Nessuno, ich arbeite zwar nicht in diesem Feld, habe aber auch ein paar persönliche Beispiele in meinem Bekanntenkreis, an denen man erkennen kann, dass sich die Gesetzesgeber und deren "Wächter" oft, nicht immer, aber immer öfter, dahingehend bewegen, dass einem Kindesvater bei einer Trennung nicht automatisch die Kompetenz abgesprochen wird, ein Kind allein grossziehen zu können.
In der Vergangenheit war es ja oft so, dass die Mutter meist die Hauptbezugsperson war, oft unter Aufgabe ihres eigenen Lebens, inklusive berufliche Weiterentwicklung.
Es ist noch vieles im Argen, aber es gibt immer mehr Väter, die sich aktiv an der Aufzucht ihrer Kinder beteiligen und somit einen realen Bezug zu ihrem Kind haben. Unter dieser Vorraussetzung hat ein Familiengericht heute eine bessere Handhabe, entweder beiden Eltern das Aufenthaltsrecht für das Kind zu gewähren (gemeinsames Sorgerecht ist ja heute schon gang und gebe) oder sogar dem Vater das Aufenthaltsrecht für das Kind zuzuspechen. Das Stigma, alleinerziehender Vater zu sein, wird immer kleiner und irgendwann wird es hoffentlich auch mal völlig normal sein, dass getrennt lebende Eltern gleichermaßen für ihre Kinder sorgen.
Vor ein paar Jahren noch hatten meist radikale (und hin und wieder auch mit gutem Grund) operierende Vätergruppen ihre Daseinsberechtigung dadurch, dass Väter einfach weniger Rechte hatten. Dies wurde inzwischen erkannt und immer mehr durch neue Gesetze ausgeglichen.
Ein Vater, der nicht mehr mit der Kindesmutter zusammen ist, muss zwar immer noch von Pontius zu Pilatus laufen um seine Rechte wahrnehmen zu können, wenn die Mutter unkooperativ ist, aber es wird immer leichter.
Ideal ist es meiner Ansicht nach noch lange nicht, aber die Entwicklungstendenz läßt zumindest hoffen.
In der Vergangenheit war es ja oft so, dass die Mutter meist die Hauptbezugsperson war, oft unter Aufgabe ihres eigenen Lebens, inklusive berufliche Weiterentwicklung.
Es ist noch vieles im Argen, aber es gibt immer mehr Väter, die sich aktiv an der Aufzucht ihrer Kinder beteiligen und somit einen realen Bezug zu ihrem Kind haben. Unter dieser Vorraussetzung hat ein Familiengericht heute eine bessere Handhabe, entweder beiden Eltern das Aufenthaltsrecht für das Kind zu gewähren (gemeinsames Sorgerecht ist ja heute schon gang und gebe) oder sogar dem Vater das Aufenthaltsrecht für das Kind zuzuspechen. Das Stigma, alleinerziehender Vater zu sein, wird immer kleiner und irgendwann wird es hoffentlich auch mal völlig normal sein, dass getrennt lebende Eltern gleichermaßen für ihre Kinder sorgen.
Vor ein paar Jahren noch hatten meist radikale (und hin und wieder auch mit gutem Grund) operierende Vätergruppen ihre Daseinsberechtigung dadurch, dass Väter einfach weniger Rechte hatten. Dies wurde inzwischen erkannt und immer mehr durch neue Gesetze ausgeglichen.
Ein Vater, der nicht mehr mit der Kindesmutter zusammen ist, muss zwar immer noch von Pontius zu Pilatus laufen um seine Rechte wahrnehmen zu können, wenn die Mutter unkooperativ ist, aber es wird immer leichter.
Ideal ist es meiner Ansicht nach noch lange nicht, aber die Entwicklungstendenz läßt zumindest hoffen.