Du hast wegen der fehlenden Krankenversicherung offenbar keine
Einstufung/Bescheinigung Deiner Arbeitsfähigkeit?
Einen Antrag auf z.B. EU-Rente kannst Du genau deshalb (fehlener Hausarzt?) ja sicher dann auch nicht stellen?
Entschuldige,falls ich in Deinem thread nicht alles komplett las...
Also--systematisch rangehen...
Antrag auf ALG2/ Sozialgeld mußt Du fix stellen,um überhaupt endlich auch eine KV zu bekommen. Erst dann ist ärztliche Versorgung gesichert,erst dann kann an Reha/Genesung...gedacht werden.
Auch die Einschätzung ,wie lange/ob Du arbeitsfähig bist/sein wirst,ist Kaffeesatzleserei ohne Fachleute (Ärzte/Gutachter).
Wenn Du Dich völlig außerstande siehst ,solche Anträge auszufüllen,muß Dir auch von den staatlichen Stellen geholfen werden.
Man kann (als Kranker/Blinder/Analphabeth/ psychisch o.physisch zeitweilig Eingeschränkter ) alle Anträge auch "aufnehmen " lassen oder "vorerst mündlich" stellen/stellen lassen.
Das heißt: Du gehts mit einem Begleiter Deines Vertrauens (Dein Recht!) o.allein zum Amt und bittest um Hilfe beim Beantragen.
Du gibst jemandem eine FORMLOSE SCHRIFTLICHE VOLLMACHT,in Deinem Namen Anträge zu stellen.
Nur die Unterschrift ist Deine Sache.
Ich weiß ,daß z.B. Hilfe nach SGB XII per Datum der Kenntnis als gestellt gilt--ein Anruf/eine Mitteilung eines "Kenntnishabenden von Notlagen" reicht da--- (hab ich vor paar Tagen für jmd.gemacht!)
Genauso wird verfahren,wenn eine "hilflose Person" gefunden wird--also eine Oma z.B. für die evl.Heim/evl.Grusi/evl.Bekeidungsgeld...benötigt wird.
Ab dem ANRUF/Kenntnisgeben beim Sozialamt gilt der Antrag als gestellt.
Das sind diese Sonderfälle -wo z.B. erst später ein "ordentlicher vormundschaftsgerichtlicher Betreuer " bestellt werden kann.
Dies nur mal als Hinweis für alle,die sich in ähnlichen sinnlosen Lagen befinden...aus psychischen Gründen nicht LOSGEHEN können---aber DRINGEND HILFE brauchen.
Das wissen die Sozialarbeiter auch...eigentlich.
So absolut schlecht geht es Dir hoffentlich nicht.
Du hast gesetzlich verbrieftes Anrecht als Bürger dieses Landes auf eine GRUNDABSICHERUNG (Sozialgeld o.Sicherung d.Lebensunterhaltes...) zuzüglich der "angemessenen Kosten Deiner UNTERKUNFT".
Zu prüfen ist: Kannst Du Dich allein versorgen,gehen Pflichten von Verwandten ersten Grades vor ,stehst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung ,sind andere Leistungsträger in der Pflicht (RV z.B.).
Die Grundabsicherung ist jw.fest geregelt (z.b. 351 Eu) ,
die "angemessenen Kosten der Unterkunft" mußt Du darlegen können--- Durch schlüssigen Vortrag (mündlicher Vertrag mit den Eltern--Du trägst 1/4 der Gesamtwohnkosten z.B. )---oder BESSER..durch Vorlage eines ordentlichen Vertrages ,der genau definiert, welche Räume Du allein nutzt,welche Räume Du gemeinschaftlich nutzt,wie hoch das Entgelt ist,wohin dieses fließen soll,was mit NK ist ...etc.
Wenn Du bisher nur mündliche Absprachen hattest
("Du beteiligst Dich bitte mit 300 Eu an unseren Kosten,sobald Du eigene Bezüge hast ") und gegenüber den Eltern zwangsweise säumig warst--weil Du kein Einkommen hattest,keine sonstigen Bezüge...
wäre es nun an der Zeit,sich hinzusetzen und einen ordentlichen schriftlichen MV zu machen.
(Wie bei Wohngemeinschaften allgemein üblich!)
Dies schafft Rechtssicherheit für Dich UND die Eltern.
denn: eine 26jährige muß niemand gratis wohnen lassen.
Niemand "wohnt kostenlos"--Kosten der Unterkunft entstehen IMMER...es ist nur die Frage,wer die zu tragen hat.
Du hast das gesetzlich verbriefte Recht,prüfen zu lassen,ob Dir Sozialleistungen zustehen.
Sonderfall: Deine Eltern liegen mit ihrem Selbstbehalt ggü.volljährigen Verwandten ersten Grades WEIT über jw.1100 Eu.
Wenn kein Amt zahlt,ist es mehr als fair,wenn Du dann halt in paar Jahren Deine Mietschulden bei den Eltern mit Zinsen begleichst,wenn Du raus aus dem Tal bist und Einkommen durch eigene Arbeit hast.
Also--- bisherige LM-Geschenke /Stundungen der anteiligen Wohnkosten müssen die Eltern so nicht weiter bieten..Du bist KEIN unterhaltberechtigtes minderjähriges Kind mehr.
Ab Antragsdatum sind Deine Rechte,die Rechte der Eltern,Deine Pflichten (auf SELBSTKÜMMERN wg.VOLLJÄHRIGKEIT!) ,evl.Pflichten der Eltern --und die gesetzlichen Regelungen gegeneinander abzuwägen.
Wenn Dir alles zu kompliziert wird,Du ÜBERHAUPT NICHT im Alltag zurecht kommst (es gibt auch "soziale Krankheiten"!) ,kannst Du
Dir zeitweise selbst einen Betreuer suchen ,kannst betreutes Wohnen erwägen etc. --Du mußt Dich da nirgendwo RECHTFERTIGEN oder entschuldigen!
Wer hilflos ist,hat IN DIESEM STAAT ein Recht auf Hilfe.
(ES KANN JEDERZEIT JEDEN TREFFEN!)
Ich hoffe ,irgendwie konnte ich Dir helfen...oder jemandem in ähnlicher Lage.
Micky