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Hilfe bei Schulden

Na dann gratuliere ich dir!

Wenn dich jetzt deine Mutter noch etwas unterstützt, kannst du die restlichen Forderungen alle mit einer ausreichend Hohen Rate bedienen und bist deine Schulden in einigen Monaten los.

Jugendsünden kann jeder mal haben, das ist nicht schlimm. Pass aber auf, dass es dir nicht wieder so ergeht und du diese Forderungen einfach ignorierst.

Alles Gute wünscht Greeni
 
Von mir auch Gratulation, dass Du eine Forderung komplett begleichen konntest!

Und das andere schaffst Du auch noch. Ja, für die Zukunft sollte man immer Rechnungen
nicht zu lange vor sich herschieben bis diese immer größer werden. PI lohnt sich vermutlich
nicht. Wenn Du Deine Schulden schneller tilgen kannst als eine PI dauert.

Grüße,

katie.
 
Was mir noch auffällt ist: es ist ein Unterschied, ob Deine Mutter pleite war oder ob Deine Mutter pleite war und Dich dann auch noch mit rein gezogen hat ( Strom 2300 Euro der Mutter) Am Ende warst Du nicht nur jung sondern auch noch der flasche Ansprechpartner für Schulden eines anderen. Wurde das eigentlich auch laufen gelassen oder geklärt?
 
Also meiner Mutter wurde der Strom abgestellt bzw. Angedroht. Darauf hin hat sie mich gefragt ob ich es auf meinem Namen anmelden würde sie würde auch regelmäßig zahlen.
Gesagt getan lief auch alles ganz gut die monatlich 150€ für zwei Personen EFH wurden gezahlt. Dann kam die Nachzahlung von knapp 2000€ da bin ich gegenan gegangen da mir 3800€ sehr viel vorkam für 12 Monate. Es wurde der Zähler ausgebaut und ein neuer eingebaut. Die Überprüfung ergab das der alte Zähler angeblich in tankt war. Nur seitdem der neue verbaut ist liegt der Abschlag nur noch bei 100€ und sie bekommt sogar etwas zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bräuchte nochmal euren Rat.
Habe ein vergleichsangebot erhalten heute. Den möchte ich unterschreiben darüber steht mit der Unterschrift verzichte ich auf die Verjährung.
Bedeutet das wenn ich nicht unterschreibe kann das als verjährt gültig gemacht werden?

Lg.
 
Erneut hallo DC1989,

hier bewegst du dich langsam in Kreisen, in denen eher eine fachanwaltliche Beratung zusammen mit allen Unterlagen sinnig ist und wir als Laien ohne weitere Anhaltspunkte eher ins "Blaue" schießen...

Dennoch möchte ich es versuchen, muss aber dazu sagen, dass ich weder eine Rechtsberatung ersetzen kann, noch besonders tief in der von dir jetzt genannten Materie stecke.

Der Anspruch eines z. B. Energieversorgers kann nach einer gewissen Zeit (ich meine 3 Jahre) verjähren, wenn der Forderung in dieser Zeit kein Nachdruck in Form von z. B. einem Mahnbescheid verliehen wird.

Wenn ihr immer noch mit dem Stromversorger deiner Mutter über die hohe Nachforderung streitet, würde ich ohne einen eingeschalteten Anwalt nichts unterschreiben. Hier sollte dann eh der komplette Schriftwechsel über den Anwalt gehen.

Auch ich finde 3.800 € für zwei Personen an jährlichen Stromkosten extrem - selbst wenn die Warmwasserversorgung ebenfalls über Strom läuft.

Solltet ihr (bzw. du) die Nachforderung in Höhe von ca. 2.000 € anerkannt haben bzw. anerkennen wollen und zahlen, so ist die Forderung ja nicht strittig und ihr wollt sie sowieso zahlen. Kommt nun ein Brief, der besagt, wir machen einen Vergleich und ihr zahlt nur noch 1.200 €, verzichtet aber bedingt durch die bereits verstrichene Zeit auf die Verjährung, so wäre ich gewillt, dieses Angebot anzunehmen.

Am Ende wird es kaum einen Unterschied machen, da ein Versorger eine so hohe Forderung nicht verjähren lassen wird, sondern rechtzeitig Mahnbescheid erlässt.

Nochmal in Kürze:

- Streitet ihr derzeit mit dem Energieversorger wegen der sehr hohen Nachforderung und habt bis heute noch nichts gezahlt, habt ihr euch höchst wahrscheinlich einen Anwalt genommen. Dann würde ich abseits vom Anwalt nichts unterschreiben.

- Wollt ihr die Summe begleichen, weil ihr nicht streiten wollt, bzw. euch nicht mit dem Energieversorger anlegen wollt, so macht es keinen Unterschied, ob ihr unterschreibt oder nicht. Da du von einem Vergleich gesprochen hast, gehe ich davon aus, dass der Versorger euch im Gegenzug einen Teil der Forderung erlassen wird. Greift zu, wenn ihr eh zahlt, ist jeder Euro, den ihr spart ein gesparter Euro.

Ich hoffe, dass ich etwas Licht ins Dunkel bringen konnte und nicht völlig vorbei an deiner Frage geantwortet hab.

Viele Grüße Greeni
 
Zuletzt bearbeitet:
Titulierte Forderungen verjähren grundsätzlich in 30 Jahren, nicht titulierte in 3 Jahren. Die Verjährung kann jedoch gehemmt werden oder der Lauf der Verjährung kann auch von neuem beginnen.
Deshalb kann man so pauschal nicht sagen, ob der Anspruch bereits verjährt ist.
Ist die vorliegende Forderung denn tituliert?
Du hast vorhin geschrieben, dass ein VB des AG Mayen im Raum steht. Bezieht sich dieser auf die Forderung?
 

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