Rhenus
Sehr aktives Mitglied
Ha Ha, du hast wirklich keine Ahnung
Ich habe zusammen mit meine Frau das gemeinsame Sorgerecht über unserem Sohn. Dies ist übrigens bei die meisten geschiedene Elternteile der Fall, wenn der Vater nicht wegen Gewalt oder ähnliches ins aus geschossen hat.
Das Sorgerecht ist lediglich das recht zu entscheiden auf welche Schule das Kind gehen soll und und und. Wer wie viel Unterhalt bezahlt ist für das Sorgerecht unerheblich.
Wo das Kind sein Lebensmittelpunkt hat wird sehr oft vom Richter entschieden und grundsätzlich die Mutter zugeteilt. Derjenige der das Aufenthaltbestimmungsrecht hat bekommt von der Partner ein Kindesunterhalt zugewiesen nach Düsseldorfertabelle unter Berücksichtigung des Kindergeldes was damit angerechnet wird.
Meine Aussage das Frauen erst das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben wollen und dann später jammern weil die Rente so bescheiden angerecht wird für die Zeit ist also richtig und korrekt.
Bei nicht verheiratete Paare, hat der Mann noch weniger Chancen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, zum Glück kann die Ex-Freundin im nicht unbegründet das Gemeinsame Sorgerecht abstreiten.
Ich geb es auf! 🙂