Eisherz
Sehr aktives Mitglied
Nun, das liegt vermutlich daran, dass Du in Deinem Umfeld nicht erlebst, was andere Menschen in Deutschland erleben. Für Dich mögen geschilderte Negativ-Erlebnisse nicht real sein, für andere Menschen sind sie bittere Realität.
Es geht auch nicht um die Mitteilung einer einzigen Organisation. Wer sich mit dem Thema Kindesentzug in Deutschland ernsthaft beschäftigt, stößt auf ganz unterschiedliche Quellen.
Gib bitte eine seriöse Quelle an, die von Deinen zitierten "Fangprämien"berichtet. Nenn mir eine Quelle für eine Statistik, die die Höhe des Kindesentzuges, so wie Du es angibst, bestätigt
Ich wurde angeschrieben mit dem Vorwurf, ich hätte mich nicht ausreichend mit der Organisation citizen.go beschäftigt. Diese Organisation ist hier auch nicht das Thema. Und selbst wenn diese Organisation z.B. politisch angreifbar ist, so wäre das kein Beweis, welcher das Thema Kindesentzug als überflüssig erscheinen lässt.
Dazu stehe ich nach wie vor, es ist nicht so, dass alleine der Zweck die Mittel heiligt. Ich wiederhole mich, Du hast diese Organisation hier eingebracht, ich habe kurz recherchiert und einiges gelesen, womit sich diese Organisation u. a. befasst. Das hat keinen Bezug zu einer Aussage oder einem Beweis, dass das Thema Kindesentzug als überflüssig anzusehen ist.
Die Beiträge von Userinnen, die selbst von Kindesentzug negativ betroffen sind und sich hier meldeten, sollten nicht überlesen werden. Ignoranz von Mißständen ist lediglich eine passive Unterstützung der Missetäter.
Werden in unserem Forum die Menschen, die Hilfe gegen behördliche Willkür benötigen, jetzt als Lügner hingestellt?
Heben positive Beispiele das Unrecht auf, welches für etliche Frauen bzw. Familien zur Realität wurde?
Andersherum gefragt, sind die Menschen in diesem Forum, die andere Erfahrungen mit den Jugendämtern gemacht haben und nicht in Dein Horn tuten, alle damit abzuwedeln, na dann hast Du halt nicht solche Erfahrungen machen müssen ... Sind deren Aussagen weniger glaubhaft? Es gibt nicht nur eine Seite der Ansicht, und ich lese hier kaum, dass geschrieben wurde, dass andere Beiträge als Lügen dargestellt werden.
Meine Frage ist, wie die Jugendamts-Mitarbeiter, von denen hier geschrieben wird, die den Kindesentzug vornehmen, mit der Gesetzeslage zurecht kommen?
Im VIII. Buch Sozialgesetz - Kinder- und Jugendhilfegesetz - steht unter § 42:
§ 42
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
(1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn
1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder
2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und
a) die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder
b) eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder
3. ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.
Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen; im Fall von Satz 1 Nr. 2 auch ein Kind oder einen Jugendlichen von einer anderen Person wegzunehmen.
(2) Das Jugendamt hat während der Inobhutnahme die Situation, die zur Inobhutnahme geführt hat, zusammen mit dem Kind oder dem Jugendlichen zu klären und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen. Dem Kind oder dem Jugendlichen ist unverzüglich Gelegenheit zu geben, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen. Das Jugendamt hat während der Inobhutnahme für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zu sorgen und dabei den notwendigen Unterhalt und die Krankenhilfe sicherzustellen; § 39 Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend. Das Jugendamt ist während der Inobhutnahme berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen notwendig sind; der mutmaßliche Wille der Personensorge- oder der Erziehungsberechtigten ist dabei angemessen zu berücksichtigen.
(3) Das Jugendamt hat im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme zu unterrichten und mit ihnen das Gefährdungsrisiko abzuschätzen. Widersprechen die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten der Inobhutnahme, so hat das Jugendamt unverzüglich
1. das Kind oder den Jugendlichen den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten zu übergeben, sofern nach der Einschätzung des Jugendamts eine Gefährdung des Kindeswohls nicht besteht oder die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bereit und in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden oder
2. eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen herbeizuführen.
Sind die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten nicht erreichbar, so gilt Satz 2 Nr. 2 entsprechend. Im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 ist unverzüglich die Bestellung eines Vormunds oder Pflegers zu veranlassen. Widersprechen die Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme nicht, so ist unverzüglich ein Hilfeplanverfahren zur Gewährung einer Hilfe einzuleiten.
(4) Die Inobhutnahme endet mit
1. der Übergabe des Kindes oder Jugendlichen an die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten,
2. der Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch.
(5) Freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme sind nur zulässig, wenn und soweit sie erforderlich sind, um eine Gefahr für Leib oder Leben des Kindes oder des Jugendlichen oder eine Gefahr für Leib oder Leben Dritter abzuwenden. Die Freiheitsentziehung ist ohne gerichtliche Entscheidung spätestens mit Ablauf des Tages nach ihrem Beginn zu beenden.
(6) Ist bei der Inobhutnahme die Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich, so sind die dazu befugten Stellen hinzuzuziehen.
Und das wird in all den Fällen, die Du anprangerst aus Deiner Information von Citizen go ignoriert, da werden die Gerichte immer außen vor gelassen, damit die Fangprämie stimmt? Damit die Heime überleben ... ???? So wie es hier in einigen Beiträgen dargestellt wird, kann jeder Jugendamtsmitarbeiter fröhlich Kinder aus den Familien nehmen, um sich ein Zubrot zu sichern ...
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