1. Falls du beim Sozialamt Geld beantragen musst für die Bestattung, dann MUSST du sein Vermögen nachweisen können, d.h. du musst seine Wohnung betreten und die Erbmasse überprüfen. Du brauchst all seine Dokumente (sämtliche Konten, Wertpapiere, Verträge, Schulden, Barvermögen, KFZ...) und reichst sie beim Sozialamt ein. Ggf. brauchst du für Einsicht der Bankkonten eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde. 8 Wochen Frist.
Den Antrag kannst du bestenfalls sofort stellen und Unterlagen nachreichen. Achtung, der Antrag ist extrem umfangreich und man bekommt nicht sonderlich viel. Ich kannte eine, die war damals Schülerin, musste alles allein zahlen und hatte aber kein Einkommen und Vermögen. Das Amt hat ihr läppische 500€ gegeben, die restlichen Schulden hat sie über 5 Jahre in 10€-Raten abbzahlen müssen. Wenn du keine Sozialhilfe brauchst, dann lass es lieber. Das kann traumatisiernd sein.
2. Das Erbe ausschlagen. Mach einen Termin beim Nachlassgericht. Du kannst zu dem Nachlassgericht deines Wohnortes oder zu dem deines Vaters gehen. Die Frist beträgt 6 Wochen. Achtung, wenn du ausgeschlagen hast, hast du kein Recht mehr, seine Wohnung zu betreten oder Konten einzusehen. Deswegen Punkt 1 dringend durchdenken, bevor du Punkt 2 angehst. Allerdings musst du dich nicht um den Nachlass kümmern. Du musst seine Wohnung nicht ausräumen.
Achtung: Nix! Kündigen! Wenn du das Erbe ausschlägst, dann hältst du dich STRIKT aus seinen Verträgen heraus. Du musst und sollst weder die Wohnung kündigen, noch sonst irgendwas tun. Du darfst die Wohnung zwar betreten und dich umsehen, aber mach keine rechtlichen Dinge in seinem Namen.
3. Die Beerdigungskosten sind von den Familienangehörigen in einer gewissen Reihenfolge zu tragen. Ehegatte, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern, volljährige Enkel. Falls es dich allein betrifft, dann würde ich langsam mal anfangen, 2000-3000€ anzusparen. Du solltest zwar für 1500€ eine Bestattung bekommen, hinzu kommen aber noch Grab- bzw. Friedhofsgebühren, die von Stadt zu Stadt variieren.
Ich empfehle dir außerdem, die Bestattung selbst in Auftrag zu geben, damit du die Kosten unter Kontrolle hast. Wirst du nicht selbst tätig, macht es die Stadt/Gemeinde und holt sich dann bei dir das Geld wieder. Meine Stadt hatte es besonders eilig und hat meinen Vater direkt abholen lassen. Ich habe erst drei Tage später davon erfahren. Ich bin dann zu meinem eigenen Bestatter gegangen, der hat sich um alles gekümmert. Als die Stadt dann ankam und die Rechnung des anderen Bestatters bei mir eintreiben wollte, habe ich damit argumentiert, dass ich das 1. nicht in Auftrag gegeben habe und 2. durch meinen eigenen Einsatz meiner Bestattungspflicht nachgekommen bin. Da hat die Stadt halt Pech gehabt, denn ich ganz sicher würde ich nicht die Wucherpreise des anderen Bestatters zahlen. Der wollte für die Abholung und die Kühlzelle 500€. Da hab ich drei mal militärisch gelacht.
Du musst nicht zur Beerdigung gehen. Verlange nach einer kostengünstigen Beerdigung ohne Trauerfeier, lass dir gerne vorher ein schriftliches Angebot geben, das ist gar kein Problem. Der Bestatter kümmert sich um alles. Du musst, außer zu dem einen Termin zur Besprechung zu gehen, nichts weiter machen.
Zusammengefasst: Ggf. Sozialhilfe beantragen. Erbe ausschlagen. Bestatter beauftragen. Fertig.
Auch, wenn dir dein Vater egal ist, wird diese Zeit aufreibend sein. Es wäre daher gut, wenn du dir meinen Beitrag und andere hilfreiche Antworten abspeicherst und direkt griffbereit hast.