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Ich brauche dringend Hilfe zur Kontopfändung!

  • Starter*in Starter*in yasminaaa
  • Datum Start Datum Start
Y

yasminaaa

Gast
Hallo,bin neu hier und habe eine Frage:

Mir wurde schon einmal mein Kontogepfändet und seit dem wurde auch mein Konto bei der Postbank gekündigt.🙁
Ich bekomme zur Zeit ALG II und meine Hilfe zum Lebensunterhalt wird auf das Konto von meiner Freundin überwiesen.
Jetzt bekomme ich einen neuen Brief mit neuer Pfändung.
Ich habe aber kein Konto ,was können die denn noch pfänden?😕
Können die das Konto von meiner Freundin Pfänden?😕Auf dem Brief steht nicht ihr Namer oder so.Nur Drittschuldner ist Postbank AG.Aber ich habe da kein Konto.

Wer weiß was und kann mir helfen ???😕😕

LG
yasminaaa
 
Hallo Yasminaaa,

kannst Du das bitte mal genauer erläutern.

Ein Schuldner ist nämlich derjenige welcher Geld SCHULDET.

Jener der FORDERT ist der Gläubiger.

Also verstehe ich schon mal die Drittschuldner Geschichte nicht.

Vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch.

Was genau steht in dem Brief? Wer ist der Gläubiger und um was geht es?

LG
Cosma



hallo,danke erstmal für deine schnelle antwort🙂
so steht es im Brief:
Gläubiger (ist eine rechtsanwalts firma)

gegen Schuldner : Ich

gegen den Drittschuldner : Postabnk AG


Der drittschuldner darf,soweit die forderung gepfändet ist,nicht mehr an den schuldner zahlen.der schuldner darf insoweit nicht über die forderung verfügen,sie insbesondere nicht einziehen.zugleich wird dem gläubiger die bezeichnete forderung in höhe des gepfändeten betrages zur einziehung überwiesen.wird dem gläubiger ein bei einem geldinstitut gepfändetes guthaben eines schuldners,der eine natürliche person ist,überwiesen,so darf erst 2 wochen nach der zustellung des überweisungsbeschlusses an den drittschuldner aus dem guthaben an den gläubiger geleistet oder der betrag hinterlegt werden.


...
so das ist eine stelle vom brief....

ich schulde insgesamt 450 €.
aber ich habe kein eigenes konto.mein ALG II wird daher auf das konto einer freundin überwiesen.
im brief steht aber nicht ihr name oder so.können die dann ihr kontopfänden??
 
Das ist ganz einfach erklärt.

Wenn Deine Freundin ihr Konto auch bei der Postbank hat, dann wird es Ernst.

Weil dann das Konto der Freundin gepfändet wird mit allem was drauf ist. Denn du hast einen Auszahlungsanspruch gegen sie.

Schätze, es gibt dann ein Problem, das es sowie so gibt. Deine Freundin verstößt gegen die AGB ihrer Bank, da auf dem Konto nicht nur Geschäfte in ihrem Namen laufen. Somit kann ihr auch das Konto gekündigt werden.

Mache Dir ein neues Konto auf, das ist das beste für alle Beteiligten.
 
Hallo Yasminaaa.

danke für Deine Antwort.

Leider verstehe ich es immer noch nicht so ganz.

Du hast Schulden bei jemandem der nun durch eine RA Kanzlei vertreten wird. Aber bei WEM genau?

Drittschuldner = Postbank dass heißt führest Du dort noch dein Konto so haben Sie mit diesem Schreiben nicht mehr die Erlaubnis Gelder an Dich auszuzahlen.

Soweit so gut. Nun hast Du dort ja kein Konto mehr.

Selbst wenn Du noch ein eigenes hättest, sind Sozialleistungen nicht pfändbar und Du könntest das Konto freistellen lassen.

Nun lässt Du Dir dein Geld auf das Konto deiner Freundin zahlen. Wie der Gast schon bemerkte ist das eigentlich auch nicht ganz ok, aber sicher nur eine vorübergehende Sache bis Du wieder ein eigenes Konto hast.

Unabhängig dessen, versuche bitte zu Klären wer der Hauptgläubiger ist und teile ihm mit dass Du derzeit aufgrund Deiner finanziellen Situation nicht zahlungsfähig bist und unter der Pfändungsgrenze liegst.

Der Kreislauf sollte ja mal ein Ende nehmen, da sich die Schulden von alleine nicht verringern.

Momentan sehe ich zwecks Pfändung bei Deiner Freundin keine Gefahr im Verzug, dennoch muss Du die Situation angehen.

LG
Cosma






vielen vielen dank für deine antwort.
ich werde einfach mal die firma vom gläubiger anrufen und fragen ob man da nicht wenigstens eine ratenzahlung vereinbaren könnte.

wenn das auch nicht hilft werde ich den gerichtsvollzieher um eine ratenzahlung beten.und wenn das auch nicht hilft,dann werde ich eine schuldnerberatungsstelle aufsuchen.

lg
yasminaaa
 
Hallo,bin neu hier und habe eine Frage:

Mir wurde schon einmal mein Kontogepfändet und seit dem wurde auch mein Konto bei der Postbank gekündigt.🙁
Ich bekomme zur Zeit ALG II und meine Hilfe zum Lebensunterhalt wird auf das Konto von meiner Freundin überwiesen.
Jetzt bekomme ich einen neuen Brief mit neuer Pfändung.
Ich habe aber kein Konto ,was können die denn noch pfänden?😕
Können die das Konto von meiner Freundin Pfänden?😕Auf dem Brief steht nicht ihr Namer oder so.Nur Drittschuldner ist Postbank AG.Aber ich habe da kein Konto.

Wer weiß was und kann mir helfen ???😕😕

LG
yasminaaa
##


Wenn du ALG II bekommst dürfen die nicht pfänden. Hold dir mal einen Beratungsschein beim Gericht und geh mal zu einem Rechtsanwalt. Der wird sich dann mit den Gläubigern in Verbindung setzen, und die ruihig stellen.
 
1.
Du musst Di ein eigenes Konto auf Deinen Namen einrichten und das Geld NICHT zu Deiner Freundin überweisen lassen, sonst gibt es Probleme.
2.
Du brauchst dann auch niemand anrufen und schon gar keine Ratenzahlung zu vereinbaren, denn das wenige Geld, dass Du bekommst brauchst Du zum Leben.
3.
Wenn dann doch jemand versucht das Geld zu pfänden, dass Du von der ARGE bekommst dann:
Auszahlungspflicht bei Sozialleistungen
Gehen auf dem Konto des Schuldners Sozialleistungen ein, hat er als Kontoinhaber das Recht, innerhalb der ersten sieben Tage nach Gutschrift unbeschränkt Auszahlung zu verlangen. Diese Auszahlungspflicht innerhalb der Sieben-Tage-Schutzfrist besteht kraft Gesetzes (§ 55 SGB I). Sie ist unabhängig davon, ob eine Kontopfändung - Pfändung Sozialhilfe- vorliegt oder ob das Konto (hoffnungslos) überzogen ist und die Bank eine Rückführung des Dispositionskredits wünscht. Der Schuldner muss lediglich nachweisen, dass es sich bei der Gutschrift um eine Sozialleistung handelt. In der Regel geht dies bereits aus dem Kontoauszug hervor. Bei Sozialhilfe oder ALG II ist ggf. der Leistungsbescheid vorzulegen. Die Aufwandsentschädigung für sog. 1-Euro-Jobber ist eine Sozialleistung nach § 16 Abs. 3 SGB II (und kein Arbeitseinkommen, obwohl die Auszahlung über die Beschäftigungsstelle erfolgt!) Ggf. muss dies durch die Eingliederungsvereinbarung belegt werden.


Sozialleistungen sind:
Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung, BAföG, Grundrente.
Quelle: Unsere Kanzlei Homepage
 
hallo,
geh zur deutschen bank, die haben mir damals auch ein konto gegeben, oder zur haspa, ein guthabenkonto müssen sie dir geben,
oder sonst lass es auf ein sparbuch überweisen-
viel glück gruss ulrike
 

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