Der TE ist jedenfalls nur begrenzt zuständig und irgendwann gar nicht mehr.

Ganz anders sieht es natürlich dann aus wenn er die Kinder bei sich hätte.
Dadurch entsteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheitspflicht aus der resultiert das sie ihren Teil der finanziellen Versorgung ihrer Kinder bestmöglich beizusteuern hat.
 
Der TE ist zunächst zu TU verpflichtet. I.d.R. wird das nach der 3/7 Methode ermittelt. In dieser Zeit muss sie nicht arbeiten.
Mit meiner Frage zielte ich auf etwas anderen ab (ich bin bekennender Trennungs-DAU, habe echt keine Ahnung, vielleicht denke ich da auch falsch):
Sie scheint ja bereits zu arbeiten. Ändert sich dadurch vielleicht die Situation zu Gunsten des TE oder dürfte sie von jetzt auf gleich aufhören zu arbeiten?
 
Aktuell dürfte sie aufhören. Dem TE nützt es natürlich in der Berechnung des TU wenn sie Einkommen hat, da ihr Verdienst zur Berechnungsgrundlage gehört. (Beide Einkommen werden zusammengerechnet. Aus diesem Topf bekommt derjenige der mehr beisteuerte 7 Anteile, der andere 3.

Also wenn sie zb. 1.000 verdient und er 4.000:
Gesamt 5.000 durch 10 Anteile = 500 Euro.
Sie 500 x 3 = 1.500
Er 500 x 7 = 3.500

bis zur rechtskräftigen Scheidung, i.d.R. 1 Jahr.

45% Methode wird auch häufig angewandt. Also 45 Prozent der Differenz könnte sie erhalten.
 
Man wäre natürlich schlecht beraten nur wegen der Zeit des TU nicht mehr arbeiten zu gehen.
Je nachdem was man arbeitet kommt man nicht mehr in die gleiche Position, etc.
Gerade wenn klar ist das man wirtschaftlich sowieso bald auf eigenen Füßen stehen muss.
 
Schade dass Fremdgehen nicht über Strafe steht.
Ich kann gar nicht glauben, dass du so etwas schreibst
Die Szenarien für die Zukunft sehen bitter aus...
Dann bleib bei ihr und stell dich dumm.
(Eine lukrative Idee wäre es auch, die sexuelle Unausgelastetheit deiner Frau zu monetarisieren. Frag sie doch mal, vielleicht gefällt ihr die Vorstellung Dann bekommst du sogar MEHR Kohle und das scheint ja eine Rolle zu spielen)
 
Wegen diesem extremen Trennungs- und Geldstress hatte ich dir Tipps gegeben wie du dies vermeiden kannst.

Aber du brauchst eine Lösung welche sich für dich passend und richtig anfühlt.
 
Schade dass Fremdgehen nicht über Strafe steht... nee, ich werde noch richtig bluten dafür.
Ja, das ist richtig mies und du bist in deiner Argumentation noch viel zu nett zu ihr...

Dein Großer hängt an ihr?

Dann hat sie wohl Pech gehabt und dein Großer kann sich auf's Wochenende freuen🤷‍♀️

Du leistest mehr als sie, ob nun beim Verdienst oder im Haushalt...

Und nicht zu vergessen, hat sie eure Familie durch ihre Fremdbumserei zerstört.

Da musst du doch nicht mehr fair sein.

Ich würde es wenigstens versuchen, dass die Kinder bei dir bleiben.

Vollständig überlassen würde ich sie ihr auf keinen Fall.
 

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