Aber in den meisten Firmen und Behörden ist privates Surfen im Internet ausdrücklich untersagt. Wird man dabei erwischt, kann es eine Kündigung nach sich ziehen. Du wirst dafür bezahlt, dass du während der Arbeitszeit arbeitest, und nicht dafür, dass du privaten Interessen nachgehst. Das tust du aber, wenn du im Internet surfst. Wenn man der TE aus ihrer Sicht nicht gengend Arbeit gibt, musst sie das einfordern, mit Vorgesetzten oder ggf. dem Betriebsrat sprechen. Aber ausweichen ins private Surfen am Arbeitsplatz ist keine Lösung.
Ich würde der TE auch raten, es bei der nächsten Stelle nicht mehr zu tun. Was sagt denn der Betriebsrat zu der Kündigung?