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Ich bin mit dem Ex von meiner Freundin zusammen

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Ob diese Regelung auch für die Verlobungskonstellation gilt weiß ich nicht. ich finde es aber schon beachtlich, wie weit ihr als juristische Laien euch hier aus dem Fenster lehnt mit euren Behauptungen. U.U. kommt euer "Wissen" den Ex-Verlobten teuer zu stehen..
(4) Ist nach der Trennung der Ehegatten im Sinne des § 1567 Abs. 1 ein Ehegatte aus der Ehewohnung ausgezogen und hat er binnen sechs Monaten nach seinem Auszug eine ernstliche Rückkehrabsicht dem anderen Ehegatten gegenüber nicht bekundet, so wird unwiderleglich vermutet, dass er dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat.
 
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