Ich versuch die Frage nochmal genauer zu stellen.
Nach unserem Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar und es wird ein Recht auf Leben garantiert.
Darüber hinaus ist ein Einsatz der Streitkräfte im Innern und mit Waffengewalt nur im Kriegsfalle erlaubt.
Das oberste deutsche Gericht hat auf dieser Grundlage entschieden, dass ein Flugzeug mit unschuldigen Menschen an Bord nicht abgeschossen werden darf. Auch dann nicht, wenn dadurch wahrscheinlich ein Anschlag verhindert würde.
Das Urteil wird damit begründet, dass die Würde des Menschen und das Recht auf Leben unantastbar sind. Der Staat ist verpflichtet, die Würde und das Leben jedes Menschen zu schützen - das gilt sowohl für die Menschen, die durch das Flugzeug angegriffen werden sollen, also auch für die Menschen im Flugzeug. Würde man also abwägen, ob man wenige Menschen tötet, um viele Menschen zu retten - dann würde man die Würde der Wenigen, die im Flugzeug sitzen, missachten. Und das würde gegen die Verfassung verstossen. Es darf also ein solches Gesetz nicht geben.
Ein Flugzeug nur mit Terroristen an Bord darf dagegen abgeschossen werden, weil die Terroristen es in der Hand hätten, von ihrem Vorhaben abzulassen. Wenn ich mich recht erinnere, ist das Gericht davon ausgegangen, dass die Terroristen ihren Abschuss sozusagen indirekt selbst verursachen.
Das Gericht macht allerdings eine Einschränkung:
Ein terroristischer Angriff wird vom Gericht als "Unglücksfall" gewertet. In einer "Kriegssituation" kann die Sachlage aber anders beurteilt werden. Das Gericht geht davon aus, dass dann der Einzelne verpflichtet ist, sein Leben zu opfern, wenn es im höheren Interesse liegt. Es können Menschenleben geopfert werden, um das Gemeinwesen zu schützen.
Nun wäre es wieder eine juristische Frage, wo ein "Unglücksfall" aufhört und ab wann das Gemeinwesen gefährdet ist. Glasklare Linien gibts dabei aber nicht, vielmehr liegt die Verantwortung im Einzellfall bei Demjenigen, der handlungsfähig ist. Das ist dann allerdings nicht der Senat.
Aber mal abgesehen von der ganzen Juristerei:
Was tut man, wenn man von so einem Wertekonflikt steht ?
Was sagen der gesunde Menschenverstand und das gute Gewissen ?
Darf man ein entführtes Flugzeug abschiessen, das gradewegs auf ein Atomkraftwerk zusteuert ? Darf man es nicht tun ?