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Ich bin mit dem Ex von meiner Freundin zusammen

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So einfach ist das nicht, sofern er nachweisen kann, dass das seine Möbel waren und sie ihn nicht ausdrücklich zur Abholung aufgefordert hat. Sie dürfte dann wohl Schadenersatz leisten müssen.
Das kann er nicht nachweisen, sie könnte sagen er hat die Möbel für 6 Monaten bei ihr stehen lassen und sie nie abgeholt. Sie könnte eventuell noch Geld für die Entsorgung verlangen.

Sie kann auch die Nachweise in der noch eventuell gemeinsame Wohnung vernichten.

Und die Möbel verhökern und mit dem Geld neue kaufen.
 
Steht sein Name noch auf dem Klingelschild?

Er konnte also die Miete nicht immer pünktlich zahlen. Hat er sie dann immer seiner Ex im Nachhinein gezahlt?
 
Es muss geklärt werden wann und wie er seine Einrichtung holen kann. Warum siehst du die Pflicht, die Sache zu klären nur bei ihm? Immerhin betrifft sie das ja auch. Es sind ja seine Sachen, also ist es schon rechtmäßig, dass er sich die holt. Sie hat doch ein Problem, wenn er das abholt, sonst steht sie in einer leeren Wohnung da, also muss sie doch auch Interesse daran haben das zu klären?
Warum genau siehst du die Verantwortung dafür nur bei ihm?

das ist Prinzipiell richtig. Allerdings habe ich persönlich den Eindruck dieser tolle Traummann (leichter Sarkasmus) hat davor recht wenig geklärt also im Sinne von Trennung und goodbye und reitet in den Sonnenuntergang mit einer Freundin von der Ex Freundin ….

Ich bin der fixen Überzeugung hätte er sich anständig an den Tisch gesetzt und die Karten auf den Tisch gelegt .. wäre diese Situation gar nicht da! Und hätte Te das ebenso gemacht… nunja

wenn dem nicht so ist und ich mich irre tut es mir leid. Aber bis jetzt von allen Erzählungen agiert der Typ nicht wirklich korrekt und die Ex schenkt ihm halt so ein... Es ist sicherlich nicht in Ordnung und hilft der Ex auch null sich dieser Problematik zu stellen.

also TE wenn du helfen willst setz dich mit deiner ehemaligen Freundin zusammen und rede mit ihr und dann sei einfach ehrlich zu ihr also komplett transparent wenn du verstehst und sag ihr einfach das es wirklich für sie am besten ist dass die Beziehung beendet ist .. untreu Check .. Future faking Check .. die Dynamik ansich schien auch nicht so toll gewesen zu sein und ihre Lebensvorstellung gehen weit auseinander.. wenn der Traummann blockiert ist dann probiere es du mal .

das die Freundschaft das höchstwahrscheinlich nicht überlebt ist halt die Konsequenz aber stell dich ihr !

trotzdem viel Glück für seine Möbel (sollten es wirklich seine sein ..) und natürlich eurer Beziehung und der Ex Freundin ebenso! Ich hoffe sie hat gute Freunde die sie auffangen. Kann man ihr nur wünschen.
 
Ob diese Regelung auch für die Verlobungskonstellation gilt weiß ich nicht. ich finde es aber schon beachtlich, wie weit ihr als juristische Laien euch hier aus dem Fenster lehnt mit euren Behauptungen. U.U. kommt euer "Wissen" den Ex-Verlobten teuer zu stehen..
(4) Ist nach der Trennung der Ehegatten im Sinne des § 1567 Abs. 1 ein Ehegatte aus der Ehewohnung ausgezogen und hat er binnen sechs Monaten nach seinem Auszug eine ernstliche Rückkehrabsicht dem anderen Ehegatten gegenüber nicht bekundet, so wird unwiderleglich vermutet, dass er dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat.
Oha. Jeder Anwalt würde euch zerreissen.
Weder Ehewohnung, noch ist jemand ausgezogen. Es wurde lediglich die Wohnung verlassen.
Auch liegt keine Rückkehrabsicht vor.

Also wenn das euer Link ist, muss ich laut lachen.
 
Steht auch hier: Trennung oder Scheidung

Gruß von Grisu
Auch dieser Link trifft die Situation in keiner Weise.
Das angeschaffte Möbel während der Ehezeit im Anschluss beiden gehören, hat doch mit dem Thema hier nix zu tun.
Und wenn ich schon lese "darf nicht eigenmächtig ausgeräumt werden". LOL
Er wartet ja die ganze Zeit darauf, nicht eigenmächtig zu handeln sondern seine Wohnung zu betreten um in ihrem Beisein die Möbel raus zu holen. Die Klärung der Eigentumsverhältnisse sollte ja laut TE kein Problem sein.
 
Oha. Jeder Anwalt würde euch zerreissen.
Weder Ehewohnung, noch ist jemand ausgezogen. Es wurde lediglich die Wohnung verlassen.
Auch liegt keine Rückkehrabsicht vor.

Also wenn das euer Link ist, muss ich laut lachen.
Das ist lediglich ein Hinweis, dass es eine Fristenregelung geben KÖNNTE. Ich lache darüber nicht, ich schüttel eher den Kopf, dass ihr ohne jegliche juristische Kenntnis oder gar Bildung Sachverhalte als legitim erklärt, von denen ihr lediglich annehmt, dass sie sich so verhalten könnten. Im Grunde geht es bei den Fristen m.E. darum Sicherheit zu generieren, damit nicht plötzlich ein Ex unangemeldet im Raum steht. Und das könnte sehr wohl für alle Lebenskonstellationen gelten. Du sagst ja selber, dass keine Rückkehrabsicht besteht. Was macht dich also so sicher außer deiner eben nicht von allen geteilten Überzeugung, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben?

Der TE ist eh knapp bei Kasse. Teure juristische Auseinandersetzungen sind ihm nicht zu wünschen.
 
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