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Abendgymnasium, Schüler-BAföG und Hilfe zum Lebensunterhalt

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G

Gelöscht 133333

Gast
Hallo,

Ich bin 28 Jahre alt und möchte ab August gerne das Abendgymnasium auf dem 2. Bildungsweg nachholen. Ich bin noch bis 03/2026 aufgrund psychischer Krankheiten voll erwerbsgemindert und beziehe seither Leistungen nach Kapitel 3 SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt). Die Erwerbsunfähigkeit werden meine Sozialarbeiterin und ich auch Ende des Jahres verlängern lassen, da nicht absehbar ist, dass ich in naher Zukunft dazu fähig bin, meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Nun möchte ich aber gerne mein Abitur nachholen, um meine Berufschancen in Zukunft zu verbessern und meine gegenwärtige Lage gut für mich zu nutzen. Ich habe bereits eine erfolgreich abgeschlossen Berufsausbildung. Das Abendgymnasium umfasst je 4,5h (6 Schulstunden) an 5 Tagen der Woche und ist ab dem 2. HJ der 11. Klasse Schüler-Bafög förderungsfähig.

Ich wohne in eigener Wohnung und habe keinen Kontakt zu meinen Eltern, da mir das psychisch nicht gut tut. Die Sozialhilfe deckt aktuell meinen kompletten Bedarf an Wohnung und Krankenversicherung + Regelbedarf. Ich lebte bis vor einem Jahr in einer besonderen Wohnform und dort hieß es, ich könne ruhig auf die Schule gehen, solange es meiner Gesundheit nicht schadet. Nun aber das Problem: Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich durch die BAföG-Förderungsfähigkeit der Schulart keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe. Allerdings würde das Geld vorne und hinten nicht reichen. Ein Umzug ist bei der aktuellen Wohnungslage undenkbar und mit meinen Einschränkungen auch nicht realisierbar. Der Umzug in eine WG psychisch für mich nicht möglich.

Ich bin nun absolut verunsichert, ob sich das für mich realisieren lässt und ob mein Traum vom Abitur nicht daran zerplatzt. Wenn es nur ein paar Euro Differenz wären, wäre das ja nicht das Problem, aber zwischen Schüler Bafög-Höchstsatz + Zuschuss zur Krankenversicherung (903+134€) und meinem aktuellen Bedarf liegen fast 300€ Differenz. Das heißt, mir bliebe zum Essen, für meine Medikamente, meine Katze, Internet, Strom, Bekleidung und alles andere 200€. Mir wird es nicht möglich sein zusätzlich einem Nebenjob nachzugehen und ein Darlehen vom Jobcenter um die Differenz auszugleichen könnte ich mein Leben lang nicht zurück zahlen, da nicht auszuschließen ist, dass die Erwerbsunfähigkeit dauerhaft bestehen wird.

Ich hoffe, dass es hier jemanden gibt, der dazu Erfahrungen und Ratschläge hat. Ich könnte die Schule natürlich einfach so machen und dem Sozialamt nichts davon sagen, aber wenn es ganz schlecht läuft, würde es raus kommen und ich wegen Erschleichung von Leistungen oÄ in Schwierigkeiten kommen.
 
Ich habe auch das Abendgymmi besucht, um meinen Realschulabschluss aufzustocken - und bin tagsüber meinem bereits absolvierten Beruf nachgegangen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung?
Dann müsste das BAFöG greifen.
Aber dennoch könntest du dir Jobs suchen, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
 
Einfach kein Barfög beantragen und zunächst die Leistungen nach Kapitel 3 SGB XII weiter laufen lassen.
Dürfte dem Abendschulbesuch nicht entgegen stehen.
Dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen wird dabei ja nicht verlangt.
 
Ich könnte die Schule natürlich einfach so machen und dem Sozialamt nichts davon sagen, aber wenn es ganz schlecht läuft, würde es raus kommen und ich wegen Erschleichung von Leistungen oÄ in Schwierigkeiten kommen.
Ja, tu das nicht, denn das wäre auch eine viel zu grosse Belastung für Dein Gewissen.
Ich würde mich in dies Abenteuer stürzen. Da triffst Du dann auch automatisch Gleichgesinnte mit ähnlichen Problemen, und wie sie diese meistern.
Nebenbei bitte Deine Eltern oder nächsten Verwandten um finanzielle Unterstützung (entweder geliehen oder so ..), und als Gegenleistung erzählst Du ihnen zwischendurch, wie Deine Leistungen vorangehen und wie es Dir dabei geht.
Ich wohne in eigener Wohnung und habe keinen Kontakt zu meinen Eltern, da mir das psychisch nicht gut tut.
Deine eigene Wohnung kannst Du ja ruhig behalten, und durch Deine neue Ausbildung, also dem Abitur, weisst Du dann auch, wie Du den Kontakt erhältst und bestimmst. Du brauchst Deine Eltern deswegen nicht zu erdulden und beutest sie deswegen auch nicht aus.
 
Ja, tu das nicht, denn das wäre auch eine viel zu grosse Belastung für Dein Gewissen.
Ich würde mich in dies Abenteuer stürzen. Da triffst Du dann auch automatisch Gleichgesinnte mit ähnlichen Problemen, und wie sie diese meistern.
Nebenbei bitte Deine Eltern oder nächsten Verwandten um finanzielle Unterstützung (entweder geliehen oder so ..), und als Gegenleistung erzählst Du ihnen zwischendurch, wie Deine Leistungen vorangehen und wie es Dir dabei geht.
Ist es denn überhaupt verboten eine Abendschule nebenher zu besuchen?
Abendschule heißt selbst bei einem Jobangebot (was ja nun nicht zu Debatte steht) könnte die Schule nebenher besucht werden.

Schlechtes Gewissen wozu ? Wahrscheinlich ist es sogar auch nach Absprache, ganz legal.
 
Einfach kein Barfög beantragen und zunächst die Leistungen nach Kapitel 3 SGB XII weiter laufen lassen.
Dürfte dem Abendschulbesuch nicht entgegen stehen.
Dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen wird dabei ja nicht verlangt.

Das wäre Betrug, weil der/die TE dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stände. Denn genau das wird bei Bürgergeldbezug verlangt.
 
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Das wäre Betrug, weil der/die TE dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stände. Denn genau das wird bei Bürgergeldbezug verlangt.
Kein Betrug weil der/ die TE den Arbeitsmarkt bei Bezug von Leistungen Kapitel 3 SGB XII
dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen muss. Nicht verwechseln mit Leistungen aus dem SGB II oder SGB II.
Also kein Bürgergeldbezug, das wären nämlich Leistungen nach dem SGB II:
Außerdem selbst dann würde der TE dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen, da de Unterricht an einer Abendschule ja für Berufstätige extra auf die Abendstunden gelegt wird.

Was die Leute in der Freizeit machen ist erst mal nicht relevant.

Wahrscheinlich muss das nur mit der Sachbearbeiterin abgesprochen werden.
Dann gibt es vermutlich offiziell grünes Licht.
 
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