Wenn du bei einer Trennung das Kind mitnimmst, steht dem Kind ab diesem Zeitpunkt ein Unterhaltsbetrag von geschätzt 550€ zu. (Kind 6-11 Jahre, Ein kommensstufe 5) Das ist der Zahlbetrag, den dein Mann dann zu zahlen hat. Dazu kommen 250€ Kkndergeld, die weiterhin an den fließen, der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat.
Das du wenig verdienst, weiß dir sicher auch Wohngeld dann zustehen. Höhe kann man pauschal nicht sagen, neben deinem Einlommen spielt die Höhe der Miete, Wohnraumgrösse und anderes eine Rolle. Aber es können mehrere 100€ sein! Falls du Wohngeld bekommst, kannst du auch Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket kriegen. Zumeist ist dessen Stelle beim Sozialant angesiedelt. Die übernehmen die Kosten des Mittagessens in der Schule, Kosten für Schulfahrten, Vereinsbeiträge und Lernmittel.
Als Alleinerziehende kannst du auch in Steuerklasse 2 wechseln und hast vielleicht mehr Netto als jetzt bei gleicher Arbeit. Am Jahresende kann man dann nochmal einiges bei der Steuererklärung rausholen.
Das alles bekommst du auf jeden Fall, ähm, also sofern du in Deutschland lebst. Im Trennungsjahr steht dir auch Trennungsunterhalt zu. Das muss allerdings mit einem Anwalt erörtert werden, denn ab da wird es kompliziert. Bei dir käme sogar nachehelicher Unterhalt in Frage für eine gewisse Zeit.
Und denke auch daran: in 2 bis 3 Jahren kann dein Kind allein sein nach der Schule, Sinn kannst du voll arbeiten und diese Geldsorgen stellen sich gar nicht mehr so.
Ich rate dir, dich erstmal an eine Beratungsstelle zu wenden, die auf Frauen allgemein oder Trennung spezialisiert ist. Lass dir erklären was dir zusteht und was es alles gibt!