Bei U25 reicht ein Meldeversäumnissen aus.Und auch sonst, bei einer fleißigen SB geht das sehr schnell,auch wenn man es über das SG kippt ist man erstmal blank.
Ich hatte zb. eine komplette Leistungseinstellung mit Anzeige wegen Sozialmissbrauch .
Vorwurf ..bei einem Datenabgleich ist raus gekommen das ich arbeite.
Natürlich habe ich diese Arbeit (Zeitungen austragen) angegeben,da aus den Bescheiden eine Anrechnung des Lohnes hervorging.Widerspruch hat nichts gebracht.Erst als die Staatsanwaltschaft die Akte anforderte und die meine AV und Lohnstreifen dort finden konnten, wurde das Verfahren eingestellt,nach zwei Monaten. Und so geht es 90% aller Sanktionierten.