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Gedankengänge Thema Emanzipation

  • Starter*in Starter*in pfefferjunge
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Nessuno, ich arbeite zwar nicht in diesem Feld, habe aber auch ein paar persönliche Beispiele in meinem Bekanntenkreis, an denen man erkennen kann, dass sich die Gesetzesgeber und deren "Wächter" oft, nicht immer, aber immer öfter, dahingehend bewegen, dass einem Kindesvater bei einer Trennung nicht automatisch die Kompetenz abgesprochen wird, ein Kind allein grossziehen zu können.

In der Vergangenheit war es ja oft so, dass die Mutter meist die Hauptbezugsperson war, oft unter Aufgabe ihres eigenen Lebens, inklusive berufliche Weiterentwicklung.

Es ist noch vieles im Argen, aber es gibt immer mehr Väter, die sich aktiv an der Aufzucht ihrer Kinder beteiligen und somit einen realen Bezug zu ihrem Kind haben. Unter dieser Vorraussetzung hat ein Familiengericht heute eine bessere Handhabe, entweder beiden Eltern das Aufenthaltsrecht für das Kind zu gewähren (gemeinsames Sorgerecht ist ja heute schon gang und gebe) oder sogar dem Vater das Aufenthaltsrecht für das Kind zuzuspechen. Das Stigma, alleinerziehender Vater zu sein, wird immer kleiner und irgendwann wird es hoffentlich auch mal völlig normal sein, dass getrennt lebende Eltern gleichermaßen für ihre Kinder sorgen.

Vor ein paar Jahren noch hatten meist radikale (und hin und wieder auch mit gutem Grund) operierende Vätergruppen ihre Daseinsberechtigung dadurch, dass Väter einfach weniger Rechte hatten. Dies wurde inzwischen erkannt und immer mehr durch neue Gesetze ausgeglichen.

Ein Vater, der nicht mehr mit der Kindesmutter zusammen ist, muss zwar immer noch von Pontius zu Pilatus laufen um seine Rechte wahrnehmen zu können, wenn die Mutter unkooperativ ist, aber es wird immer leichter.
Ideal ist es meiner Ansicht nach noch lange nicht, aber die Entwicklungstendenz läßt zumindest hoffen.
 
......Rhenus, ich kenne mich echt nicht mit dieser Materie aus und meine Fragen sind durchaus ernstgemeint und interessiert, wenn auch "doof" klingend für den Fachmann.
Mir drängt sich dann auch die Frage auf, ob es ein generelles Problem mit der Ungerechtigkeit der Regelung gibt, wenn sie in gleichem Ausmass beide Geschlechter beträfe, also Mann und Frau im selben Boot sitzen. Und es jetzt um die Emanzipierung des Gesellschaft ginge, indem man diese Regelungen anpasst und ändert?

Die Versorgungsregelungen sind unabhängig vom Geschlecht.

Angerechnet werden Kindererziehungszeiten (allerdings minimal). Egal, ob Mann oder Frau.
Der verdienende Teil bekommt sowieso Rente (sofern er angestellt ist oder eine Rentenversicherung abgeschlossen hat).
Bei Trennung gibt die Frau ihre Hälfte ab und der Mann seine Hälfte (vollkommen egal, wie es dazu kam).
Mit den neuen Regelungen bezüglich Erziehungszeit kenne ich mich nicht genau aus.
 
Ausschließlich, wenn man verheiratet ist. Ich hätte Scheidung schreiben sollen, statt Trennung.
Gilt auch nur für die Ehezeit.

Da fragt man sich nun, inwieweit es besser ist zu heiraten oder einfach nur zusammenzuleben. Heiraten hat viele auch steuerliche Vorteile, Zusammenleben scheint aber vorteilhafter zu sein, wenn man sich trennen will oder muss....😕.
 
Das Stigma, alleinerziehender Vater zu sein, wird immer kleiner und irgendwann wird es hoffentlich auch mal völlig normal sein, dass getrennt lebende Eltern gleichermaßen für ihre Kinder sorgen.

Das klingt doch super. Wenn der Vater die Erziehungsjahre mittlerweile mitnimmt und auch im Trennungsfalle nur noch eingeschränkt arbeiten kann da er das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten hat, braucht es ja keine threads mehr in welchen es um benachteiligte, alleinerziehende Frauen geht. Denn die Benachteiligung sollte ja dann Heute ebenfalls gerechter aufgeteilt sein. Um was geht es denn hier seit x Seiten?
 
Das klingt doch super. Wenn der Vater die Erziehungsjahre mittlerweile mitnimmt und auch im Trennungsfalle nur noch eingeschränkt arbeiten kann da er das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten hat, braucht es ja keine threads mehr in welchen es um benachteiligte, alleinerziehende Frauen geht. Denn die Benachteiligung sollte ja dann Heute ebenfalls gerechter aufgeteilt sein. Um was geht es denn hier seit x Seiten?

PC. Wir DISKUTIEREN!!!! 🙄


Und nein, es sollte nicht immer nur um benachteiligte alleinerziehende Frauen gehen. Da quassel ich mir hier ja auch schon die Fingerkuppen fusslig.

Es geht um EMANZIPATION, eben sich aus einer untragbaren Situation zu befreien, sei diese gesellschaftlicher oder persönlicher Natur...
 
Nö, immernoch unklar.

Geht der Erziehungsberechtigte vor Ablauf der 36 Monate wieder arbeiten, leistet dieser für die Rente die übliche Einzahlung aus seinem Arbeitsverhältnis + AG Rentenanteil und zusätzlich erhält er die Anrechnung der Kindererziehungszeit bis die 36 Monate erreicht sind.

Ich hab jetzt das Problem nicht gefunden.

Und schon gar nicht hinsichtlich des Vergleichs von 12 und 36 Monaten.

Nicht einfach behaupten, Quelle bringen!
Wo steht das?

Es gibt zumindest einen Sonderfall, wo das sein kann, doch bringe erst mal deine Quelle.
 
Und nein, es sollte nicht immer nur um benachteiligte alleinerziehende Frauen gehen. Da quassel ich mir hier ja auch schon die Fingerkuppen fusslig.

Na, dann solltest du meinen Einwand ja umso besser verstehen können. ^^

Im übrigen lässt man dich hier trotz der vielen Auskünfte relativ dumm sterben. Auch die 10 jährige Kinderberücksichtigungszeit, ist ein Ausgleich für Erziehende der hier noch on top draufkommt. Und das wurde bislang gar nicht erwähnt.


@ Rhenus

Möchtest du eine Quellenangabe deiner eigenen Schreibe? Meine Zusammenfassung war lediglich die Wiederholung deiner Aussage!

Wer es nicht in Anspruch nimmt, wer als Frau sofort oder innerhalb eines Jahres weiter arbeitet, bekommt das als Beitragszahlung (Eckrentnereinzahlung) zusätzlich gutgeschrieben.

😕
 
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Marina9 Thema Glaube und alles was dazugehört! Gesellschaft 210

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