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gesetzliche Betreuung für Finanzen

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
Eine Betreuung ist nicht lebenslänglich...nicht zwangsläufig.

Danke dir!!
Auch ein Betreuter hat Rechte und sollte diese auch nutzen, aber man muß auch sagen das es nur wenige Länder gibt die die Rechte von Menschen mit Behinderung so sozial unterstützt!
Ich selbst obwohl Ich eine gesetzliche Betreuung habe arbeite ehrenamtlich im Schwerbehindertenbereich, Ich bin froh das es sollche Menschen gibt!

Gruß Mein Name Michael
 
Eine Betreuung ist nicht lebenslänglich...nicht zwangsläufig.
Eine Betreuung muss alle zwei Jahre laut Betreuungsrecht geprüft werden - maßgeblich dafür ist allerdings die Meinung des Betreuers, eventuell zudem d. Gutachters.

Von daher ist das richtig: Betreuung für die Ewigkeit.
 
Danke dir!!
Auch ein Betreuter hat Rechte und sollte diese auch nutzen, aber man muß auch sagen das es nur wenige Länder gibt die die Rechte von Menschen mit Behinderung so sozial unterstützt!
Ich selbst obwohl Ich eine gesetzliche Betreuung habe arbeite ehrenamtlich im Schwerbehindertenbereich, Ich bin froh das es sollche Menschen gibt!

Gruß Mein Name Michael
Körperlich Behinderte leisten sich den Luxus, Betreuungen nach Bedarf einrichten und beenden zu können, da sie sich Rechte erstritten haben - das gilt für alle anderen Betroffenen leider nicht.😉
 
Eine Betreuung muss alle zwei Jahre laut Betreuungsrecht geprüft werden - maßgeblich dafür ist allerdings die Meinung des Betreuers, eventuell zudem d. Gutachters.
Von daher ist das richtig: Betreuung für die Ewigkeit.

Also das mag ich mal so nicht stehen lassen, da es in Deutschland nicht gängige Praxis ist und ich es auch seit einigen Jahren innerhalb der Familie anders erlebe.

Die Überprüfung einer gesetzlich festgelegten Betreuung, ihr Bedarf und die erforderliche Notwendigkeit ist für seit Juli 2005 ergangene Betreuungsbeschlüsse aller 7 Jahre und nicht aller 2 Jahre. Und sie kann im Betreuungsbeschluss auch verlängert oder verkürzt werden.

Selbst für die Aufwandentschädigung die jeder gesetzlich bestellte Betreuer "kassiert", gibt´s keine zweijährige Überprüfung. Diese wird auf Grund meiner jährlichen Berichterstattung an das Amtsgericht überprüft.

Also wo bitte steht, dass eine Betreuung aller zwei Jahre geprüft wird? Wo kann ich derartige Aussagen in welchem Gesetz nachvollziehen?
 
Also das mag ich mal so nicht stehen lassen, da es in Deutschland nicht gängige Praxis ist und ich es auch seit einigen Jahren innerhalb der Familie anders erlebe.

Die Überprüfung einer gesetzlich festgelegten Betreuung, ihr Bedarf und die erforderliche Notwendigkeit ist für seit Juli 2005 ergangene Betreuungsbeschlüsse aller 7 Jahre und nicht aller 2 Jahre. Und sie kann im Betreuungsbeschluss auch verlängert oder verkürzt werden.

Selbst für die Aufwandentschädigung die jeder gesetzlich bestellte Betreuer "kassiert", gibt´s keine zweijährige Überprüfung. Diese wird auf Grund meiner jährlichen Berichterstattung an das Amtsgericht überprüft.

Also wo bitte steht, dass eine Betreuung aller zwei Jahre geprüft wird? Wo kann ich derartige Aussagen in welchem Gesetz nachvollziehen?
Eines solltest du dir merken: "Irgendwelche Untergesetze", die vorsätzlich Grundgesetze aushebeln, sind ansich irrelevant, aber womöglich hast du Recht, indem Betreuungen alle zwei Jahre auf Antrag geprüft werden müssen.

Bock, "derartige Gesetze", von denen du ja jetzt weißt, was ich von ihnen halte, deswegen auswendig zu lernen, habe ich dennoch nicht.

Also: Betreuerin bist du auch schon - herzlichen Glückwunsch!🙄
 
aber womöglich hast du Recht, indem Betreuungen alle zwei Jahre auf Antrag geprüft werden müssen.
Aller 7 Jahre - ich schrieb es bereits.
Also: Betreuerin bist du auch schon - herzlichen Glückwunsch!🙄
Wieso "auch schon"? Das läßt sich nicht vermeiden, wenn zwei behinderten Pflegekinder erwachsen werden. Für uns war und ist das auch kein Problem!
 
Aller 7 Jahre - ich schrieb es bereits.
Wieso "auch schon"? Das läßt sich nicht vermeiden, wenn zwei behinderten Pflegekinder erwachsen werden. Für uns war und ist das auch kein Problem!
Sieben Jahre würden ja dafür sprechen, dass es kaum einen Ausweg aus einer rechtlichen Betreuung gibt, obschon ich nach wie vor der Meinung bin: zwei Jahre auf Antrag.

Körperlich oder geistig behindert?

Und weshalb lässt es sich nicht verhindern? - Muss man Menschen "entmündigen", um sich um sie kümmern zu können?
 
Kenne mich ganz und garnicht mit dem Thema aus.
Boah! 😱

Wo kann ich mich einlesen oder gute Infos kriegen?
Die Not ist mir deutlich geworden.
Betreuung ist wohl nciht so einfach ..... .
Mehr momentan für mich bitte nicht.

Betreuungsgesetz?
Betreuungsverein?
.....
*hmmm*
Wie mache ich mich Schritt für Schritt mit dem Thema vertrauter?
Bitte um Hinweise!

LG
Landkaffee
 

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