Österreich, richtig?
Dann wäre die Kündigungsform "schriftlich" in den AGB nachzulesen. (
https://www.clever-fit.com/at-de/agb/ Punkt 6.1)
Mails sind elektronisch aber nicht schriftlich. Du hättest im Beisein des Zeugen Deine Kündigung auf der Theke hinterlassen sollen, denn dadurch wäre sie "in den Machtbereich des Empfängers" geraten, sprich: zugestellt.
Eine Kündigung ist (in D) eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Erklärst Du also Deinen Willen und empfängt die Gegenseite dies, so bedarf es keiner Bestätigung. Zwar hat die Gegenseite den Eingang deiner mail bestätigt, jedoch könnte es an der Schriftform mangeln.
Sowieso musst du alle Zahlungen nachrechnen, die Du vertragsgerecht in dem Zeitraum schuldest und vermutlich Zahlungen davon abziehen, die Du nicht geschuldet hast, weil das Studio evtl. coronabedingt geschlossen war , also keine Leistung erbracht hat - oder verminderte Leistungen gebracht hat.
Ob dies rechtlich haltbar ist, weiss ich nicht. aber dann kennst Du schon mal die Summe, die diskutiert werden würde.
Wenn Du insgesamt sicher sein kannst, was geht, solltest Du Deine Forderungen wiederum schriftlich anmelden und dazu eine Frist setzen. In D käme der Vertragspartner somit in "Verzug", das heisst, dass er bis dahin handeln muss. Ebenfalls in D wäre dann der Gang zum Rechtsanwalt das Mittel der Wahl, die Kosten wären von der Gegenseite zu tragen , denn die hätte durch nicht fristgerechte Erledigung die Schuld, dass Du Rechtshilfe beanspruchen kannst.
Dieses "anmelden" der Forderung - schriftlich - könnte beispielsweise erfolgen, dass ein Zeuge Kenntnis davon hat, was genau Du forderst und dass er bezeugen kann, dass die zur Kenntnis genommenen Forderungen von Dir in den Briefkasten der Firma eingeworfen wurden. Oder er wirft sie ein und bezeugt es mit Dir zusammen. Nichts anderes ist ein eingeschriebener Brief, denn da bezeugt der Postbote den Posteinwurf. Allerdings bezeugt er nicht den Inhalt des Briefes, da er den nicht kennen kann.
Zu Fitness Studios gibt es eine Zusammenstellung von Rechtsprechungsbeispielen in Österreich unter
https://www.wko.at/branchen/tourism...-sportbetriebe/Fitness-AGB-Rechtsprechung.pdf