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Grundsteuer online über Elster

Northern Light

Sehr aktives Mitglied
@Sonic Wenn 2678,17 m2 die Gesamtfläche des Grund und Bodens ist und du Eigentümer von 310/10000 davon bist, musst du 2678,17/10000*310 rechnen, kommst also auf 83 m2 (abgerundet). Die Wohnfläche spielt bei der Angabe des Grund und Bodens keine Rolle, sie wird an anderer Stelle separat angegeben.
 

Kolya

Aktives Mitglied
@Sonic Wenn 2678,17 m2 die Gesamtfläche des Grund und Bodens ist und du Eigentümer von 310/10000 davon bist, musst du 2678,17/10000*310 rechnen, kommst also auf 83 m2 (abgerundet). Die Wohnfläche spielt bei der Angabe des Grund und Bodens keine Rolle, sie wird an anderer Stelle separat angegeben.
Das ist eine komplette Zumutung. Ich werde mich heute Abend noch mal Schritt für Schritt ransetzen.

Was passiert, wenn man das nicht hin bekommt Ende des Monats. Die Immobilie meines verstorbenen Vaters liegt auch noch an. Da ich bei meiner eigenen nicht durchsteige, blieb diese noch liegen

Ich habe übrigens 65 qm geschrieben. Als ich das Formular später öffnete, stand dort 135 qm. Auch das finde ich sehr gefährlich. Kann man diesem Formular überhaupt trauen?

Dann soll ich die Namen der anderen Eigentümer eintragen. Ich wohne aber alleine. Trotzdem werde ich immer dahin geführt.

Wahrscheinlich habe ich gleich am Anfang einen Fehler gemacht

Ich könnte nur noch fluchen, dass dieser Staat, dem ich aus meiner harten Arbeit gerne, wirklich gerne Steuer zahle für gute Zwecke im Sinne des Allgemeinen Wohl, mir Lebenszeit klaut.

Kolya
 

Daoga

Urgestein
Im bayrischen System muß man gar nicht rechnen, da gibt man einfach die gesamte Fläche des Flurstücks ein und dazu den Anteil, den man hat, z. B. 51/1000 für eine Eigentumswohnung, der Composter im Finanzamt rechnet dann die anteilige Bodenfläche selber aus. Manchmal hat man auch mehrere Flurstücke, manche gehören einem ganz (Anteil 1/1), andere nur anteilig, z. B. einen Privatweg den man sich mit Nachbarn teilt, auch da gilt dann die Eingabe, Flurstück mit vollen Quadratmetern und Angabe bei Anteil z. B. 1/6 vom ganzen Weg. Nicht beirren lassen, wenn dann im rechnerischen Endergebnis alle Flurstücke mit vollem Wert zusammengerechnet auftauchen, der Elster-Vordruck ist NICHT die Berechnung die im Finanzamt abläuft, aber für alle Fälle bitte später, wenn der Bescheid ankommt, noch mal sorgfältig die ausgerechnete Bodenfläche checken, ob die auch stimmt.

Bitte beachten daß es bei den Erklärungen in anderen Bundesländern ggf. anders läuft, das oben genannte gilt nur in Bayern!
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Ich poste hier gar nichts. Ich verstehe nicht, warum man sich mit Elsa rumplagt und nicht einfach mal wieso probiert. Oder einfach einen Steuerberater suchen der das macht. Wenn Elsa nicht läuft, läuft es nicht. Die Ursache allen Übels könnte sein, dass man die Vorauswahl ganz am Anfang falsch getroffen hat. Dann funktioniert zum Schluss überhaupt nichts mehr. Alles noch mal löschen und von vorne anfangen.
 

Daoga

Urgestein
Steuerberater kostet Geld, das kann und will sich nicht jeder leisten. Und warum das ganze System so dämlich kundenunfreundlich gestaltet ist, weil es halt übers Knie gebrochen wurde von Leuten, die anscheinend nie mit Steuerpflichtigen zu tun haben und daher keinen blassen Schimmer, wie man Vordrucke allgemeinverständlich gestaltet.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Das ganze nützt aber nichts, wenn Elsa nicht funktioniert und man keinen Steuerberater wegen Geiz hinzuziehen möchte oder wieso kaufen will, dann endet es, indem man einen Bußgeldbescheid bekommt.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Hast du Teileigentum oder Wohneigentum ausgewählt?

Ersteres ist falsch. Dann geht der Zirkus los. Check alles durch ich kann dir empfehlen alles löschen und noch mal neu zu machen. Bevor du die Frist versäumst, würde ich auf die andere Software setzen. Bei Härtefall kann man auch beim Finanzamt vorsprechen und Anträge anfordern, so dass man es in Schriftform abgibt. Davon würde ich allerdings abraten das muss man zudem beantragen. Bis dahin ist die frisst eh abgelaufen.
 

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