Im bayrischen System muß man gar nicht rechnen, da gibt man einfach die gesamte Fläche des Flurstücks ein und dazu den Anteil, den man hat, z. B. 51/1000 für eine Eigentumswohnung, der Composter im Finanzamt rechnet dann die anteilige Bodenfläche selber aus. Manchmal hat man auch mehrere Flurstücke, manche gehören einem ganz (Anteil 1/1), andere nur anteilig, z. B. einen Privatweg den man sich mit Nachbarn teilt, auch da gilt dann die Eingabe, Flurstück mit vollen Quadratmetern und Angabe bei Anteil z. B. 1/6 vom ganzen Weg. Nicht beirren lassen, wenn dann im rechnerischen Endergebnis alle Flurstücke mit vollem Wert zusammengerechnet auftauchen, der Elster-Vordruck ist NICHT die Berechnung die im Finanzamt abläuft, aber für alle Fälle bitte später, wenn der Bescheid ankommt, noch mal sorgfältig die ausgerechnete Bodenfläche checken, ob die auch stimmt.
Bitte beachten daß es bei den Erklärungen in anderen Bundesländern ggf. anders läuft, das oben genannte gilt nur in Bayern!