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Grundsteuer online über Elster

Sonic

Aktives Mitglied
Hurra!!!! Ich habe es geschafft. Gerade das fxxxck Formular endlich online abschicken können. :):):)

@tonytomate Wenn der Staat verlangt, dass man diesen Schxxxx abgeben muss, dann sehe ich nicht ein, warum ich für einen Stuerberater 300 Euro zahlen soll. Soviel verlangen die nämlich mitunter für die Hilfe bei dieser dämlichen Grundsteuer Ausfüllhilfe.

@Kolya
Du solltest auf jeden Fall erst mal Einspruch erheben. Hierzu gibt es sogar vorgefertigte Fomulare im Internet. Habe ich auch gemacht.

Ok, vielleicht kann ich jetzt sogar selbst weiter helfen. :rolleyes:
Wurde das schon gepostet? Wenn nicht:
Die Angaben zu den Bodenrichtwerten, falls die jemand nicht findet, sind hier (zumindest für BW) zu finden: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de
Hier ist auch der Bodenrichtwert je m2 angegeben.
 

Daoga

Urgestein
Ich weiß nicht, ob es (System Bayern!) Bußgeldbescheide geben wird, im alten Bewertungssystem gab es sowas nicht.
Die normale Einheitsbewertung, die für normale Objekte wie Wohnungen oder einfache Gewerbeeinheiten zuständig ist, gehört zu den wenigen Stellen eines Finanzamts, die üblicherweise keine Bußgelder oder Zwangsgelder verhängen, weil sie ihre Daten einfach schätzen, wenn der Grundstückseigentümer nichts einreichen will.
Da viele Daten bei den Bauämtern der Stadt gespeichert sind, sind die Schätzungen in der Höhe mehr oder weniger gut geraten, wenn sich der Bearbeiter von dort alles liefern läßt was vorhanden ist. Und wenn das Ergebnis dann doch nicht stimmt, ist der Eigentümer selber schuld, dann muß er entweder Einspruch erheben und die tatsächlichen Daten liefern oder mit der Steuerhöhe leben, seine Entscheidung. Da sind die Bewertungsstellen kalt wie Hundeschnauze. Bußgelder? Überflüssige Arbeit, da haut der Bearbeiter doch lieber gleich eine Schätzung raus, dann ist er den Fall erst mal los, bis (vielleicht) ein Einspruch kommt oder nicht.

Bei der Grundsteuerreform (Bayern) wird es vermutlich ähnlich laufen, jeder der nichts abgibt wird anhand der vorhandenen Daten der alten Bewertung einfach geschätzt, egal ob das dann richtig ist oder aufgrund irgendwelcher zwischenzeitlicher Änderungen (manche Daten haben letzten Stand von 1964!) falsch, wem es dann nicht paßt, der muß halt Einspruch einlegen und mitteilen was Sache ist, oder ab dem 01.01.2025 mit dem Ergebnis leben.
 

Daoga

Urgestein
Ich hab noch mal bei kundiger Stelle nachgefragt, Bußgelder und Zwangsgelder gibt es nicht, das war nur eine der üblichen leeren Drohungen von Staats wegen. Nur eine Schätzungswelle wird es geben, sobald alle abgegebenen Erklärungen gebucht sind und dann immer noch Daten für Grundstücke fehlen.
 

Sonic

Aktives Mitglied
@Sonic
bin auch neugierig, wie hast du jetzt den grau unterlegten Knopf zum Laufen gebracht?

Glückwunsch dass es nun geklappt hat :)
Meine 2 Fehler lagen hier:
1.) Zum einen dachte ich, ich muss die qm Angabe aus meinem Kaufvertrag angeben. Aber es geht nur um die Bodenrichtwerte aus dem Internet.
Das mit dem Ausrechnen habe ich ja dank der Anleitung hier dann verstanden. Nur hatte ich erst mal die falschen Werte verwendet.
2.) Bodenrichtwert pro m2 in Euro,Cent.
Ich dachte, da muss ich auch noch was ausrechnen. Aber nein, der Betrag ist exakt der, welcher mir von dieser "boris" -Inernet-Seite angezeigt wurde.
Dort wird ja der Flurstück-Zähler, Flurstück-Nenner, Fläche (m2), Fläche des Grundstücks (m2), Bodenrichtwert je m2 angezeigt.

Es kam zuvor immer wieder diese Fehlermeldung:
1672936929920.png
 
Zuletzt bearbeitet:

Drache Grisu

Sehr aktives Mitglied
Der Bodenrichtwert wird von den Gutachterausschüssen errechnet bzw festgelegt; in einem Wohngebiet gilt idR immer ein fixer Wert, wenn du an Grenzen liegst wird er meine ich gemittelt.
 
Ich hab noch mal bei kundiger Stelle nachgefragt, Bußgelder und Zwangsgelder gibt es nicht, das war nur eine der üblichen leeren Drohungen von Staats wegen. Nur eine Schätzungswelle wird es geben, sobald alle abgegebenen Erklärungen gebucht sind und dann immer noch Daten für Grundstücke fehlen.
Ich weiß nicht, was deine kundige Stelle sein soll.

Allgemein davon auszugehen, dass es keine Bußgelder (gibt es unter dieser Bezeichnung im Besteuerungsverfahren nicht) und kein Zwangsgelder geben wird, halte ich für eine falsche Annahme. Die Abgabenordnung (das Gesetz für das Verfahrensrecht im Besteuerungsverfahren -AO-) sieht die Festsetzung von Verspätungszuschlägen (§152 AO, nach Abs. 2 gibt es auch eine zwingende Festsetzung) und von Zwangsgeldern (§ 328 f. AO) weiterhin vor.
 

Kolya

Aktives Mitglied
Bei mir wurde das graue Feld auch auf einmal von grau zum blau gepoppt. Die Chance habe ich genutzt. Das Formular ist weg, abgesendet.

Jetzt kommt noch die Wohnung der Erbgemeinschaft. Mir graut davor...

Wenn es gar nicht klappt muss ich doch Wiso zulegen. Ich bin jetzt aber ganz zuversichtlich.

Kolya
 

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