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Gekündigt wegen surfen am Arbeitsplatz

die Frage ist doch, wem würde ich als Chef oder Unternehmer mehr vertrauen? Einem Arbeitnehmer der heimlich im Internet surft oder einem der sich selbstständig eine Aufgabe sucht?🙄
 
die Frage ist doch, wem würde ich als Chef oder Unternehmer mehr vertrauen? Einem Arbeitnehmer der heimlich im Internet surft oder einem der sich selbstständig eine Aufgabe sucht?🙄
Man ist einfach ein extrem schlechter Arbeitgeber, wenn man den Angestellten überhaupt in die Lage bringt, sich eine Aufgabe suchen zu müssen: Normalerweise sollte das ja wohl klar definiert sein.
Ein guter Chef hätte vermutlich auch kein Problem damit, wenn ein Angstellter zB seine Arbeit schneller als gedacht erledigt und sich dann mal ne Auszeit nimmt.
Jedenfalls ist es NICHT Aufgabe des Angestellten (es sei denn, es ist explizit so festgehalten) sich wie ein Detektiv seine Arbeit erstmal mühsam suchen zu müssen. Vor allem: Wenn es keine gibt, was soll er dann tun?
Soweit ich weiß, ist es sogar arbeitsrechlich nict zulässig, dass ein Mitarbeiter gezwungen wird, total fachfremde Sachen zu machen. Also wenn ich ZB einen Ingenieur einstelle und plötzlich keine Arbeit für ihn habe, so ist es nicht zulässig, im einfach mal den Putzeimer in die Hand zu drücken.
Die Arbeit muss dem Arbeitsvertrag angemessen sein.
Eine Thekenkraft kann man vielleicht noch für andere Büroaufgaben einteilen, aber man kann nicht erwarten, dass sie sich die selber sucht, oder anfängt das Büro zu putzen. Wie soll man sich das überhaupt vorstellen? Soll sie sich selbständig mal über den Posteingang hermachen, und mal schauen, ob sie nicht selber etwas beantworten kann? Oder soll sie mal durch die Büros gehen und schauen, ob es nicht mal Zeit wäre, Bleistifte nachzubestellen? Sie könnte auch ins Lager gehen und ein paar Kisten schleppen? Oder wenn es ein Labor gibt, mal selber unters Mikroskop schauen...
Je nach Firma ist das doch total unrealistisch. Es fallen sicher Arbeiten an, aber vielleicht ist sie dafür nicht qualifiziert? Oder es ist eben unzumutbar. Auf jeden Fall wäre es anmaßend den anderen Mitarbeitern gegenüber, wenn sie sich selbständig deren Arbeit aneignen würde, oder etwa nicht?
Hätte sie das gemacht, hätte man sie vermutlich deswegen gekündigt!
 
Eigentlich WEISS man, dass das verboten ist, es sei denn, es wurde einem ausdrücklich erlaubt.




Fast jede Firma hat einen Telefonanschluss. Darüber ist man im Notfall erreichbar.
Man darf aber nicht verbieten, das Smarthphone für den Notfallmitzubringen, und das ist auch richtig so.
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht!
In Betrieben mit Betriebsrat sind generelle Verhaltensregelungen zur Smartphone-Nutzung mitbestimmungspflichtig. Das regelt §87 Abs. 1 Nr. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes, denn in einem solchen Fall möchte der Arbeitgeber mit verbindlichen Nutzungsregeln ein einheitliches Verhalten im Betrieb erreichen. Daran muss der Betriebsrat beteiligt werden und zustimmen, wie das Beispiel im Kasten zeigt.Ein gänzliches Verbot, das Smartphone in den Betrieb mitzubringen, wird der Arbeitgeber in der Regel nicht durchsetzen können, da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse daran haben, ihr Handy in der Pause nutzen zu wollen.

Ausserdem kenne ich die Aussage von Chefs den Firmenanschluss nicht privat zu nützen, weil dann die Fa nicht erreichbar wäre
 
Zuletzt bearbeitet:
Man ist einfach ein extrem schlechter Arbeitgeber, wenn man den Angestellten überhaupt in die Lage bringt, sich eine Aufgabe suchen zu müssen: Normalerweise sollte das ja wohl klar definiert sein.
Ein guter Chef hätte vermutlich auch kein Problem damit, wenn ein Angstellter zB seine Arbeit schneller als gedacht erledigt und sich dann mal ne Auszeit nimmt.
Jedenfalls ist es NICHT Aufgabe des Angestellten (es sei denn, es ist explizit so festgehalten) sich wie ein Detektiv seine Arbeit erstmal mühsam suchen zu müssen. Vor allem: Wenn es keine gibt, was soll er dann tun?
Soweit ich weiß, ist es sogar arbeitsrechlich nict zulässig, dass ein Mitarbeiter gezwungen wird, total fachfremde Sachen zu machen. Also wenn ich ZB einen Ingenieur einstelle und plötzlich keine Arbeit für ihn habe, so ist es nicht zulässig, im einfach mal den Putzeimer in die Hand zu drücken.
Die Arbeit muss dem Arbeitsvertrag angemessen sein.
Eine Thekenkraft kann man vielleicht noch für andere Büroaufgaben einteilen, aber man kann nicht erwarten, dass sie sich die selber sucht, oder anfängt das Büro zu putzen. Wie soll man sich das überhaupt vorstellen? Soll sie sich selbständig mal über den Posteingang hermachen, und mal schauen, ob sie nicht selber etwas beantworten kann? Oder soll sie mal durch die Büros gehen und schauen, ob es nicht mal Zeit wäre, Bleistifte nachzubestellen? Sie könnte auch ins Lager gehen und ein paar Kisten schleppen? Oder wenn es ein Labor gibt, mal selber unters Mikroskop schauen...
Je nach Firma ist das doch total unrealistisch. Es fallen sicher Arbeiten an, aber vielleicht ist sie dafür nicht qualifiziert? Oder es ist eben unzumutbar. Auf jeden Fall wäre es anmaßend den anderen Mitarbeitern gegenüber, wenn sie sich selbständig deren Arbeit aneignen würde, oder etwa nicht?
Hätte sie das gemacht, hätte man sie vermutlich deswegen gekündigt!

Möglicherweise hatte der Chef ganz einfach keine Symphatie für sie und deshalb gekündigt.Man hätte ja auch die Probezeit verlängern können
 
oh, da habe ich mir bei meiner einen Arbeitsstelle schon was weitaus Schlimmeres geleistet als das...
habe aber ehrlich dazu gestanden und mein Chef hat mehr gelacht, als dass er sich drüber aufgeregt hat.

Wegen Surfen bin ich noch nie irgendwo gekündigt worden. 😱
 
oh, da habe ich mir bei meiner einen Arbeitsstelle schon was weitaus Schlimmeres geleistet als das...
habe aber ehrlich dazu gestanden und mein Chef hat mehr gelacht, als dass er sich drüber aufgeregt hat.

Wegen Surfen bin ich noch nie irgendwo gekündigt worden. 😱
und ich habe wohl sehr gro0es Glück. Solange die Arbeit ordentlich gemacht wird, kann jeder schalten und walten wie er will,und es funktioniert
 
Also wenn ich ZB einen Ingenieur einstelle und plötzlich keine Arbeit für ihn habe, so ist es nicht zulässig, im einfach mal den Putzeimer in die Hand zu drücken.
Die Arbeit muss dem Arbeitsvertrag angemessen sein.
Eine Thekenkraft kann man vielleicht noch für andere Büroaufgaben einteilen, aber man kann nicht erwarten, dass sie sich die selber sucht, oder anfängt das Büro zu putzen. Wie soll man sich das überhaupt vorstellen? Soll sie sich selbständig mal über den Posteingang hermachen, und mal schauen, ob sie nicht selber etwas beantworten kann? Oder soll sie mal durch die Büros gehen und schauen, ob es nicht mal Zeit wäre, Bleistifte nachzubestellen? Sie könnte auch ins Lager gehen und ein paar Kisten schleppen? Oder wenn es ein Labor gibt, mal selber unters Mikroskop schauen...


Ist auch super clever vom AG, einem Ingenieur das teure Ingenieurs-Gehalt zu zahlen und ihn dann zum Putzen zu schicken. Der teuerste Putzmann Deutschlands 😀🙄😛.

Die TE soll froh sein, dass sie da weg ist. Ein Anwalt bringt ja höchstens den gleichen Job nach Klage auf Wiedereinstellung, dann finden sie halt was anderes.
 
war es nicht möglich Cookies und den Verlauf an dem PC zu löschen?

Ich verstehe deinen Unmut, aber wahrscheinlich ist eine neue Arbeitsstelle auch spannender. Trotzdem ärgerlich, das stimmt.
 
Nein, das genügt leider nicht. Die IT kann mit recht leichten Hilfsmittel immer verfolgen, wie oft, wie lange und auf welchen Seiten gesurft wurde, falls sie dies unbedingt will.
 

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