Hier finden wir ein sehr komplexes Thema vor. Es sollte vielfältig beleuchtet werden.
Ich fange mal an:
Ich fange mal an:
- In unserer Gesellschaft findet leider häufig die Familie nicht die Anerkennung, die ihr gebührt. So ist es ja scheinbar auch bei den Chef’s deines Mannes. Die beiden müssen schlicht die Doppelbelastung eines familiär gebundenen Menschen (an)erkennen.
- Es zeugt nicht gerade von Fachkompetenz, wenn in der Firma ständig übermäßig viele Überstunden geleistet werden. Sicher kommt so etwas immer mal vor. Im Regelfall soll die Arbeit aber so organisiert werden, dass sie in der Regelarbeitszeit zu schaffen ist. Wenn jedoch Überstunden die Regel sind, ist die Firma entweder schlecht organisiert oder personell unterbesetzt.
- Im Arbeitsvertrag ist ein Gehalt vereinbart worden. Dieses ist ausgelegt auf eine Arbeitszeit von 40 Stunden. Alles darüber hinweg ist sozusagen ein Geschenk an die Firma. Dein Mann subventioniert somit ein vermutlich üppiges Gehalt des Geschäftsführers. Ihr solltet euch also Gedanken machen, ob dein Mann grundsätzlich zu diesen Überstunden bereit ist. Wenn JA sollte er das Gespräch mit dem GF suchen und eine entsprechende Bezahlung durchsetzen. Wenn NEIN, kann … nein muss er diese Überstunden nicht leisten.
Es gibt noch einen Punkt, der hier noch gar nicht angesprochen wurde. Dazu eine kleine Erfahrungsgeschichte: Ein Kollege von mir (Außendienstler) hatte in recht weiter Entfernung einen Termin. Es waren insgesamt zwei Stunden Anfahrt, dann ca. 9 Stunden der besagte Termin und wiederum zwei Stunden Rückfahrt. Auf dieser Rückfahrt hatte der Kollege Sekundenschlaf, ist von der Straße abgekommen und gegen einen Baum gefahren. Er verletzte sich dabei (nicht wirklich schwer – es ist wieder alles okay). Es handelte sich dabei also um einen klassischen Arbeitsunfall und die Berufsgenossenschaft sprang für die Kosten ein. Jedoch jetzt kommt’s: Der Arbeitnehmer unterliegt im Sinne des Arbeitsschutzes einer Sorgfaltspflicht. Er hat Risiken zu meiden und die Arbeit so zu organisieren, dass Gefährdungen ausgeschlossen sind. Mit Blick auf die Arbeitszeit gibt es höchstrichterliche Urteile, die bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden genau diese Sorgfaltspflicht als verletzt ansehen. Mein Kollege bekam eine Mitschuld an dem Unfall und blieb auf einem Teil der Behandlungskosten sitzen (Ich glaube, die wurden dann aber von der Privathaftpflicht übernommen.) Der Chef wird sich also sehr schwer tun, eine Arbeitszeitregelung von regelmäßig über 10 Stunden schriftlich zu fixieren.
Ich denke, für eure Familie sollte sich die Arbeitszeit auf ein vernünftiges Maß reduzieren.