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Hilfe - Jugendamt

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    hilfe
Hallo Tyra,

alles schon versucht. Wurde vom zuständigen Mitarbeiter abgelehnt. Originalzitat: "Wir haben mit der Sache nichts zu tun und ich komme auch nicht vorbei. .... kann jederzeit nach Hause, aber sie will ja nicht. Ich rede auch nicht mit Ihnen." Meine Frage: Wollen sie nicht mal mit ... sprechen?" Antwort: "Nein, will ich nicht. Ich habe gesagt sie kann jederzeit nach Hause, wenn sie bereit ist, ein paar Regeln einzuhalten, aber sie will ja nicht."


Gut, ne?😀
 
dann DIREKT schriftliche Anträge stellen mit Kopie zur Kenntnisnahme an die Amtsleitung..dann werden solche Sachbearbeiter oft ganz fix.
Ich finde STANS Vorschläge mit Antrag auf das Kindergeld und/oder Pflegschaftskohle gut...wenns ums Geld geht werden die Amtsbeamten oft ganz fix.

Du kannst es auch direkt regeln, indem du dir den Wisch zu den Regeln aushändigen läßt, dass mit der Tochter klärst, von dem Püppi unterschreiben läßt und die Tochter direkt zu den Eltern fährst, das mit den Eltern regelst. Fertig ist die Kiste..wo liegt da das Problem?...das JA tut nur was es gewohnt ist zu tun...die haben ihren Teil an sich erfüllt..solange da keine schriftlichen Anträge vorliegen oder Gefahr in Verzug ist oder sowas müssen die nicht handeln.
Für die ist doch alles bestens geregelt..die Tochter ist (sogar kostenlos!) gut untergebracht und du bleibst da die Doofe indem du ein zusätzliches Kind mit durchfütterst...was du dir im Grund bezahlen lassen könntest. Wird Zeit da mal ein wenig Ordnung reinzubringen..aber die musst DU schon reinbringen durch förmliche Anträge etc.

Tyra
 
Zuletzt bearbeitet:
Tyra und Stan,

was macht Mausklick wenn den Anträgen stattgegeben wird ?
Sie kann und möchte das Mädchen nicht im Haus behalten,
wenn ich es richtig verstanden habe.

Anträge in dieser Richtung , würde ich als Amtsmitarbeiter, als schriftliche
Einwilligung sehen, daß das Mädchen in der Familie verbleibt.
Geister die man ruft wird man nur schlecht wieder los .😉

Wenn es so sein sollte, daß sich diese Geschichte so zugetragen hat und der Vater den Heimaufenhalt
seiner Töchter aus eigener Tasche bezahlen musste,
würde er wahrscheinlich mit Kusshand diese
paar Hundert Euro an Unterhalt / Pflegschaftsgeld zahlen.

In diesem Fall wären dann alle Seiten zufrieden,..oder etwa nicht ?🙂

Gruß Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Deichgräfin,

stimmt du hast Recht...natürlich sollte sowas zuvor überlegt sein. Aber zu dem Fall, dass sie das Mädel wieder loswerden will hatte ich geschrieben, dass sie das direkt mit der Tochter und deren Eltern klären sollte....indem sie sich den Regelvertrag des JA holt...den von der Tochter unterschreiben läßt, und den unterschriebenen Wisch zusammen mit der Tochter bei den Eltern abliefert.
Zuvor mal ausgiebig mit dem Mädel redet und sich Klarheit verschafft, gemeinsam mit ihr nach ner Lösung sucht, ihr die Dinge erklärt, damit sie sich nicht abgeschoben fühlt etc..das sollte klar sein.

Für die Zeit, bei der das Mädel nachweisbar bei ihr war sollte sie dennoch Antrag auf Vergütung stellen..sei es auf Anteil vom Kindergeld oder aber Pflegschaftskohle. Kann sie ja auch direkt mit dem Vater ausmachen...muss ja nicht das JA sein...

Wenn sie darauf wartet das das JA ihr diesen Job abnimmt kann sie da lange warten. Also um ein wenig Arbeit kommt sie da leider nicht herum.

Tyra
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo mausklick,
du bist in einer schwierigen Situation. Auf der einen Seite das Mädchen und auch dein Sohn, der sie sicher ungern in die Unsicherheit schickt, und auf der anderen Seite deine Gegner, die dich weidlich ausnutzen, abblocken und in die Irre leiten wollen. "Briefträger spielen" nenne ich das, wenn man zwischen Parteien hin und her rennt und Überbringer von Nachrichten ist.

Du hast von Stan eine gute Vorgehensweise bekommen. Ich denke aber, du musst an erster Stelle selber mal entscheiden, was du und deine Familie wollen. Setzt euch doch erstmal intern zusammen und schaut, was dabei herauskommt. bleiben oder gehen ?

Es nutzt ja nichts, wenn sie nicht da bleiben kann und gleichzeitig dein Sohn sie aber verteidigt gegen alle, frei nach dem Motto: "niemand rührt mein Mädchen an."

Wenn ihr intern euch einig seid, dann stehen 2 Varianten zur Wahl:
- Abschiebung, notfalls mit Polizei (warum nicht?) heimbringen lassen ... mal sehen was die Eltern dann sagen ....

oder

- Aufnahme und Antragstellung wie Stan beschrieben hat.

Und stelle doch mal deine Forderung über die bereits aufgelaufenen Kosten in Rechnung. Möglichst auch mit Einschreiben und nicht nur 50,- E pro Woche .... sondern richtig heftig, damit die Eltern gleich wissen , was da läuft.
ich wünsch dir Kraft und Ausdauer im Kampf gegen .... und für .
lg
Standhafter
 
Neueste Entwicklung.

😀😀😀

Sie war eben zu Hause, um mit dem Hund spazieren zu gehen. (Punkt auf der Vereinbarung, damit sie zu Hause bleiben darf.)

Der Vater ist dann aus dem Büro gekommen und hat sie zu einem Gespräch gebeten!!!!!

Ihr wurde mitgeteilt, daß sie wieder nach Hause kann, wenn man sieht, daß sie sich bemüht, die Regeln einzuhalten - wie das gehen soll, ist mir nicht ganz klar. Ihr wurde dann noch mitgeteilt, um was sie sich alles zu kümmern hat, damit sie zeigt, daß sie wieder nach Hause will.

Sie hat mir erklärt, daß sie jetzt jeden Tag mit dem Hund gehen will und die anderen Aufgaben so schnell wie möglich erledigen will, damit sie vielleicht noch diese Woche nach Hause kann.

Na, ich bin mal gespannt. Nicht, weil ich glaube, daß sie das nicht tut. Im Gegenteil. Aber ich warte förmlich auf die Argumente der Eltern, warum es trotzdem noch nicht geht.

Und jetzt kommt's!!!

Sie muß wohl noch mal die Sprache auf das sogenanne "Kostgeld" gebracht und dabei erwähnt haben, daß unser Anwalt gesagt hat, uns stehe zumindest der offizielle Mindestpflegesatz zu.

Daraufhin erklärte der Vater, daß wenn wir "Schwierigkeiten machen" er erst mal seine Anwälte einschalten würde, und er hätte das nötige Kleingeld, um uns fertigzumachen. Und, und, und.

Was sagt ihr dazu?
 
das mit der Fertigmachdrohung ist psychische Gewalt und strafbar...wenn er das vor Zeugen gemacht hat, Strafanzeige oder den eigenen Anwalt mal drauf hinweisen lassen..ich würde mit jeder Drohung nen Rechnung schreiben..in diesem Fall gleich 1.000 € drauf.
Die Frage die sich angesichts des väterlichen Verhaltens jedoch für mich in erster Linie stellt ist: ist der genauso ggü der Tochter,....ist da in irgendeiner Form Gewalt mit im Spiel?
Hast du mal mit ihr drüber geredet..so von Frau zu Frau?
Aber dabei bitte auch nicht den Aspekt unterschätzen, dass wenn diese Aussage zu dem Fertigmachen von dem 15-jährigen Mädel kommt die das auch nur so gesagt haben könnte..für ihre Zwecke. Hat der Vater dir ggü diese Äußerung gemacht, oder wem ggü??
Bevor man den Vater nicht persönlich kennt und persönlich mit ihm gesprochen hat kann man sich da kein genaues Bild machen und sollte erstmal abwartend neutral bleiben.

Mein Rat: cool bleiben, dich abgrenzen, neutrale Haltung, lass dich von dem Mädel nicht einwickeln (die es ggf draufhat die Leute gegeneinander auszuspielen) und mach DEIN Ding. Lass dich nicht einschüchtern, sondern geht stright deinen Weg und klär die Dinge, inklusive der Kostensache. Je eher desto besser.

Tyra
 
Hallo Tyra,

auch wenn sie mir das erzählt hat, kann man das schon glauben. Sie hat wirklich kein Interesse, uns gegeneinander auszuspielen.
Körperliche Gewalt ist wohl nicht im Spiel, aber in meinen Augen psychische in der oben beschriebenen Form. Er duldet keine Widerrede, erst recht nicht, wenn er offensichtlich im Unrecht ist.

Erfahrungen mit mehr oder weniger unverhohlenen Drohungen habe ich mit dem Vater direkt auch schon gemacht. Auf diese Weise versucht er, seinen Willen durchzusetzen. Auch schon mir gegenüber.

Also eigentlich nichts Neues.

Ich frage nur, warum er so rebellisch wird, wenn er hört, daß ein Anwalt konsultiert wurde?????
 
Neueste Entwicklung.

😀😀😀

Sie muß wohl noch mal die Sprache auf das sogenanne "Kostgeld" gebracht und dabei erwähnt haben, daß unser Anwalt gesagt hat, uns stehe zumindest der offizielle Mindestpflegesatz zu.

Daraufhin erklärte der Vater, daß wenn wir "Schwierigkeiten machen" er erst mal seine Anwälte einschalten würde, und er hätte das nötige Kleingeld, um uns fertigzumachen. Und, und, und.

Was sagt ihr dazu?

Daher wie oben geschrieben, Antrag beim Jugendamt und dann müssen die entscheiden und können sich mit dem Vater wegen der Kohle auseinandersetzen. Dann haben die den an der Backe und nicht Du!

Aber bevor Du die Anträge stellst, entscheidet in der Familie was ihr wollt, so wie Standhafter ausführte.

Und da die Familienhilfe durch das Jugendamt bzw den Landkreis finanziell im Rahmen der Zuwendungen gefördert wird, gemäß der §§ 5 Abs 5 und 11 Abs. 2 SGB XII eine öffentliche Aufgabe im Auftrag des Kreises durchführt, hat das Jugendamt Probleme aus der Nummer so einfach herauszukommen. Und das wissen die auch!

Gruß STAN*
 

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