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gesetzliche Betreuung für Finanzen

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Mit mir als Betroffenen hast du dich aber nicht auseinandergesetzt und wen das oben geschriebene in der Tat deine Meinung sein sollte, so hast du dich aus meiner Sicht ziemlich einseitig mit der Problematik auseinandergesetzt - sorry.
Vieleicht kannst du dann auch deine Meinung in der "Ich-Form" schreiben, dass es nicht als die Non plus ultra Ansicht rüberkommt.

Ich frage mich denoch, wie du im Bedarfsfall deine Vermögens-,Renten-, Kranken-, Pflegeversicherungs-, Steuer- und sonstige Rechtsangelegenheiten in jede erdenkliche Richtung regeln willst, wenn du es, aus egal welchen Gründen, nicht mehr selbst kannst.

Wer soll deine Gesundheitssorge mit tragen, medizinische Entscheidungen treffen, in Heilbehandlungen einwilligen oder diese widerufen? Wer entscheidet deine Unterbringung und wer die mögliche Auflösung deines Haushaltes, wenn du mal ein Pflegefall werden solltest - kündigen kannst nur du den Mietvertrag.

Wer soll dich bei Behörden, Versicherungen-, Renten- und Sozialleistungsträgern in allen Angelegenheiten vertreten?

Was für einen Klassenabschluss hast du eigentlich? Wer lesen kann ist da leicht im Vorteil. Von psychisch krank hab ich nie und nimmer etwas geschrieben.

Ich hatte dich gefragt, auf was für Gutachten ich mich stützen kann und das folgende war eine Antwort ohne Satzaufbau dazu. Aber damit kann ich nichts anfangen und vermutlich verstehst du es selbst nicht einmal.

........ohne Worte, weil es meine Anfrage nicht beantwortet............
Mit "Betroffenen" meinte ich natürlich eure Opfer.😉

Ansonsten habe ich dich schon mal andernorts gefragt, ob du eigentlich noch in den Spiegel schauen kannst... Von daher ist es nätürlich müßig, mit derartigen Leuten über Rechte von Menschen zu diskutieren - das werde ich auch nicht mehr tun, sondern unabhängige Menschen ansprechen, deren Kontoauszüge keine Pflege- und Betreuungsgelder aufweisen.

Rechtlich sind Betreuungen wasserdicht gedeckt, selbst Anwälte schauen dumm aus der Wäsche. Es geht nur über das öffentliche Bewusstsein aufrichtiger Personen und auf politischem Wege.

Falsche Adresse also: Persil...🙄
 
Ich denke, die Ausweitung der Betreuungen hat mehrere Gründe: Die Lockerung von Familienbindungen, das allgemeine Bedürfnis nach perfekten Gesetzen für alle Lebenslagen, Einsatz von Maschinen bei schweren Tätigkeiten in Verbindung mit besserer Gesundheitsversorgung, weil die Leute damit längere Krankheitsverläufe haben, die Generation der Erben mit den diversen juristischen Regelungen und diagnostische "Technisierung" menschlicher Gefühlszustände.

Kurz: Die Säkularisierung der Gesellschaft.
 
Mit "Betroffenen" meinte ich natürlich eure Opfer.

Aha, du beschäftigst dich mit unseren Opfern.
Und wer soll das bitte schön sein? Meine Kinder, meine Schwiegermutter können es nicht sein - darüber habe ich bzw. mein Mann in Teilbereichen die gesetzlich bestellte Betreuung.

Und allein deine Beschäftigung mit anderweitigen Opfern, bringt ohne gesetzliche Bestellung nichts, um nicht zu sagen garnichts rechtsgültiges für die Opfer - so ist es nun mal.

Und da mußt du auch nicht beleidigend oder aggressiv werden, denn dafür gibt es keinen Grund.

Wenn du das Betreuungsgesetz kennen würdest, wüßtest auch, dass jedem Opfer (wie du es nennst) auf Verlangen, seinem Wunsch und Antrag hin, eine neue Betreuungsperson zugeteilt werden kann.
Bei meiner Schwiegermutter sind wir nunmehr sogar die 3. Betreuer - der erste war selbst gestorben, mit dem 2. -einem Verein- war sie unzufrieden und dann halt wir.
 
Aha, du beschäftigst dich mit unseren Opfern.
Und wer soll das bitte schön sein? Meine Kinder, meine Schwiegermutter können es nicht sein - darüber habe ich bzw. mein Mann in Teilbereichen die gesetzlich bestellte Betreuung.

Und allein deine Beschäftigung mit anderweitigen Opfern, bringt ohne gesetzliche Bestellung nichts, um nicht zu sagen garnichts rechtsgültiges für die Opfer - so ist es nun mal.

Und da mußt du auch nicht beleidigend oder aggressiv werden, denn dafür gibt es keinen Grund.

Wenn du das Betreuungsgesetz kennen würdest, wüßtest auch, dass jedem Opfer (wie du es nennst) auf Verlangen, seinem Wunsch und Antrag hin, eine neue Betreuungsperson zugeteilt werden kann.
Bei meiner Schwiegermutter sind wir nunmehr sogar die 3. Betreuer - der erste war selbst gestorben, mit dem 2. -einem Verein- war sie unzufrieden und dann halt wir.
"Aggressiv und beleidigend?" - ich darf dich dringend auf deine Hinweise über meine "Klassenabschlüsse" hinweisen, und darüber, "dass ich wohl im Wald, fernab jeglicher Zivilisation", lebe.😛

Ansonsten kenne ich das Betreuungsrecht natürlich ganz genau und weiß auch ob der Möglichkeiten der Betreuerwechsel. Nur - was bringt einem ein Betreuerwechsel, wenn man lieber Inhaber seiner Grundrechte sein möchte?

Und darum geht es: um rechtliche Betreuungen generell in einem "freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat", und darum, ob wir uns nicht mithilfe derartiger staatlicher Instrumentalisierungen rasend schnell davon wegbewegen.
 
"Aggressiv und beleidigend?" - ich darf dich dringend auf deine Hinweise über meine "Klassenabschlüsse" hinweisen, und darüber, "dass ich wohl im Wald, fernab jeglicher Zivilisation", lebe.
Wenn mir die Worte verdreht werden oder im Sinneszusammenhang mißbraucht werden, habe ich mir gestattet, mal nach deinem Klassenabschluss zu fragen. Stellenweise habe ich tatsächlich den Eindruck gewonnen, mich hier mit einem Kleinkind zu unterhalten.

was bringt einem ein Betreuerwechsel, wenn man lieber Inhaber seiner Grundrechte sein möchte?
Du verstehst offenbar noch immer nicht, um was es im Betreuungsgesetz geht.
Wenn jemand voll geschäftsfähig ist, dann braucht er womöglich auch keine Betreuung - das ist klar.
Aber zumindest alle geschäftsunfähige Menschen, werden ohne gesetzlichen Betreuer in bestimmten Angelegenheiten nicht ganz im Leben klarkommen.
 
Wenn mir die Worte verdreht werden oder im Sinneszusammenhang mißbraucht werden, habe ich mir gestattet, mal nach deinem Klassenabschluss zu fragen. Stellenweise habe ich tatsächlich den Eindruck gewonnen, mich hier mit einem Kleinkind zu unterhalten.

Du verstehst offenbar noch immer nicht, um was es im Betreuungsgesetz geht.
Wenn jemand voll geschäftsfähig ist, dann braucht er womöglich auch keine Betreuung - das ist klar.
Aber zumindest alle geschäftsunfähige Menschen, werden ohne gesetzlichen Betreuer in bestimmten Angelegenheiten nicht ganz im Leben klarkommen.
Der Eindruck trügt: Noch bin ich dein ärgster Feind, der irgendwann dein scheinheiliges Familienrecht kippt und dafür sorgt, dass Leute wie du dafür bestraft werden.😉

Alles andere, was du kolportierst, ist es nicht wert, dass sich irgendjemand damit befasst, da es wie meistens von "Leuten" kommt, die ihr Geld auf Kosten Hilfebedürftiger verdienen, das man aber nur mit deren Entrechtung verdient...🙄
 
Und da ich jetzt hier davon ausgehen muss, dass Persil und einige andere eine Bildungslücke haben😉, möchte ich das Grundgesetz nochmal explizit zur Ansicht hier reinstellen:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) vom 23. Mai 1949

Nein, ich und ich spreche mal auch von den anderen Usern dieses Threads, haben mit an 100%-iger Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Bildungslücke.
Ich habe keine Ahnung weshalb du davon ausgehen musst.

Wir reden aber schon vom Betreuungsgesetz hier und nicht vom Grundgesetz.
Und wie ich schon anmerkte, jeder gesetzliche Betreuer der da zuwider handelt, kann ausgetauscht werden.

Aber ich gebe es nun mal auf, mich auf deinem Niveau weiter zu unterhalten und verabschiede mich mal ganz entspannt - mein Geld verdiene ich auch nicht auf Kosten Hilfebedürftiger, sondern durch meine Praxis.
 

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