Warum wird mir schwindlig, wenn ich das lese, Rhenus? Kannst du mal Klartext reden bitte, für alle hier, die nicht "zwischen den Zeilen" lesen können?😕
Ich versuche es mal, obwohl ich denke, dass dies verständlich ist.
"Wer wird denn zum Erziehungsjahr gedrängt?"
Wird ein Kind geboren, dann bekommt man Erziehungszeit. (12 Monate Rentenanrechnung)
Damit werden zeitnahe Rentenlücken der Frau aufgefüllt.
Wer es nicht in Anspruch nimmt, wer als Frau sofort oder innerhalb eines Jahres weiter arbeitet, bekommt das als Beitragszahlung (Eckrentnereinzahlung) zusätzlich gutgeschrieben. Nicht jedoch als Rentenzeit! (Finde ich als schreiende Ungerechtigkeit!)
Damit haben diese Jahre nicht den gleichen Wert wie Arbeitsjahre, weil die Einzahlung um den Faktor Arbeitgeberanteil geringer ist und eben diese Monate am Ende eines Arbeitslebens nicht zugutekommen.
Denn wenn man die gesetzliche Altersgrenze nicht erreicht, werden diese erfolgten Zahlungen ebenfalls prozentual gekürzt!
"Außerdem wird die Mutter keinesfalls bevorzugt, weil wir normal vom Familieneinkommen sprechen und beide den Vorteil genießen. Bei Trennung wird es mit in die Berechnung des Ausgleichs kommen."
Hier musst du mir sagen was du nicht verstehst...
Es kann also sein, dass die Mutter Rentenanspruch (Geld) im Ausgleich an den Mann verliert.
"Zudem kann auch der Mann diese Anrechnung bekommen."
Äußert, bzw. erklärt sich das Paar bis zu einem gewissen Zeitpunkt (es erfolgt ein Anschreiben) nicht, so wird es grundsätzlich der Mutter zugesprochen.
Bei umgekehrter Kinderbetreuung kann es sinnvoll sein, dem Mann die Rente aufzufüllen, weil wir ja auch Mindestzeiten beim Rentenanspruch haben.
Darüber sollte man sich beraten lassen.
Hier musst du mir bitte dann auch sagen, was du nicht verstehst...