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Hilfe - Jugendamt

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    hilfe
AW: Hilfe -Jugendamt - Teil 2

Hallo Mausklick!

Natürlich mußt du dich nicht mit der Situation zufrieden geben.
Irgendwie hatte ich mit mehr gerechnet was da heute rauskommt. Ist shcon ne komische Situation.

Wenn das Mädchen weiterhin bei dir/euch wohnt, dann müßen deren Eltern Unterhalt zahlen. Ich würde das schriftlich in einem Vertrag festlegen. Auch mit dem Jugendamt würde ich sowas in der Art machen. Wenn die Eltern das Mädchen nicht mehr wollen, dann ist eigentlich das Jugendamt zuständig.

Möchtest du sie denn behalten? Und will sie bei euch bleiben?
Vielleicht schaltest du einen Anwalt für Familienrecht ein.....

Was auch immer du vorhast, viel Glück und Kraft!!!

sonnige Grüße,
SunShine
 
AW: Hilfe -Jugendamt - Teil 2

Hallo Mausklick,

in deinem ersten Beitrag ,im ersten Thread zu diesem Thema,
stand von dir geschrieben, das Jugendamt und der Sozialdienst
wären bereits seit drei Jahren in dieser Familie involviert.
Also läuft dort bereits seit Jahren etwas quer.

Kennt ihr die Vorgeschichte ?
Habt ihr mal persönlich mit den Eltern gesprochen ?

Ist dieses Mädchen ein Einzelkind ?

Was würde passieren,wenn ihr mit dem Mädchen vor der
Haustür der Eltern stehen würdet.?

Habt ihr diese Forderungsliste des Vaters selbst gelesen,
wurde diese Liste dem Jugendamt vorgelegt ?

W i l l das Mädchen tatsächlich nach Hause , ich könnte
mir vorstellen, daß sie lieber bei euch und in der Nähe ihres
Freundes bleiben will.

Ich bin nicht der Meinung, daß du in irgendeiner Form in eine Position "gesetzt" werden kannst, du bist rechtlich gesehen dem Mädchen oder
den Eltern gegenüber nicht verpflichtet.
Es war eure eigene Entscheidung das Mädchen in eurem Haus
aufzunehmen und auch zu behalten.
Du kannst diesen Zustand von einer Minute auf die andere ändern.

Warum sollten die Eltern für das Mädchen nicht mehr aufkommen
müssen , wenn sie sich selbst beim Jugendamt meldet ?
Die Eltern sind dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ,
daran ändert auch ein Besuch beim Amt nichts.
Selbst wenn das Amt sie in eine Pflegefamilie vermittelt,
werden die Eltern den entsprechenden Unterhalt zahlen müssen.



Gruß Karin
 
AW: Hilfe -Jugendamt - Teil 2

Wie schon gesagt, dies kann kein Dauerzustand werden. Wir haben sie hierbehalten, weil die Dame von der ev. "Familienhilfe" oder so ähnlich uns gebeten hat, ob es möglich wäre, daß sie hierbleibt, bis eine Entscheidung getroffen werden kann, da der zuständige Mitarbeiter vom Jugendamt krank war.

Nachdem der Termin dreimal verschoben wurde 😕🙁 ist ja am 23.5. die Entscheidung getroffen worde, daß sie jederzeit nach Hause kann. Darauf folgte beschriebenes Spielchen.

Ich meine der Mitarbeiter des Jugendamtes hat bei dem Telefonat am Freitagmorgen so nebenbei erwähnt, daß es den Eltern ganz recht wäre, wenn sie für immer hier bleiben würde - und genauso verhalten sie sich auch. Sie würde gerne nach Hause, aber sie würde auch bei uns bleiben, wenn wir die Möglichkeit hätten. Auf keinen Fall möchte sie wieder in ein Heim.

Vertrag mit den Eltern ist gut. Ich habe so das Gefühl, die diktieren die Bedingungen. Die haben auf diesem Gebiet ja auch mehr Erfahrung wie ich.
Das Mädchen hat mir erzählt, daß sie für den damaligen Heimaufenthalt von Ihrer Schwester und ihr ca. 5000 € pro Monat zahlen mußten und das auf keinen Fall mehr wollen. Und 50 € pro Monat an Kosten hören sich ja auch viel besser an (152,00 € bekommen sie ja Kindergeld, bleiben also ca. 50 €, die sie aus eigener Tasche bezahlen müssen.)
 
AW: Hilfe -Jugendamt - Teil 2

Hallo Karin,

freut mich, von Dir zu hören.

Das Mädchen ist kein Einzelkind. Es gibt noch eine 2,5 Jahre ältere Schwester.

Richtig, wir haben auf Bitte der Familienhilfe-Dame das Mädchen hier behalten. Damals war noch von ein paar Tagen die Rede. Dann wurden die Termine immer wieder um ein paar Tage verschoben und immer wieder wurde gefragt, ob wir bis zum nächsten Termin noch bereit wären sie zu behalten.

Seit dem letzten Termin wird ja behauptet, sie könne jederzeit nach Hause.

Wenn wir sie nach Hause bringen würden, würde sie wieder rausgeschmissen werden. In den letzten Tagen mehrfach passiert.

Das Jugendamt hat ihr und uns gegenüber geäußert, daß sie dann auf der Straße leben muß.

Sicher möchte sie in der Nähe des Freundes bleiben. Wäre aber auch der Fall, wenn sie zu Hause wohnen würde. Ca. 500 m Fußweg. Und so toll ist es für sie hier nicht. Sie hat keine Rückzugsmöglichkeit, ist in einer fremden Umgebung und bei fremden Leuten. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man das wählt, wenn man zu Hause einen eigenen Bereich hat, in dem nicht ständig auf andere Rücksicht nehmen muß.

Von daher finde ich die Unterstellung der Eltern, daß sie nicht nach Hause will, ja auch ziemlich bescheuert.

Gruß
 
Hallo Mausklick,

ich habe Deine beiden Themen zusammengelegt. Geht ja um die gleiche Sache, da ist es nicht nötig, zwei Threads zu eröffnen 🙂


Liebe Grüße

Sori
 
AW: Hilfe -Jugendamt - Teil 2

Und 50 € pro Monat an Kosten hören sich ja auch viel besser an (152,00 € bekommen sie ja Kindergeld, bleiben also ca. 50 €, die sie aus eigener Tasche bezahlen müssen.)

Irrtum, das Kindergeld steht Euch zu, da das Mädchen bei Euch lebt. Die Eltern sind somit nicht mehr kindergeldberechtigt. Das ist Fakt!

Das entbindet sie auch nicht von ihrer Unterhaltspflicht.

Also lasst Euch nichts erzählen und auf die Backe malen. Und lasst Euch mal vom Jugendamt eine Unterhaltsberechnung betreffend der Eltern machen. Die sollen nicht so billig davonkommen.

Alternative und praktischer, da einfacher für Euch und die Kollegen mal was arbeiten sollten:

Ihr seit rechtlich gesehen nichts anderes wie eine Pflegestelle. Beantrage doch Pflegegeld beim Jugendamt, dann haben die nämlich die ganze Arbeit mit dem Unterhaltseinzug etc. und Ihr seit das los! Und die können da noch nicht mal was dagegen machen, da die ja bei der Vermittlung zu Euch mit maßgeblich mitgewirkt haben! Und Ihr erhaltet das maßgebliche altersgerechte Pflegegeld. Dies ist z.B. in Sachsen-Anhalt ein Betrag in Höhe von 476 € pro Monat!

Viel Erfolg wünscht Euch ein Mitarbeiter einer Stabsstelle eines Jugendamtes🙂
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Stan,

Jugendamt steht auf dem gleichen Standpunkt wie die Eltern.

Ich vermute auch, daß das damit zu tun hat, daß wir keine offizielle Pflegeberechtigung haben. Wie gesagt, wir haben uns nur bereit erklärt bis zur Klärung der Sache.

Es wurde sogar unterstellt, daß wir sie hier sozusagen illegal beherbergen, weil wir angeblich das Jugendamt nicht informiert hätten. Dies konnte aber geklärt werden, da wir ja sofort am nächsten Morgen angerufen hatten und aufgrund des Anrufs die Familienhilfe-Dame erschien und uns bat, das Kind zu behalten. Ich habe so langsam den Verdacht, daß da etwas nicht richtig gelaufen ist, weil auf einmal keiner mehr etwas davon wissen wollte. Angeblich soll das jetzt ein Abkommen zwischen mir und den Eltern sein.
Abgesehen davon, daß ich die Eltern gar nicht kannte, haben die auch nicht gefragt, ob sie das Kind hier unterstellen können.

Kurz und Gut, das Jugendamt stellt sich auf den Standpunkt, weil sie ja jederzeit nach Hause kann, hätten sie mit der ganzen Sache nichts zu tun.
Ich weiß nicht, wie ich die Situation klarmachen soll, aber ich versuche es:
Jugendamt sagt, sie hätte die ganzen 5 Wochen jederzeit nach Hause gekonnt, wenn sie ein paar Regeln akzeptiert. Mädchen fragt Eltern mehrfach, was sie tun muß, um wieder nach Hause zu dürfen. Eltern schmeißen Mädchen in der oben genannten Zeit mehrfach raus - warten auf Termin mit dem Jugendamt. Jugendamt sagt, das stimmt nicht, Mädchen will nicht nach Hause. Ich sage, Mädchen will wohl nach Hause. Jugendamt sagt, stimmt nicht.

Ende.😀
 
Hallo Stan,

Jugendamt steht auf dem gleichen Standpunkt wie die Eltern.

Ich vermute auch, daß das damit zu tun hat, daß wir keine offizielle Pflegeberechtigung haben. Wie gesagt, wir haben uns nur bereit erklärt bis zur Klärung der Sache.

Es wurde sogar unterstellt, daß wir sie hier sozusagen illegal beherbergen, weil wir angeblich das Jugendamt nicht informiert hätten. Dies konnte aber geklärt werden, da wir ja sofort am nächsten Morgen angerufen hatten und aufgrund des Anrufs die Familienhilfe-Dame erschien und uns bat, das Kind zu behalten. Ich habe so langsam den Verdacht, daß da etwas nicht richtig gelaufen ist, weil auf einmal keiner mehr etwas davon wissen wollte. Angeblich soll das jetzt ein Abkommen zwischen mir und den Eltern sein.
Abgesehen davon, daß ich die Eltern gar nicht kannte, haben die auch nicht gefragt, ob sie das Kind hier unterstellen können.

Kurz und Gut, das Jugendamt stellt sich auf den Standpunkt, weil sie ja jederzeit nach Hause kann, hätten sie mit der ganzen Sache nichts zu tun.
Ich weiß nicht, wie ich die Situation klarmachen soll, aber ich versuche es:
Jugendamt sagt, sie hätte die ganzen 5 Wochen jederzeit nach Hause gekonnt, wenn sie ein paar Regeln akzeptiert. Mädchen fragt Eltern mehrfach, was sie tun muß, um wieder nach Hause zu dürfen. Eltern schmeißen Mädchen in der oben genannten Zeit mehrfach raus - warten auf Termin mit dem Jugendamt. Jugendamt sagt, das stimmt nicht, Mädchen will nicht nach Hause. Ich sage, Mädchen will wohl nach Hause. Jugendamt sagt, stimmt nicht.

Ende.😀

Von denen nicht irre machen lassen. Die können viel erzählen.

Stellt einfach mal den schriftichen Antrag, dann kommt Bewegung in die Geschichte! Einfach erläutern, wie es dazu kam und fertig. Gleich an die Amtsleitung oder den zuständigen Dezernenten/Stadtrat schicken. Mit dem Antrag gleichzeitig die Pflegeerlaubnis gemäß § 44 KJhG (siehe unten) beantragen. Die werden dann mal etwas aus dem Dornröschenschlaf geweckt!

Darf ich mal fragen, welches Bundesland bzw. Stadt?

Habe oben noch etwas ergänzt!

Gruß STAN*

P.S.: Hier noch zur Ergänzung den GEsetzestext!

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/ges_soz/sgb08_1.htm
 
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Hallo,

also an sich hört sich das so an, als ob die Eltern mit der 15-jährigen nicht klarkommen, da diese häufig Regeln bricht und die Eltern das JA hinzugezogen hatten.
Wenn das Mädel zurückkann, dann soll sie doch gehen..worin liegt da die Schwierigkeit?
Gut wäre es da einen Termin mit einem JA-Mitarbeiter auszumachen um das Mädel zusammen mit dem bei den Eltern abzuliefern...und mal zu gucken was dann läuft.
Ich würde mir das Mädel unter den Arm klemmen, bei dem zuständigen JA auftauchen und den bitten zur Übergabe mitzukommen. Wenn der zappelt und seinen Job nicht machen will, sofort mit Beschwerde an die Amtsleitung.
Oder halt lt. STANS Vorschlag alles über den Schriftweg mit Aufforderung dass das JA handelt.
Oder ich würde da ich selber neugierig wäre sowas wie nen runden Tisch zusammen mit JA + Eltern und Mädel selber organisieren um mal zu gucken was SAche ist...alle Beteiligten da mal befragen und man kann die Beteiligten also Eltern + Tochter da auch mal im Umgang beobachten...was oft aufschlußreich sein kann.
Irgendwer muss halt Engagement zeigen damit sich die Dinge klären. Warum nicht du? So viel Aufwand ist das nu auch wieder nicht, wenn man kurze und direkte Wege wählt.

Tyra
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Stan,

ich sitze hier in NRW. Zuständig ist das Kreisjugendamt Viersen.

Das KJHG habe ich schon verinnerlicht. Deshalb meine ich auch, daß die sich etwas bedeckt halten, weil sie ja praktisch hier untergebracht wurde - wenn auch von der Familienhilfe-Dame - ohne das die Voraussetzungen des entsprechenden Gesetzes erfüllt waren, nämlich Begutachtung der Pflegestelle auf Eignung etc. Wie gesagt, wir würden zum jetzigen Zeitpunkt nie die Bedingungen erfüllen, die an eine Pflegestelle gestellt werden. Besagte Dame brachte, nachdem ich mit dem Jugendamt gesprochen hatte und gesagt hatte, daß sie nur die Kleidung hat, die sie auf dem Leib trägt und noch nicht einmal ihre Schulsachen hätte, einen Karton mit Kleidung, die Schulsachen und die obligatorischen € 50 "Kostgeld" für 10 Tage.
 
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