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gesetzliche Betreuung für Finanzen

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
Kenne mich ganz und garnicht mit dem Thema aus.
Boah! 😱

Wo kann ich mich einlesen oder gute Infos kriegen?
Die Not ist mir deutlich geworden.
Betreuung ist wohl nciht so einfach ..... .
Mehr momentan für mich bitte nicht.

Betreuungsgesetz?
Betreuungsverein?
.....
*hmmm*
Wie mache ich mich Schritt für Schritt mit dem Thema vertrauter?
Bitte um Hinweise!

LG
Landkaffee
Spannendes Thema, das einen Großteil der Bevölkerung betrifft, auf der einen oder anderen Seite. Jeder sollte mit Betreuten gesprochen haben, finde ich - deren Freiheitsgedanken verstehen lernen und die unglaublichen Einschränkungen, die sie erfahren.

Der Link war nicht schlecht:

Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie | Telepolis

Und das hier ist trockene Materie - Betreuungsrecht, von Ministern täglich umgeschrieben zum Nachteil der Bürger😉:

http://wiki.btprax.de/Hauptseite
 
Hallo Landkaffee,

um mich zu informieren ging ich damalig in eine Beratungsstelle des hiesigen Betreuungsvereins; bei für mich gravierenden Unklarheiten gehe ich da heute noch hin und hole mir Auskunft.
Aber im Netz gibt es ja auch eine Reihe Wissenswertes zum 1991 abgeschafften Entmündigungsgesetz, dem Betreuungsgesetz.

Ich hoffe mal, dass ich mit einer notariell bestätigten Vorsorge - und Betreuungsvollmacht ganz gut nach meinem Bedürfnis und meinen Wünschen versorgt bin, wenn mich mein freier Wille auf irgendwelchen Aussagen verläßt.
Gebraucht hatte ich eine Vollbetreuung mal vor wenigen Jahren für 5 Monate, nachdem mich eine schwere Krankheit ereilte.

Liebe Grüße von Persil
 
Und weshalb lässt es sich nicht verhindern?
Es läßt sich eine Betreuung deshalb nicht verhindern, weil der zu Betreuende keine freie Willensentscheidung kund tun kann. Die Ursachen können eine Bewußtseinslosigkeit sein, aber auch eine geistig bestätigte Behinderung, oder jemand kann aus sonst irgendwelchen Erkrankungen seine Lebensgeschäfte nicht mehr ausführen .....
Mitunter bedarf es auf Grund eines eigenen Antrages sogar eine Betreuung - vieleicht weil jemand im finanziellen Sektor durch eine Spielsucht nicht mit den Finanzen klar kommt, ähnlich kann es bei Kaufsüchtigen durchaus möglich sein.


Muss man Menschen "entmündigen", um sich um sie kümmern zu können?
Keine Ahnung, wie du auf solch difuses Gerede kommst, wohnst womöglich im Wald, losgelöst von jeglicher Zivilation und hast mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, weder eine Betreuungsverfügung, noch eine Personenvorsorgevollmacht.

Demjenigen, dem ein Betreuer zugesprochen wird, der ist auch über das Gericht angehört wurden. Ohne diese Anhörung wird nämlich auch kein Betreuer bestellt.

Eine Entmündigung kann ich in der Betreuungsbestellung nicht sehen, da sich ja niemand um mich kümmern sollte und muß, sondern um meine lebenserhaltenden Verhältnisse.
Und damit nicht irgendjemand oder gleich 3 Nachbarn losrennen, um meine Kontobewegungen zu klären, gibt es dieses Betreuungsgesetz.

Also dann mal ab zum Notar und in einer Vorsorgevollmacht deine Betreuung klären.
Bei mir ist alles geregelt - bei dir scheint da eine Aufarbeitung notwendig.
 
Es läßt sich eine Betreuung deshalb nicht verhindern, weil der zu Betreuende keine freie Willensentscheidung kund tun kann. Die Ursachen können eine Bewußtseinslosigkeit sein, aber auch eine geistig bestätigte Behinderung, oder jemand kann aus sonst irgendwelchen Erkrankungen seine Lebensgeschäfte nicht mehr ausführen .....
Mitunter bedarf es auf Grund eines eigenen Antrages sogar eine Betreuung - vieleicht weil jemand im finanziellen Sektor durch eine Spielsucht nicht mit den Finanzen klar kommt, ähnlich kann es bei Kaufsüchtigen durchaus möglich sein.


Keine Ahnung, wie du auf solch difuses Gerede kommst, wohnst womöglich im Wald, losgelöst von jeglicher Zivilation und hast mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, weder eine Betreuungsverfügung, noch eine Personenvorsorgevollmacht.

Demjenigen, dem ein Betreuer zugesprochen wird, der ist auch über das Gericht angehört wurden. Ohne diese Anhörung wird nämlich auch kein Betreuer bestellt.

Eine Entmündigung kann ich in der Betreuungsbestellung nicht sehen, da sich ja niemand um mich kümmern sollte und muß, sondern um meine lebenserhaltenden Verhältnisse.
Und damit nicht irgendjemand oder gleich 3 Nachbarn losrennen, um meine Kontobewegungen zu klären, gibt es dieses Betreuungsgesetz.

Also dann mal ab zum Notar und in einer Vorsorgevollmacht deine Betreuung klären.
Bei mir ist alles geregelt - bei dir scheint da eine Aufarbeitung notwendig.
Ziemlicher Unsinn, den du da absonderst. Vorsorge- oder Betreuungsvollmachten dienen lediglich dazu, bestimmte Personen aus dem Betreuerkreis auzzuschließen und um ein paar andere Details zu regeln - Betreuungen generell kann man damit nicht verhindern.

Den freien Willen kundzutun, ist für die allergrößte Mehrheit möglich, wird jedoch ignoriert und auf perfide Art und Weise ausgehebelt.

Und am Ende geht es doch nur um die Finanzen - wie immer.🙄
 
Eine Entmündigung kann ich in der Betreuungsbestellung nicht sehen, da sich ja niemand um mich kümmern sollte und muß, sondern um meine lebenserhaltenden Verhältnisse.
Das höchste Gut aller Lebewesen sind die Freiheit und die Würde- nimmt man dem Lebewesen die Freiheit und die Würde, ist es zum Tode verurteilt.

So gesehen kannst du dir "die Lebenserhaltung" sparen.

Meine Erfahrung mit rechtlichen Betreuuen ist die: dass sie sterben, aufgrund der Betreuung und der Entledigung sämtlicher Menschenrechte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es läßt sich eine Betreuung deshalb nicht verhindern, weil der zu Betreuende keine freie Willensentscheidung kund tun kann.
[loriot]Ach.[/loriot]
Demjenigen, dem ein Betreuer zugesprochen wird, der ist auch über das Gericht angehört wurden. Ohne diese Anhörung wird nämlich auch kein Betreuer bestellt.

Eine Entmündigung kann ich in der Betreuungsbestellung nicht sehen
Ich hab bei der Betreuereinsetzung vor dem Richter zweimal gesagt, dass ich keinen Betreuer brauche. Mein Sparbuch hat man mir bis heute nicht wieder überlassen.

Wenn die sich dermassen doof stellen, dann bin ich jetzt nachdem die Betreuung vor Monaten wegen "Unbetreubarkeit" aufgehoben wurde - doch auch nicht verpflichtet, zu fragen (wen überhaupt?), ob ich mein Sparbuch wiederbekomme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh, liebe "kleinbuchstabe", dass entsetzt mich jetzt aber.
Darf ich mal fragen wer deine "Betreuungsangelegenheit" in die Wege geleitet hat?
Ich bin nunmehr tatsächlich etwas überrascht, dass dein Sparbuch noch immer dir nicht zur Verfügung steht. Mit welcher Begründung entzieht man es dir?

Mich macht das stutzig, aber andererseits reicht es wahrscheinlich nicht aus, nur zu sagen "ich brauch kein Betreuer" - kennt man ja von dementen Omis und Opis auch - aber da liegt halt eben auch ein begründeter Verdacht vor, nicht mit den Finanzen "wirtschaften" zu können.
 
Meine Erfahrung mit rechtlichen Betreuuen ist die: dass sie sterben, aufgrund der Betreuung und der Entledigung sämtlicher Menschenrechte.

...ich habe gegensätzliche Erfahrungen gemacht. Und zum Thema Betreuung = lebenglänglich kann man auch vor Ablauf der 7 Jahre Antrag auf Prüfung stellen. Man kann nicht nur den Antrag stellen, das wird sogar tatsächlich geprüft.
Ich finde die Einrichtung einer Betreuung durchaus sehr sinnvoll. Wenn man denkt, dass wäre in einem Fall nicht nötig - dann sollte man dies auch begründen können. "Ich brauch keinen Betreeuer" sagt ja nunma gar nichts über Fähigkeiten in Gesundheitsfürsorge, finanziellen Angelegenheiten oder sonst was aus.
 
Mich macht das stutzig, aber andererseits reicht es wahrscheinlich nicht aus, nur zu sagen "ich brauch kein Betreuer"
Eine Willensäusserung ist eine Willensäusserung ist eine Willensäusserung. Nebenabsprachen erfolgen nicht. Alles andere wären ja Finanzgesetze.

Was hätte ich denn sonst noch machen sollen, um eine Betreuung abzuwenden?

Ich bin nicht verpflichtet, bei nicht vorliegender Betreuungsnotwendigkeit die Nichtbetreuungsnotwendigkeit über die gemachte Willensäusserung hinaus zu vertreten.

Wenn die das nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dann ist es eben die übliche Betreuungspraxis.
 
"Ich brauch keinen Betreeuer" sagt ja nunma gar nichts über Fähigkeiten in Gesundheitsfürsorge, finanziellen Angelegenheiten oder sonst was aus.
Genau. Aber die Zustimmung des Betreuten ist neuerdings für die Betreuung (wohl im Gegensatz zur früheren Entmündigung) notwendig. Ausser er kann seinen Willen nicht äussern. Und wenn man definiert "ich brauch keinen Betreuer" sei keine Willensäusserung, weil ein Kom(m)a fehlt, dann ist es vom Gesetz her eine legale Betreuung.
 

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