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gesetzliche Betreuung für Finanzen

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Genau. Aber die Zustimmung des Betreuten ist neuerdings für die Betreuung (wohl im Gegensatz zur früheren Entmündigung) notwendig. Ausser er kann seinen Willen nicht äussern. Und wenn man definiert "ich brauch keinen Betreuer" sei keine Willensäusserung, weil ein Kom(m)a fehlt, dann ist es vom Gesetz her eine legale Betreuung.

Na ganz so ist es nicht mit der freien Willensentscheidung und ich denke da grad an meinen behinderten Pflegesohn, der sich zwar sprachlich äußern kann und sogar seinen Willen auf recht festem Fundament darlegt.
Denoch ist er sich auf Grund eines autistischen Syndroms der Tragweite seiner Äußerung nicht vollens bewußt und kann z.B. die Folgen seines finanziellen Tun und Handelns nicht abschätzen - bei uns hätten die Postboten Arbeit ohne Ende mit Päckchenlieferung, weil er sich für verschließbare Kisten begeistern könnte. Er würde die Pakete noch nicht mal öffnen - der Inhalt seiner Bestellungen interessiert ihn nämlich nicht.

Ähnlich verhält es sich mit meiner Schwiegermutter, die sich ebenfalls noch klar ausdrücken kann, aber in ihrer diagnostizierten Alzheimererkrankung jedem Geld verschenkt, weil alles ihre Söhne und Töchter sind - zumindest glaubt sie dies.
Hingegen wär sie garnicht in der Lage eine Überweisung ihrer Heimkosten allein ohne fremde Hilfe in die Wege zu leiten.

Und es gibt noch -zig 1000 mehr andere Ursachen, weshalb Willensentscheidung nicht gleich Willensentscheidung ist und genau dieses wird überprüft, bevor ein Betreuer bestellt wird.

Ich z.B. war vor Jahren durch ein Koma garnicht mehr in der Lage meine Finanzen zu regeln und hatte durchaus einen freien Willen - nur äußern konnte ich ihn damals nicht. Aber Dank meiner Vorsorgevollmacht wurde mein Ehemann eingesetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
...ich habe gegensätzliche Erfahrungen gemacht. Und zum Thema Betreuung = lebenglänglich kann man auch vor Ablauf der 7 Jahre Antrag auf Prüfung stellen. Man kann nicht nur den Antrag stellen, das wird sogar tatsächlich geprüft.
Ich finde die Einrichtung einer Betreuung durchaus sehr sinnvoll. Wenn man denkt, dass wäre in einem Fall nicht nötig - dann sollte man dies auch begründen können. "Ich brauch keinen Betreeuer" sagt ja nunma gar nichts über Fähigkeiten in Gesundheitsfürsorge, finanziellen Angelegenheiten oder sonst was aus.
Es mag ja Menschen geben, die nicht autonom leben möchten und solche Dinge gerne in Anspruch nehmen, genauso wie es tatsächlich Kinder gibt, die sich Pflegeeltern wünschen, und das bestreitet ja auch niemand.

In diesem Fahrwasser aber gibt es Hunderttausende Opfer, und primär geht es um diejenigen: denen Haus und Hof genommen wird mithilfe rechtlicher Betreuungen, schöngeredeter Entmündigung, und Jugendamtsopfer - entmündigt, bevor sie jemals mündig waren, Betreuungsopfer, die vor Verzweiflung Suizid begehen oder Asyl beantragen in weniger totalitären Staaten.

Das alles gibt es millionenfach.
 
Na ganz so ist es nicht mit der freien Willensentscheidung und ich denke da grad an meinen behinderten Pflegesohn, der sich zwar sprachlich äußern kann und sogar seinen Willen auf recht festem Fundament darlegt.
Denoch ist er sich auf Grund eines autistischen Syndroms der Tragweite seiner Äußerung nicht vollens bewußt und kann z.B. die Folgen seines finanziellen Tun und Handelns nicht abschätzen - bei uns hätten die Postboten Arbeit ohne Ende mit Päckchenlieferung, weil er sich für verschließbare Kisten begeistern könnte. Er würde die Pakete noch nicht mal öffnen - der Inhalt seiner Bestellungen interessiert ihn nämlich nicht.

Ähnlich verhält es sich mit meiner Schwiegermutter, die sich ebenfalls noch klar ausdrücken kann, aber in ihrer diagnostizierten Alzheimererkrankung jedem Geld verschenkt, weil alles ihre Söhne und Töchter sind - zumindest glaubt sie dies.

Hingegen wär sie garnicht in der Lage eine Überweisung ihrer Heimkosten allein ohne fremde Hilfe in die Wege zu leiten.

Und es gibt noch -zig 1000 mehr andere Ursachen, weshalb Willensentscheidung nicht gleich Willensentscheidung ist und genau dieses wird überprüft, bevor ein Betreuer bestellt wird.
Och - dafür kannst du dich doch eh auf Gutachten stützen, die selbst Albert Einstein entmündigt hätten, wäre er einem solchen ausgesetzt gewesen...🙄
 
In diesem Fahrwasser aber gibt es Hunderttausende Opfer, und primär geht es um diejenigen: denen Haus und Hof genommen wird mithilfe rechtlicher Betreuungen, schöngeredeter Entmündigung, und Jugendamtsopfer - entmündigt, bevor sie jemals mündig waren, Betreuungsopfer, die vor Verzweiflung Suizid begehen oder Asyl beantragen in weniger totalitären Staaten.

Stimmt, aber bisher hab ich von der TE noch nichts gelesen, was eine Betreuung in ihrem Fall nicht nötig machen würde.
 
Es gibt nichts, aber auch gar nichts, was eine Betreuung jemals für irgendjemanden gerechtfertigt hätte.

Dann mach mal Praktikum in einer Pflegeeinrichtung oder beschäftige dich sonstwie mit hilfebedürftigen Menschen. Nicht alles ist grundsätzlich falsch nur weil es schwarze Schafe gibt. Die gibt's überall, in jedem Bereich.
 
Och - dafür kannst du dich doch eh auf Gutachten stützen, die selbst Albert Einstein entmündigt hätten, wäre er einem solchen ausgesetzt gewesen...🙄

DeOx, entschuldige mal bitte - es ist ja nun inzwischen erwiesen, dass Herr Einstein am Autismussyndrom erkrankt war und sogesehen er unter heutigen Bedingungen demzufolge einen behinderten Status gehabt hätte.

Auf welche Gutachten kann ich mich stützen?
 
Dann mach mal Praktikum in einer Pflegeeinrichtung oder beschäftige dich sonstwie mit hilfebedürftigen Menschen. Nicht alles ist grundsätzlich falsch nur weil es schwarze Schafe gibt. Die gibt's überall, in jedem Bereich.
Es sind ja lediglich Meinungen - meine wie deine. Meine Meinung😕ist tatsächlich die, dass rechtliche Betreuungen generell falsch sind und dass das Betreuungsrecht in jeglicher Hinsicht gegen Grund- und Menschenrechte verstößt, eben deshalb, weil ich mich mit Betroffenen beschäftige.

DeOx, entschuldige mal bitte - es ist ja nun inzwischen erwiesen, dass Herr Einstein am Autismussyndrom erkrankt war und sogesehen er unter heutigen Bedingungen demzufolge einen behinderten Status gehabt hätte.

Auf welche Gutachten kann ich mich stützen?
Jesus, Einstein war psychisch krank und hätte entmündigt werden müssen? Da hat er ja noch mal Glück gehabt...

Gutachten, die auf Augenschein beruhen, jedem, der sich dem aussetzt, den freien Willen absprechen, mit fadenscheinigsten Begründungen, und die vor Gericht relevant sind und zur Entledigung sämtlicher Rechte von Menschen dienen, und das alles: im Namen des Volkes - auch der Grund, weshalb das Thema jeden ansprechen sollte.
 
Meine Meinung😕ist tatsächlich die, dass rechtliche Betreuungen generell falsch sind und dass das Betreuungsrecht in jeglicher Hinsicht gegen Grund- und Menschenrechte verstößt, eben deshalb, weil ich mich mit Betroffenen beschäftige.
Mit mir als Betroffenen hast du dich aber nicht auseinandergesetzt und wen das oben geschriebene in der Tat deine Meinung sein sollte, so hast du dich aus meiner Sicht ziemlich einseitig mit der Problematik auseinandergesetzt - sorry.
Vieleicht kannst du dann auch deine Meinung in der "Ich-Form" schreiben, dass es nicht als die Non plus ultra Ansicht rüberkommt.

Ich frage mich denoch, wie du im Bedarfsfall deine Vermögens-,Renten-, Kranken-, Pflegeversicherungs-, Steuer- und sonstige Rechtsangelegenheiten in jede erdenkliche Richtung regeln willst, wenn du es, aus egal welchen Gründen, nicht mehr selbst kannst.

Wer soll deine Gesundheitssorge mit tragen, medizinische Entscheidungen treffen, in Heilbehandlungen einwilligen oder diese widerufen? Wer entscheidet deine Unterbringung und wer die mögliche Auflösung deines Haushaltes, wenn du mal ein Pflegefall werden solltest - kündigen kannst nur du den Mietvertrag.

Wer soll dich bei Behörden, Versicherungen-, Renten- und Sozialleistungsträgern in allen Angelegenheiten vertreten?

Jesus, Einstein war psychisch krank und hätte entmündigt werden müssen?
Was für einen Klassenabschluss hast du eigentlich? Wer lesen kann ist da leicht im Vorteil. Von psychisch krank hab ich nie und nimmer etwas geschrieben.

Ich hatte dich gefragt, auf was für Gutachten ich mich stützen kann und das folgende war eine Antwort ohne Satzaufbau dazu. Aber damit kann ich nichts anfangen und vermutlich verstehst du es selbst nicht einmal.
Gutachten, die auf Augenschein beruhen, jedem, der sich dem aussetzt, den freien Willen absprechen, mit fadenscheinigsten Begründungen, und die vor Gericht relevant sind und zur Entledigung sämtlicher Rechte von Menschen dienen, und das alles: im Namen des Volkes - auch der Grund, weshalb das Thema jeden ansprechen sollte.
........ohne Worte, weil es meine Anfrage nicht beantwortet............
 

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