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Gedankengänge Thema Emanzipation

  • Starter*in Starter*in pfefferjunge
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Ich versuche es mal, obwohl ich denke, dass dies verständlich ist.

"Wer wird denn zum Erziehungsjahr gedrängt?"

Wird ein Kind geboren, dann bekommt man Erziehungszeit. (12 Monate Rentenanrechnung)
Damit werden zeitnahe Rentenlücken der Frau aufgefüllt. Und des Mannes? Was wenn der das Erziehungsjahr nimmt?

Wer es nicht in Anspruch nimmt, wer als Frau sofort oder innerhalb eines Jahres weiter arbeitet, bekommt das als Beitragszahlung (Eckrentnereinzahlung) zusätzlich gutgeschrieben. Nicht jedoch als Rentenzeit! (Finde ich als schreiende Ungerechtigkeit!) Gilt das dann auch für den Mann? Man bekommt also nur das Geld, aber nicht die Zeit? Das wäre ja logisch, denn man arbeitet ja sowieso....Oder bin ich jetzt doof? 😕
Damit haben diese Jahre nicht den gleichen Wert wie Arbeitsjahre, weil die Einzahlung um den Faktor Arbeitgeberanteil geringer ist und eben diese Monate am Ende eines Arbeitslebens nicht zugutekommen. Verstehe ich auch nicht, denn man arbeitet ja schon wieder...
Denn wenn man die gesetzliche Altersgrenze nicht erreicht, werden diese erfolgten Zahlungen ebenfalls prozentual gekürzt!

"Außerdem wird die Mutter keinesfalls bevorzugt, weil wir normal vom Familieneinkommen sprechen und beide den Vorteil genießen. Bei Trennung wird es mit in die Berechnung des Ausgleichs kommen."
Hier musst du mir sagen was du nicht verstehst...
Es kann also sein, dass die Mutter Rentenanspruch (Geld) im Ausgleich an den Mann verliert.

"Zudem kann auch der Mann diese Anrechnung bekommen."
Äußert, bzw. erklärt sich das Paar bis zu einem gewissen Zeitpunkt (es erfolgt ein Anschreiben) nicht, so wird es grundsätzlich der Mutter zugesprochen. Das hiesse also, meine erste Frage siehe oben, dass diese Rechnung auf Mann und Frau zutreffen könnte, vorausgesetzt, man hat sich fristgemäß erklärt?

Bei umgekehrter Kinderbetreuung kann es sinnvoll sein, dem Mann die Rente aufzufüllen, weil wir ja auch Mindestzeiten beim Rentenanspruch haben.
Darüber sollte man sich beraten lassen.
Hier musst du mir bitte dann auch sagen, was du nicht verstehst...

......Rhenus, ich kenne mich echt nicht mit dieser Materie aus und meine Fragen sind durchaus ernstgemeint und interessiert, wenn auch "doof" klingend für den Fachmann.
Mir drängt sich dann auch die Frage auf, ob es ein generelles Problem mit der Ungerechtigkeit der Regelung gibt, wenn sie in gleichem Ausmass beide Geschlechter beträfe, also Mann und Frau im selben Boot sitzen. Und es jetzt um die Emanzipierung des Gesellschaft ginge, indem man diese Regelungen anpasst und ändert?
 
......Rhenus, ich kenne mich echt nicht mit dieser Materie aus und meine Fragen sind durchaus ernstgemeint und interessiert, wenn auch "doof" klingend für den Fachmann.
Mir drängt sich dann auch die Frage auf, ob es ein generelles Problem mit der Ungerechtigkeit der Regelung gibt, wenn sie in gleichem Ausmass beide Geschlechter beträfe, also Mann und Frau im selben Boot sitzen. Und es jetzt um die Emanzipierung des Gesellschaft ginge, indem man diese Regelungen anpasst und ändert?

Nein, das sollte keine Kritik sein, doch wir hatten ja im Strang schon drüber geschrieben, als Benachteiligung der Frau.
Und hier wird ja teilweise so getan, als wäre das ein realer Vorteil oder gar die Bevorzugung der Frau.

Es soll ja grundsätzlich ein gesellschaftlicher Ausgleich der Frau sein, die ja Kinder bekommt.
Da dies zu Benachteiligung im Arbeitsleben führt, die Gesellschaft aber durch die Gesetzgebung Frauen zwingt arbeiten zu gehen, sehe ich das in erster Linie nicht als Emanzipationsproblem zwischen Mann und Frau (Ehe), sondern zwischen Frauen die gebären oder nicht gebären.
Danach erst zwischen dem Kollegen, der in dieser Zeit mehr Einkommen, Rentenansprüche und Rentenmonate erwirbt und/oder befördert wird.
 
Hallo Marmite,

dein Gedankengang ist korrekt. Die Regelungen betreffen Frau und Mann. Das heisst, auch für den Kindsvater sollte Rhenus hier eine Benachteiligung sehen in Bezug auf Kindererziehungszeit und Berufstätigkeit. Die Regelung ist ja schließlich geschlechtsneutral. 🙂
 
Hallo Marmite,

dein Gedankengang ist korrekt. Die Regelungen betreffen Frau und Mann. Das heisst, auch für den Kindsvater sollte Rhenus hier eine Benachteiligung sehen in Bezug auf Kindererziehungszeit und Berufstätigkeit. Die Regelung ist ja schließlich geschlechtsneutral. 🙂

Dann hab ich es also richtig verstanden. Phew!!

Meine nächste und ernstgemeinte Frage wäre dann, auf Rhenus eingehend, wenn es ein "Problem" zwischen gebährenden und nichtgebährenden Frauen ist, welches es zu überwinden gilt, dann hätte dies ja weitreichende Konsequenzen. Ich meine, es sind ja nicht alle Frauen freiwillig kinderlos. Wobei es bestimmt viele Männer gibt, die unfreiwillig Vater sind......
 
Da die Kinder vor 1992 wohl heute längst aus dem Pflegealter raus sein dürften, sollte man die 12 Monate streichen und sich stattdessen an 36 Monate Rentenanrechnung gewöhnen. Trotzdem danke, für deine ausführliche Erklärung.

Danke,
ich schrieb das in der Form, weil das jetzt zunehmend Frauen betrifft, die jetzt in Rente gehen und vielleicht meinen, ihre Jahre würden verlängernd wirken.
Außerdem kann auch nur hier sich ein "entgangener" Vorteil des Mannes ergeben, weil das unser Thema war.

Ich habe einen Fall betreut, da wurden 43 Beitragsjahre berechnet, die Frau hat immer gearbeitet und dann wurde der prozentuale Abzug auch von den Babyjahren gemacht.
Wären diese Jahre als Beitragszeiten gerechnet worden, wären kaum Prozente abgezogen worden.

Eine Anfrage bei der Rentenanstalt hat ergeben, dass diese nur "Zeitnah" gegeben werden dürfen.
Obwohl ich das so im Gesetz nicht lese.
Das bedeutet auch, dass meinetwegen die Eckbeiträge vom Geburtsjahr gelten, die nach 30-40 Jahren kaum etwas wert sind (Inflation).

Was die 36 Monate betrifft, wird nach meiner Auffassung die Frau sogar noch schlechter gestellt. Denn wenn sie arbeiten geht, innerhalb der Betreuungszeit, wird ihr das gar nicht in der Rente vergütet. Also es erfolgt keine "Aufdopplung" der Rente. Sie verliert den Anspruch.
Auch bleibt nur die halbe Beitragszahlung (Arbeitgeberzuschuss fehlt!), sodass es real nur 18 Monate sind.
Das nenne ich Mogelpackung und dient nur dem Arbeitsmarkt und der Tatsache, dass es kaum Krippenplätze gibt.

Daher ist zu erwarten, dass es noch verschlechtert wird.
Dieser Anreiz dient vielleicht nur einer Bevölkerungsgruppe, die im Alter eh arm sein werden.
 
Was die 36 Monate betrifft, wird nach meiner Auffassung die Frau sogar noch schlechter gestellt. Denn wenn sie arbeiten geht, innerhalb der Betreuungszeit, wird ihr das gar nicht in der Rente vergütet. Also es erfolgt keine "Aufdopplung" der Rente. Sie verliert den Anspruch.

Das habe ich leider nicht verstanden. Wie kann ich denn bei Mehranrechnung am Ende auf weniger kommen?
 
Das habe ich leider nicht verstanden. Wie kann ich denn bei Mehranrechnung am Ende auf weniger kommen?

Weil es relativ zu sehen ist und es nur ein entweder oder gibt. Es gibt keine Mehranrechnung (wie bis 1992) Beitrag aus Arbeit + Eckrentenbeitrag mehr.
Entweder man nimmt die Betreuungszeit, verzichtet auf Lohn und damit Zuschuss des Arbeitgebers, bekommt den Eckrentenbeitrag ohne AG Anteil, oder man bekommt nur die selbst erwirtschaftete Rente mit AG Anteil.

Ob es dabei eine Aufrechnung bis zur Eckrentenbeitrag gibt, bei Niedriglöhnen und Minijobs, weiß ich nicht.
Das steht nicht alles in den Gesetzen sondern auch in Verordnungen.
 
Nö, immernoch unklar.

Geht der Erziehungsberechtigte vor Ablauf der 36 Monate wieder arbeiten, leistet dieser für die Rente die übliche Einzahlung aus seinem Arbeitsverhältnis + AG Rentenanteil und zusätzlich erhält er die Anrechnung der Kindererziehungszeit bis die 36 Monate erreicht sind.

Ich hab jetzt das Problem nicht gefunden.

Und schon gar nicht hinsichtlich des Vergleichs von 12 und 36 Monaten.
 
Warum, hast du was zu verbergen, sind es dann doch eher Ausnahmen?

Solche rhetorischen Mittel hast du doch nicht nötig.
Es ist einfach ein umfangreicheres Thema und ich schreibe hier sicher nicht von echten Fällen ins Forum.
Lassen wir es dabei - wir haben hier gänzlich unterschiedliche Wahrnehmungen. Glauben musst du mir gar nichts.
 
Solche rhetorischen Mittel hast du doch nicht nötig.
Es ist einfach ein umfangreicheres Thema und ich schreibe hier sicher nicht von echten Fällen ins Forum.
Lassen wir es dabei - wir haben hier gänzlich unterschiedliche Wahrnehmungen. Glauben musst du mir gar nichts.

Du machst es dir wirklich einfach.

Ich habe nicht nach echte Fallbeispile gefragt, sondern nach Prozentzahlen von dir aus deine Praxiserfahrung.
ebenso ob Kinder von 3 Jahre aussagen müssen vor Gericht.
Wo du da über echte Fälle schreibst ist mir ein Rätsel.

Wenn du schon mit Statements kommt das Väter die Kinder zugesprochen bekommen und Kinder aussagen vor Gericht bei wem sie wohnen wollen, dann bitte etwas genauer. Mit dein Statement wirkt es als ob ein Vater gewöhnlich erfolgreich ist vor Gericht. Wenn das so ist dann hätte ich gerne eine Quelle zu, die deine Aussage bestätigt.
 
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