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Fitness-Studio will Nachzahlung!?

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Larissa

Aktives Mitglied
Ok. Dann bist du im Recht und hast fristgerecht gekündigt, wenn nichts anderes als 3 Monate Kündigungsfrist im Vertrag steht. Geld zurück fordern und ab und zu mal auf die Kontoauszüge gucken. Lastschriften können in Deutschland 8 Wochen zurück gebucht werden. Wie es in Österreich ist, weiss ich nicht.

Die Fitnessstudios kämpfen ja wegen Corona auch ums Überleben. Vielleicht haben die sich auch gedacht, versuchen kann man es ja mal.
 
G

Gelöscht 104510

Gast
Ich glaub ich werd dann mal exakt nachrechnen wann was abgebucht wurde. Vom Anfang des Vertrags bis zur letzten ausgegangenen Zahlung.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Österreich, richtig?
Dann wäre die Kündigungsform "schriftlich" in den AGB nachzulesen. (https://www.clever-fit.com/at-de/agb/ Punkt 6.1)
Mails sind elektronisch aber nicht schriftlich. Du hättest im Beisein des Zeugen Deine Kündigung auf der Theke hinterlassen sollen, denn dadurch wäre sie "in den Machtbereich des Empfängers" geraten, sprich: zugestellt.
Eine Kündigung ist (in D) eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Erklärst Du also Deinen Willen und empfängt die Gegenseite dies, so bedarf es keiner Bestätigung. Zwar hat die Gegenseite den Eingang deiner mail bestätigt, jedoch könnte es an der Schriftform mangeln.
Sowieso musst du alle Zahlungen nachrechnen, die Du vertragsgerecht in dem Zeitraum schuldest und vermutlich Zahlungen davon abziehen, die Du nicht geschuldet hast, weil das Studio evtl. coronabedingt geschlossen war , also keine Leistung erbracht hat - oder verminderte Leistungen gebracht hat.
Ob dies rechtlich haltbar ist, weiss ich nicht. aber dann kennst Du schon mal die Summe, die diskutiert werden würde.
Wenn Du insgesamt sicher sein kannst, was geht, solltest Du Deine Forderungen wiederum schriftlich anmelden und dazu eine Frist setzen. In D käme der Vertragspartner somit in "Verzug", das heisst, dass er bis dahin handeln muss. Ebenfalls in D wäre dann der Gang zum Rechtsanwalt das Mittel der Wahl, die Kosten wären von der Gegenseite zu tragen , denn die hätte durch nicht fristgerechte Erledigung die Schuld, dass Du Rechtshilfe beanspruchen kannst.
Dieses "anmelden" der Forderung - schriftlich - könnte beispielsweise erfolgen, dass ein Zeuge Kenntnis davon hat, was genau Du forderst und dass er bezeugen kann, dass die zur Kenntnis genommenen Forderungen von Dir in den Briefkasten der Firma eingeworfen wurden. Oder er wirft sie ein und bezeugt es mit Dir zusammen. Nichts anderes ist ein eingeschriebener Brief, denn da bezeugt der Postbote den Posteinwurf. Allerdings bezeugt er nicht den Inhalt des Briefes, da er den nicht kennen kann.
Zu Fitness Studios gibt es eine Zusammenstellung von Rechtsprechungsbeispielen in Österreich unter https://www.wko.at/branchen/tourism...-sportbetriebe/Fitness-AGB-Rechtsprechung.pdf
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ich hab eben in der "deutschen Fassung " auf einer Internetseite gelesen, dass es ein Eintrittsmedium geben soll, also chipkarte oder so, welche "im Besitz des Mitglieds bleibt". in D unterscheidet sich Besitz von Eigentum. Also müsste streng genommen nach einer Kündigung der Besitz zurück gewährt werden. Auf deutsch gibt man die karte ab - gegen Quittung.
Nicht, dass dann da auch wieder irgend eine Gebühr verlangt werden könnte.
Eine pauschale Klausel "Bearbeitungsgebühr für eine Kündigung" könnte den Verbraucher ungerechtfertig benachteiligen, da das berechtigte Interesse so ausgeschlossen wird.
 

Portion Control

Urgestein
Dann teile mir bitte mit, was du unter fristgerecht verstehst.
So das man eine Kündigung in einem Briefumschlag an die Verwaltung schicken kann und auch genug Zeit ist, das diese vor Ablauf des Monats ankommt.

War bei dir ja leider nicht so.

Übrigens, dass Kündigungen nicht direkt im Studio abgegeben werden, gerade bei einer Fitnesskette, ist völlig normal. Ich hätte auch keinen Bock mir am letzten Tag Kündigungen auf die Theke legen zu lassen. Soll der Mitarbeiter das im Fitnesstudio einscannen und an die Verwaltung per e-mail schicken? Und die Wochen die du zuvor verbummelt hast, soll er dann schnell ausgleichen?

Also ich verstehe schon das die Kündigung für die erst im März zugegangen ist und deshalb der Juni noch gezahlt werden soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 104510

Gast
Also ich verstehe schon das die Kündigung für die erst im März zugegangen ist und deshalb der Juni noch gezahlt werden soll.
Das würde ja auf der Kündigungsbestätigung stehen, die sie mir trotz aufforderung in der Kündigung NICHT geschickt haben. Das sehe ich als nachlässigkeit des Studios, da ich dann nicht sehen kann wann die Mitgliedschaft endet und was daher zu zahlen wäre. Ich weiß also nicht, ob meine Kündigung für die nun mit Ende Mai oder Ende Juni gilt.

Erstmal warte ich ab was der Verbraucherschutz dazu sagt. Die werden denen schon den Hintern heiß machen, wegen fehlender Kündigungsbestätigung und den daraus resultierenden, durch sie verschuldete Probleme.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 104510

Gast
Hier, falls ihr die Kündigung sehen wollt. Ich hab hier nur meine persönlichen Daten, die Kundennummer und Unterschrift zensiert.
Kündigung CleverFit zensiert.PNG
 
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