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Geschäfte mit dem Kindesentzug

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Für weitere Antworten geschlossen.
Nun, das liegt vermutlich daran, dass Du in Deinem Umfeld nicht erlebst, was andere Menschen in Deutschland erleben. Für Dich mögen geschilderte Negativ-Erlebnisse nicht real sein, für andere Menschen sind sie bittere Realität.

Es geht auch nicht um die Mitteilung einer einzigen Organisation. Wer sich mit dem Thema Kindesentzug in Deutschland ernsthaft beschäftigt, stößt auf ganz unterschiedliche Quellen.

Gib bitte eine seriöse Quelle an, die von Deinen zitierten "Fangprämien"berichtet. Nenn mir eine Quelle für eine Statistik, die die Höhe des Kindesentzuges, so wie Du es angibst, bestätigt

Ich wurde angeschrieben mit dem Vorwurf, ich hätte mich nicht ausreichend mit der Organisation citizen.go beschäftigt. Diese Organisation ist hier auch nicht das Thema. Und selbst wenn diese Organisation z.B. politisch angreifbar ist, so wäre das kein Beweis, welcher das Thema Kindesentzug als überflüssig erscheinen lässt.

Dazu stehe ich nach wie vor, es ist nicht so, dass alleine der Zweck die Mittel heiligt. Ich wiederhole mich, Du hast diese Organisation hier eingebracht, ich habe kurz recherchiert und einiges gelesen, womit sich diese Organisation u. a. befasst. Das hat keinen Bezug zu einer Aussage oder einem Beweis, dass das Thema Kindesentzug als überflüssig anzusehen ist.

Die Beiträge von Userinnen, die selbst von Kindesentzug negativ betroffen sind und sich hier meldeten, sollten nicht überlesen werden. Ignoranz von Mißständen ist lediglich eine passive Unterstützung der Missetäter.

Werden in unserem Forum die Menschen, die Hilfe gegen behördliche Willkür benötigen, jetzt als Lügner hingestellt?
Heben positive Beispiele das Unrecht auf, welches für etliche Frauen bzw. Familien zur Realität wurde?

Andersherum gefragt, sind die Menschen in diesem Forum, die andere Erfahrungen mit den Jugendämtern gemacht haben und nicht in Dein Horn tuten, alle damit abzuwedeln, na dann hast Du halt nicht solche Erfahrungen machen müssen ... Sind deren Aussagen weniger glaubhaft? Es gibt nicht nur eine Seite der Ansicht, und ich lese hier kaum, dass geschrieben wurde, dass andere Beiträge als Lügen dargestellt werden.

Meine Frage ist, wie die Jugendamts-Mitarbeiter, von denen hier geschrieben wird, die den Kindesentzug vornehmen, mit der Gesetzeslage zurecht kommen?

Im VIII. Buch Sozialgesetz - Kinder- und Jugendhilfegesetz - steht unter § 42:

§ 42
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

(1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn

1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder
2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und
a) die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder
b) eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder
3. ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.

Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen; im Fall von Satz 1 Nr. 2 auch ein Kind oder einen Jugendlichen von einer anderen Person wegzunehmen.

(2) Das Jugendamt hat während der Inobhutnahme die Situation, die zur Inobhutnahme geführt hat, zusammen mit dem Kind oder dem Jugendlichen zu klären und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen. Dem Kind oder dem Jugendlichen ist unverzüglich Gelegenheit zu geben, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen. Das Jugendamt hat während der Inobhutnahme für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zu sorgen und dabei den notwendigen Unterhalt und die Krankenhilfe sicherzustellen; § 39 Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend. Das Jugendamt ist während der Inobhutnahme berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen notwendig sind; der mutmaßliche Wille der Personensorge- oder der Erziehungsberechtigten ist dabei angemessen zu berücksichtigen.

(3) Das Jugendamt hat im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme zu unterrichten und mit ihnen das Gefährdungsrisiko abzuschätzen. Widersprechen die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten der Inobhutnahme, so hat das Jugendamt unverzüglich

1. das Kind oder den Jugendlichen den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten zu übergeben, sofern nach der Einschätzung des Jugendamts eine Gefährdung des Kindeswohls nicht besteht oder die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bereit und in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden oder
2. eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen herbeizuführen.
Sind die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten nicht erreichbar, so gilt Satz 2 Nr. 2 entsprechend. Im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 ist unverzüglich die Bestellung eines Vormunds oder Pflegers zu veranlassen. Widersprechen die Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme nicht, so ist unverzüglich ein Hilfeplanverfahren zur Gewährung einer Hilfe einzuleiten.

(4) Die Inobhutnahme endet mit

1. der Übergabe des Kindes oder Jugendlichen an die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten,
2. der Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch.
(5) Freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme sind nur zulässig, wenn und soweit sie erforderlich sind, um eine Gefahr für Leib oder Leben des Kindes oder des Jugendlichen oder eine Gefahr für Leib oder Leben Dritter abzuwenden. Die Freiheitsentziehung ist ohne gerichtliche Entscheidung spätestens mit Ablauf des Tages nach ihrem Beginn zu beenden.

(6) Ist bei der Inobhutnahme die Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich, so sind die dazu befugten Stellen hinzuzuziehen.

Und das wird in all den Fällen, die Du anprangerst aus Deiner Information von Citizen go ignoriert, da werden die Gerichte immer außen vor gelassen, damit die Fangprämie stimmt? Damit die Heime überleben ... ???? So wie es hier in einigen Beiträgen dargestellt wird, kann jeder Jugendamtsmitarbeiter fröhlich Kinder aus den Familien nehmen, um sich ein Zubrot zu sichern ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach ja, deshalb werden ja auch händeringend von den Jugendämtern Pflegefamilien gesucht.
Ich kenne eine Familie, die keine Pflegekinder mehr aufnimmt, trotz, dass sie das gerne tun würde.

Ganz einfach, weil sie Monat für Monat draufgezahlt haben.

Mit Geld und Nerven.
 
Andersherum gefragt, sind die Menschen in diesem Forum, die andere Erfahrungen mit den Jugendämtern gemacht haben und nicht in Dein Horn tuten, alle damit abzuwedeln, na dann hast Du halt nicht solche Erfahrungen machen müssen ... Sind deren Aussagen weniger glaubhaft? Es gibt nicht nur eine Seite der Ansicht, und ich lese hier kaum, dass geschrieben wurde, dass andere Beiträge als Lügen dargestellt werden.

Doch, natürlich sind gute Erfahrungen mit Jugendämtern glaubhaft. Aber hier geht es um Geschäfte mit Kindesentzug und nicht um die Frage "welche guten Erfahrungen jemand mit einem Jugendamt gemacht hat".


Meine Frage ist, wie die Jugendamts-Mitarbeiter, von denen hier geschrieben wird, die den Kindesentzug vornehmen, mit der Gesetzeslage zurecht kommen?

Eine gute Frage, aber auch eine Frage, auf die Du eigentlich selbst eine Antwort finden müsstest.


Und das wird in all den Fällen, die Du anprangerst aus Deiner Information von Citizen go ignoriert, da werden die Gerichte immer außen vor gelassen, damit die Fangprämie stimmt?
Was wird ignoriert? Sollen nach Deiner Meinung Gerichte in das Geschäft mit der Fangprämie einbezogen werden? ....Diese Frage verstehe ich nicht.
Damit die Heime überleben ... ???? So wie es hier in einigen Beiträgen dargestellt wird, kann jeder Jugendamtsmitarbeiter fröhlich Kinder aus den Familien nehmen, um sich ein Zubrot zu sichern ...

Im Prinzip ist es so. Wenn es nicht häufiger passiert, als es bereits passiert, dann sicher weil viele Jugendamtsmitarbeiter redlich sind und es ihnen echt um das Wohl der Kinder geht... und andererseits deswegen, weil auch Gangster eine gewisse Vorsicht walten lassen müssen.
 
Dafür kommen Kinderheime in Frage. Ist doch auch logisch... es zahlt gerne der, der am meisten davon profitiert. Und es geht ja um Profit.

Das wäre Korruption und ist strafbar.

So etwas wäre allenfalls als illegale Absprache zwischen einzelnen Heimen und einzelnen korrupten Jugendamtsmitarbeitern denkbar. Wie soll das Heim so eine Ausgabe verbuchen? In der Regel handelt es sich dabei um gemeinnützige Einrichtungen unter freier Trägerschaft (meist gGmbHs oder Vereine). Oder eben staatliche Einrichtungen, die aus der öffentlichen Hand finanziert werden. Als was soll die Ausgabe deklariert werden? Wie der Empfänger (einzelne Privatperson) gerechtfertigt werden?

Der JA-Mitarbeiter müsste diese Einnahme versteuern. Da es sich aber um eine illegale Einnahmequelle handelt, kann er es nur als Schwarzgeld behandeln.

Die Einrichtungen und der Empfänger könnten es auch als Beratungshonorar verbuchen. Eine Schulung durch das Jugendamt z.B. Aber hier wäre der JA-MA durch das Jugendamt entsandt und dürfte gar kein separates Honorar empfangen. Neben seiner hauptamtlichen Tätigkeit dürfte er diese Beratungen auch nicht nebenberuflich tätigen, da ein handfester Interessenskonflikt vorläge. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Behörden einer solchen Nebentätigkeit zustimmten.

Also, wie man es dreht und wendet, unter Einsatz erheblicher krimineller Energie mag es vereinzelt so etwas geben.

Aber keinesfalls als gängige Praxis, wie Du es hier darstellen möchtest.
 
Also ich denke, wir können uns einig sein, dass das keine gängige Praxis ist, aber es kommt eben vor und es KANN eben nur deswegen vorkommen, weil es Schlupflöcher gibt. Die dürfte es eben nunmal nicht geben. Kinderheime müssten staatlich sein und einheitlichen Qualitätsstandarts unterliegen, Das Personla müsste einheitliche Qualifikationen aufweisen. Das ist nicht der Fall und man fragt sich da doch: Wieso?
Wenn Du an einer Schule unterrichten willst, musst Du ne Menge studieren und einen ganzen Haufen an Prüfungen ableisten. Warum wird sowas nicht für Heime gefordert? In der Schule gibt es Lehrpläne und pädagogische Grundsätze: Warum gibt es vergleichbares nicht in Heimen?

Ach ja, deshalb werden ja auch händeringend von den Jugendämtern Pflegefamilien gesucht.
Natürlich werden verantwortungsvolle JA-Leute versuchen, Pfelgefamilien zu finden, weil sie vermutlich ganz genau wissen, wie desolat die Heime oft sind und sie wissen, dass eine Familie die bessere Option ist.
Die meisten JA-Mitarbeiter sind bestimmt verantwortungsvoll, aber leider eben nicht alle. Zuviele sind es offenbar nicht und gegen die muss was getan werden.
Man darf ja auch nicht vergessen: Ein JA-Mitarbeiter ist schlecht bezahlt und wird überfordert: Da passieren Fehler. Das muss noch nicht mal böse Absicht sein, aber es passiert und das darf nicht sein.
Auch dagegen muss was getan werden.

Also das was Nordreiner hier Fangprämie nennt...klar, das hört sich so nach Verschwörungstheorie oä an, aber man muss sich klar machen: Gefälligkeiten, Gegenleistungen usw...all das passiert doch überall, oder?
Du lädst XY mal schön zum Essen ein und er schaut vielleicht beim nächsten mal drauf, dass ein paar mehr Kinder in Dein Heim kommen. Man versteht sich eben gut und das soll auch so bleiben.
Vieles passiert da vielleicht mehr oder weniger unbewusst.
Da wird vielleicht mal weggeschaut, dass der Heimleiter doch keine pädagogische Qualifikation hat, oder es wird eben mehr bewilligt, als unbedingt nötig wäre. Das passiert doch in alles Ämtern und Firmen. Nur beim JA ist es eben besonders fatal.
Und ja: Auch ich bin völlig überzeugt, dass es neben diesen halblegalen Sachen auch noch ein paar Dinge gibt, die absolut illegal laufen.
Das wäre Korruption und ist strafbar.

So etwas wäre allenfalls als illegale Absprache zwischen einzelnen Heimen und einzelnen korrupten Jugendamtsmitarbeitern denkbar. Wie soll das Heim so eine Ausgabe verbuchen? In der Regel handelt es sich dabei um gemeinnützige Einrichtungen unter freier Trägerschaft (meist gGmbHs oder Vereine). Oder eben staatliche Einrichtungen, die aus der öffentlichen Hand finanziert werden. Als was soll die Ausgabe deklariert werden? Wie der Empfänger (einzelne Privatperson) gerechtfertigt werden?

Der JA-Mitarbeiter müsste diese Einnahme versteuern. Da es sich aber um eine illegale Einnahmequelle handelt, kann er es nur als Schwarzgeld behandeln.
Genau so!
Bestechungsgeld hat bisher noch keiner versteuert.
ein kleiner Umschlag mit etwas Geld ist leicht an den Mann zu bringen.

Wie gesagt: Ich habe von solchen Fällen gelesen: Das passiert! Manchmal fliegt es auf und manchmal leider nicht.
Aber es passiert. So traurig das ist.
 
Wie gesagt: Schaut euch diese Doku an, die Nordi verlinkt hat: Das lief vor einigen Monaten in der ARD. Ich hab das damals auch gesehen und war geschockt. Ich meine: Dem ARD können wir zumindest einigermaßen seriösen Journalismus unterstellen, oder? Schaut euch die Doku an- sie ist wirklich interessant.
Das Netz ist voll von solchen Beispielen: Das kann nicht alles erfunden sein. Es gibt eine Menge seriöser Quellen dazu.

Eine Fremdunterbringung ohne Zustimmung der Eltern muss immer gerichtlich entschieden werden.
Ja, wie schon geschrieben: Ich habe selbst in einem Gespräch mit einem Richter erlebt: Schulterzucken: "Ach, warum sollte das JA lügen" Natürlich glaubt ein Richter tendenziell eher dem Amt. Auch ein Gutachter kann Fehler maachen, oder beeinflusst sein.
 
Nordrheiner nennt die konkrete Zahl von 2500 € pro Kindesentzug und nennt im gleichen Atemzug die Zahl von 48.000 Inobhutnahmen, er summiert gar auf, welcher Betrag sich dann ergibt.

Also werden hier nicht die genannten Gefälligkeiten, Freundlichkeiten und Ungleichbehandlungen, die zugegeben überall passieren, gemeint. Er behauptet kriminelle Korruption in ganz großem Stil.

Das ist ein Unterschied.
 
Nordrheiner nennt die konkrete Zahl von 2500 € pro Kindesentzug und nennt im gleichen Atemzug die Zahl von 48.000 Inobhutnahmen, er summiert gar auf, welcher Betrag sich dann ergibt.

Also werden hier nicht die genannten Gefälligkeiten, Freundlichkeiten und Ungleichbehandlungen, die zugegeben überall passieren, gemeint. Er behauptet kriminelle Korruption in ganz großem Stil.

Das ist ein Unterschied.
Sicher! Aber beides ist eben schlimm genug. Ich denke, was wirklich abläuft können wir nur mutmaßen. Aber wie es auch sein mag: Ob im großen oder kleinen: Es muss was getan werden. So gehts nicht weiter.
 
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