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Gewissensfrage

Schade finde ich allerdings auch, wenn das längst erwachsene Kind denkt, dass es gefälligst dauerhaft unterstützt werden muss und als Krönung noch ein ordentliches Erbe erwarten darf.
Für dauerhafte Unterstützung ist die leibliche Mutter zuständig, nicht die Stiefmutter/TE.
Kommt nicht so selten vor daß mit dem Tod eines Ernährers oder "Familienoberhaupts" das ganze Familienkonstrukt auseinanderfällt, wenn alle Kinder erwachsen sind und ihre eigenen Wege gehen.

Bei Patchwork kommt der Mangel an leiblicher Verwandtschaft dazu, dann ist selbst Behinderung kein Grund, von einer nicht verwandten Person Unterhalt oder sonstwas zu bekommen. Pech für jeden der dann nicht fähig oder willens ist, für sich selbst zu sorgen.

Besteht mit dieser Tochter eigentlich noch eine Wohngemeinschaft, @Sonnenspirale? Denn wenn ja, könnte das Sozialamt Probleme machen bei der Unterhaltsfrage, es gibt da eine Hinterhältigkeit namens "freiwillige Unterhaltspflicht", hinterhältig deshalb weil man da auch völlig unfreiwillig reinrasseln kann indem man einem Behinderten fortwährende Unterstützung (Geld oder Wohnen) gewährt obwohl man gesetzlich z. B. aufgrund mangelndem Verwandtschaftsgrad nicht dazu verpflichtet gewesen wäre. Das kann vom Amt nämlich als "Gewohnheitsrecht" gewertet werden (zugunsten des Amts, wenn es ansonsten für die Person zahlen müßte).
Wenn das der Fall sein sollte, hilft nur ein Gang zum Anwalt wo man möglichst frühzeitig schriftlich niederlegt, daß man jede Art von "freiwilliger" Unterhaltspflicht ausschließt.
 
Ich finde es schon gemein, wenn vorhandenes Vermögen eines Elternteils nicht an die Kinder geht, sondern durch das Eingehen einer Ehe abgezweigt wird- und dann aber auch nach dem Tod des Ehepartners an dessen eigene Kinder geht.

Die Kinder des Erstgestorbenen der Eheleute gehen leer aus...

Natürlich ist das unmoralisch TE, offensichtlich, wenn durch eine Vereinbarung- in diesem Fall das Testament- ein einseitiger Nachteil entsteht...

Ja, wirklich nachzuvollziehen ist es nicht- der Vater war der Tochter ja anscheinend sehr zugetan und sie kann nichts für ihre Krankheit und die dadurch bedingte Erwerbslosigkeit...

Und trotzdem hat er sie so gar nicht bedacht.
 
Hier im Forum werden gerade die Baseballschläger frisch poliert.
Das kann ja nicht der Sinn einer Diskussion sein 🙁
Macht es in diesem Fall vielleicht noch Sinn einen Mediator als Vermittler einzuschalten, bevor die Anwälte Dollarzeichen in ihren Augen bekommen und bevor die Beziehungen total zerrüttet sind?
 
Ich finde es schon gemein, wenn vorhandenes Vermögen eines Elternteils nicht an die Kinder geht, sondern durch das Eingehen einer Ehe abgezweigt wird- und dann aber auch nach dem Tod des Ehepartners an dessen eigenen Kinder-

Die Kinder des Erstgestorbenen der Eheleute gehen leer aus...

Natürlich ist das unmoralisch TE, offensichtlich, wenn durch eine Vereinbarung ein einseitiger Nachteil entsteht...

Ja, wirklich nachzuvollziehen ist es nicht- der Vater war der Tochter ja anscheinend sehr zugetan und sie kann nichts für ihre Krankheit und die dadurch bedingte Erwerbslosigkeit...

Und trotzdem hat er sie so gar nicht bedacht.
Du magst das unmoralisch empfinden, ich empfinde es nicht so.
"Kind sein" ist jetzt kein Verdienst. Hätte der Vater das Geld zu Lebzeiten ausgegeben durch Fehlinvestitionen, Spielsucht oder Kreuzfahrten, wäre das auch unmoralisch gewesen?!?

Der letzte Wille des Mannes war nunmal die Absicherung seiner Frau, nirgendwo steht, dass die Kinder nicht ebenfalls etwas geerbt haben. Warum verhält sich die TE unmoralisch, wenn es sein letzter Wille und damit letzter Wunsch war, dass die Immobilie wie angegeben vererbt wird??

Heuchlerisch und scheinheilig, wie hier mit der TE umgegangen wird. Durch seinen Tod und seine davor getroffenen Entscheidungen hat der Vater genau klar gemacht, wie er sein Vermögen verteilt sehen möchte. Die TE ist weder gesetzlich noch moralisch dazu verpflichtet, diesen Wunsch zu disrespektieren.

Genau wie ich es verabscheue, wenn Kinder dazu verdonnert sind, ihr Leben lang für Eltern finanziell herzuhalten finde ich es umgekehrt abartig, wenn hier moralisch gefordert wird, Kinder für ihr "Kindsein" belohnen zu müssen.

Da es ein sehr deutlich formuliertes, rechtlich abgesichertes Testament ist gehe ich davon aus, dass die Kinder den ihnen zustehenden Pflichtteil erhalten haben/werden.
 
Erstmal: Es tut mir leid für deinen Verlust.
Jetzt zum eigentlichen Thema: Ich finde den Vorschlag, die Eigentumswohnung zu verkaufen und den Gewinn aufzuteilen, richtig so. Das sind seine Kinder, und sie haben ein Recht auf ihr Erbe.
 
Da es ein sehr deutlich formuliertes, rechtlich abgesichertes Testament ist gehe ich davon aus, dass die Kinder den ihnen zustehenden Pflichtteil erhalten haben/werden.
Wie kommst du darauf? Sonnenspirale hat doch gut beschrieben, welche Regelung das Testament vorsieht.

Dass es rechtlich abgesichert ist, hat sie dabei allerdings nicht erwähnt. 😉 Und auch wenn... ein Testament kann ja rechtlich gültig, aber trotzdem anfechtbar sein, wenn die gesetzlichen Erben nicht damit einverstanden sind. Das ist beim Berliner Testament doch auch so - die Kinder können nach dem Tod des ersten Elternteils zumindest ihren Pflichtteil verlangen.

Und ähnlich liegt der Fall hier auch, denke ich. Nur dass die Kinder laut Testament nicht ganz leer ausgegangen sind, sondern gemeinsam eine Wohnung geerbt haben, die aber mit einem Nießbrauchrecht belastet ist, so dass sie als Eigentümer daraus erstmal gar keinen Gewinn schöpfen können und wodurch auch der Verkaufswert der Wohnung stark gemindert wird.

Wenn keine gütliche Einigung zustande kommt, müssten sie sich also überlegen, ob sie das Testament so akzeptieren oder stattdessen lieber ihren Pflichtteil verlangen möchten. Aber um beurteilen zu können, welche Variante für sie günstiger ist, müsste ja erstmal eine vollständige Vermögensaufstellung erfolgen. Darauf haben die Kinder als gesetzliche Erben mit Sicherheit einen Anspruch, auch wenn das Testament an sich ganz korrekt verfasst wurde.
 
Wie kommst du darauf? Sonnenspirale hat doch gut beschrieben, welche Regelung das Testament vorsieht.

Dass es rechtlich abgesichert ist, hat sie dabei allerdings nicht erwähnt. 😉 Und auch wenn... ein Testament kann ja rechtlich gültig, aber trotzdem anfechtbar sein, wenn die gesetzlichen Erben nicht damit einverstanden sind. Das ist beim Berliner Testament doch auch so - die Kinder können nach dem Tod des ersten Elternteils zumindest ihren Pflichtteil verlangen.

Und ähnlich liegt der Fall hier auch, denke ich. Nur dass die Kinder laut Testament nicht ganz leer ausgegangen sind, sondern gemeinsam eine Wohnung geerbt haben, die aber mit einem Nießbrauchrecht belastet ist, so dass sie als Eigentümer daraus erstmal gar keinen Gewinn schöpfen können und wodurch auch der Verkaufswert der Wohnung stark gemindert wird.

Wenn keine gütliche Einigung zustande kommt, müssten sie sich also überlegen, ob sie das Testament so akzeptieren oder stattdessen lieber ihren Pflichtteil verlangen möchten. Aber um beurteilen zu können, welche Variante für sie günstiger ist, müsste ja erstmal eine vollständige Vermögensaufstellung erfolgen. Darauf haben die Kinder als gesetzliche Erben mit Sicherheit einen Anspruch, auch wenn das Testament an sich ganz korrekt verfasst wurde.
Ich bin davon ausgegangen, da die TE davon schrieb, dass sie sich "weitestgehend gegenseitig abgesichert" haben. Aber da habe ich zugegebenermaßen interpretiert. Dann wird der Pflichtteil wohl in der Wohnung stecken, sie gehen für den Moment leer aus. Trotz allem finde ich die Moralkeule hier nicht gerechtfertigt. Den Kindern steht der Weg über einen Anwalt frei, der verstorbene Mann der TE hat sich allerdings was anderes gewünscht. Und ihr deshalb mit "das ist unmoralisch" zu kommen finde ich daneben.
 
Ich bin davon ausgegangen, da die TE davon schrieb, dass sie sich "weitestgehend gegenseitig abgesichert" haben.
Damit ist aber wohl eher die gegenseitige finanzielle Absicherung gemeint, schätze ich.

Trotz allem finde ich die Moralkeule hier nicht gerechtfertigt.
Das sehe ich auch so, es bezieht sich allerdings auf beide "Seiten" - also das Ansinnen der Kinder als unpassend/unangemessen zu bewerten, finde ich ebenso nicht gerechtfertigt.
 
Ich merkte an, dass mein Vorhaben war und ist ihnen jeweils eine große Kiste mit Andenken fertig zu machen, mir dies aber momentan noch nicht gelänge, ohne einen tiefen Schmerz zu verspüren.
Über den Satz bin ich gestolpert.
Was ich mir dazu gedacht habe, will ich nicht sagen.
Wow.
Es hat sie sehr getroffen, dass wir in all den Wochen nicht einmal darüber gesprochen haben . Sie verstehen, dass ich im Rahmen meiner Trauerarbeit mich noch nicht von Dingen ihres Vaters trennen kann, sind traurig, dass sie für ihre Trauerarbeit nicht gefragt worden sind ob sie etwas von ihrem Vater haben könnten.
Die Kinder haben ihren Papa verloren. Zefix.
 

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